Der Biologische Arbeitsstoff-Referenzwert (BAR-Wert) dient zur Beschreibung der Hintergrundbelastung im menschlichen Körper mit einem Arbeitsstoff. Zur Erfassung der Hintergrundbelastung wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter herangezogen, die beruflich keinen Kontakt zu dem verwendeten Arbeitsstoff hat. Der BAR berücksichtigt, indem er sich am 95. Perzentil einer definierten Bevölkerungsgruppe orientiert, keine gesundheitliche Effekte.

Seit 2008 veröffentlicht die ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) BAR-Werte. Bisher (Stand: Juli 2015) existieren für 24 Stoffe BAR-Werte. Sie sind in den Arbeitsmedizinisch-toxikologischen Begründungen für BAT-Werte, EKA, BLW und BAR dokumentiert.

Nach der arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 6.2 „Biomonitoring“ dürfen die biologischen Arbeitstoff-Referenzwerte der DFG herangezogen werden, um Biomonitoring-Befunde zu beurteilen, die innerhalb der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei einem Beschäftigten erhoben wurden.

Einzelnachweise

  1. Neue und überprüfte Grenzwerte sichern die Gesundheit am Arbeitsplatz Pressemitteilung der DFG, Nr. 37, 9. Juli 2008
  2. Biologische Arbeitsstoff-Referenzwerte MAK- und BAT-Werte-Liste 2014: Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen und Biologische Arbeitsstofftoleranzwerte, DFG, pdf
  3. Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 6.2 Biomonitoring, GMBl Nr. 5 vom 24. Februar 2014, S. 91, BAuA

Literatur

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