Blume oder Blum, im 16. Jahrhundert auch Blome) ist der Name eines „seit dem Beginn der schriftlichen Überlieferung“ in der Stadt Hannover bekannten Patrizier- und Adelsgeschlechts.

Die Familie ist von dem niedersächsisch-dänischen Adelsgeschlecht Blome zu unterscheiden.

Geschichte

„Altes hannoversches Stadtgeschlecht, das mit Wulfard Blome, 1291, als Zeugen und mit Gottfried Blome burgensis, später senator und consul antiquus 1312-58, urkundlich (Stadtarchiv Hannover) erscheint. -- Rittermässige Reichsadelsbestätigung und Wappenverbesserung Wien 15. April. 1662 ...“.

Das Geschlecht zählte zur wirtschaftlich und politisch führenden hannoverschen Bürgerschicht, dessen männliche Mitglieder unter anderem in kommunale Ämter wie beispielsweise Bürgermeister gewählt wurden, sofern sie – bis 1533 ausnahmslose Voraussetzung – der Innung der Kaufmannsleute angehörten.

Ähnlich wie ihre zeitgenössischen Kaufmannsfamilien waren auch die Blomes spätestens in der Neuzeit bestrebt, einen typischen „geschlossenen Heiratskreis sozialer Inzucht“ zu entwickeln. Diesen Kreisen gelang es aber niemals, einen Auschließlichkeitsanspruch auf die Besetzung der Stellen im hannoverschen Rat durchzusetzen, so dass die Bezeichnung Patriziat anfangs für die Familie im eigentlichen Sinne hier nicht anwendbar war. Ein später gegebener Namenszusatz „‚von‘ ist dabei in jedem Falle kein Adelsprädikat“, sondern diente der Bezeichnung der Herkunft.

Dennoch wurde in schon mit dem 16. Jahrhundert beginnenden Ahnentafeln beispielsweise Hans Blome, Vater des in Hannover wirkenden Kammerrats und Erbherrn auf Rittergut Stemmen bei Barsinghausen Christoph Blome (1589–1659) bereits als Patrizier bezeichnet.

Zur Familie zählten die hannoverschen Bürgermeister Hans Blome der Ältere (urkundlich 1452–1462). und Hans Blome der Jüngere († 1528).

Die Nobilitierung von Christoph Blomes Söhnen Friedrich Ulrich, Heinrich Julius, Johann Hartwig und Christoph Wilhelm erfolgte am 15. April 1662 durch Leopold I.

Die Erhebung des Heinrich Julius in den Freiherrenstand erfolgte am 29. Juli 1665. Dieser trat später zunächst in kurmainzische Dienste und wurde danach als österreichischer Staatsmann im Dienste des Kaisers mit diplomatischen Missionen betraut.

Wappen

Blasonierung: In Blau neun (3:3:2:1 oder 3:3:3) silberne Rosen. Auf dem Helm ein männlicher Rumpf mit blau-silbern gespaltener Kleidung und silbern gestülptem niedrigen blauen Hut.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Stefan Brüdermann: Blume, Heinrich Julius, in: Braunschweigisches Biographisches Lexikon, Bd. 1: 8. bis 18. Jahrhundert, S. 87–88
  2. 1 2 3 4 Helmut Zimmermann: Die Herkunft der Hannoverschen Bürgermeister von 1534 bis 1829. In: Hannoversche Geschichtsblätter, Neue Folge 21 (1967), S. 197–232
  3. Joachim Lampe: Aristokratie, Hofadel und Staatspatriziat in Kurhannover. Die Lebenskreise der höheren Beamten an den kurhannoverschen Zentral- und Hofbehörden 1714 - 1760 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, Bd. 24; = Untersuchungen zur Ständegeschichte Niedersachsens, Heft 2), Bd. 2: Beamtenlisten und Ahnentafeln, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1963, S. 7, 23, 48, 76, 114ff., 138, 140, 146, 216, 218, 237, 245, 251, 273, 278, 388, 422, 433, 438, 467, 494f., 530, 538, 548; v. a. Ahnentafel 27, S. 114f.
  4. Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der adeligen Häuser, vierzehnter Jahrgang 1920, Gotha, Justus Perthes, S. 72ff
  5. o. V.: Hannoversche Chronik (Fortsetzung), in: Hannoversche Geschichtsblätter, Folge 48 vom 2. Dezember 1900, S. 372–375; hier: S. 373; Google-Books
  6. Sabine Wehking: DI 36, Stadt Hannover, Nr. 55†, 1528, Beschreibung und Kommentar zur Inschrift der Grabplatte auf der Seite Deutsche Inschriften Online (DIO)
  7. Ernst Heinrich Kneschke, Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexikon https://www.google.es/books/edition/Neues_allgemeines_Deutsches_Adels_Lexico/s45u_iF2FpIC?hl=de&gbpv=1&dq=friedrich+ulrich+von+blum&pg=PA480&printsec=frontcover
  8. Bittner, Ludwig und Groß, Lothar (HG) Repertorium der diplomatischen Vertreter aller Länder seit dem Westfälischen Frieden (1648), S. 129,131,152,162,175,302, Oldenburg I.O./Berlin 1936
  9. Hefner/Grenser/Mülversedt (1878), S. 90.
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