Bei einer Bodensanierung oder Erdreichsanierung werden Schadstoffe aus kontaminierten Böden entfernt. Zu den Schadstoffen gehören Schwermetalle, Mineralöl oder Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK / PAH).

Verfahren

Je nach Schadstoff können unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen:

Anorganische Schadstoffe (z. B. Schwermetalle) können mittels chemisch-physikalischer Verfahren herausgelöst werden, z. B. durch:

  • Extraktion der Schadstoffe mit einer Waschflüssigkeit (Tenside und/oder organische Lösemittel). Da diese meist nicht vollständig abläuft, kann die Hochdruckextraktion angewendet werden, bei der verdichtete Gase als Extraktionsmittel, wie z. B. Kohlenstoffdioxid, benutzt werden, oder
  • Phytosanierung mit Hilfe von geeigneten Pflanzen, die z. B. Cadmium oder Chrom im Wurzelbereich aufnehmen in ihren Blättern anreichern.

Organische Schadstoffe (z. B. Mineralöle, Lösemittel, PAK) können auch abgebaut werden, z. B.:

Dies kann auf der Altlast selbst (on-site) – mittels mobiler Behandlungsanlagen oder ohne Aushub des Bodens (in-situ) – oder off-site durch Abtransport des belasteten Bodens zu einer entsprechenden Bodenbehandlungsanlage erfolgen. Billiger und daher weit häufiger sind aber

  • die Entsorgung kontaminierter Böden bzw. Altlasten durch Bodenaustausch (Abtragen und Deponieren plus Neukauf und Aufbringung) oder
  • Sicherungsmaßnahmen zum Unterbinden des Kontakts mit den Schadstoffen (z. B. Abdecken mit einem Geotextil und sauberem Boden, Immobilisierung durch Zugabe von aushärtenden Stoffen):

Diese so genannten Landschaftsbauwerke werden immer zahlreicher, z. B. der TriMonte Park an der Wiemelhauser- / Wasserstraße in Bochum (ehemals Maschinenfabrik Mönninghoff), am Phoenix-See in Dortmund (ehemals Thyssen-Krupp) oder an der Weidestraße in Hagen (ehemals Varta) (s. Foto). De facto handelt es sich um Deponierung des kontaminierten Bodens auf dem eigenen Gelände.

Nationale Grenzwerte

Deutschland

Für Bodenaushub
Kontaminiertes Bodenmaterial, das zu entsorgen ist, ist Abfall. Vor dessen Beseitigung ist aber die Möglichkeit der Verwertung zu prüfen § 6 KrWG. Dies geschieht mittels der so genannten Zuordnungswerte Z0 bis Z2 der LAGA-Mitteilung M20 (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall): Jede Z-Klasse umfasst eine Reihe von Grenzwerten für verschiedene Stoffe sowohl für ihren Gesamtgehalt als auch für den wasserlöslichen Anteil (Eluat). Bei Einhaltung aller Z0-Werte kann der Boden für alle möglichen Nutzungen verwendet werden ("offener Einbau"). Bei Überschreitung der weiteren Z-Klassen wird die Nutzung immer weiter eingeschränkt.
Für unangetasteten Boden
Zur Beurteilung der Bodenqualität vor Ort (ohne Aushub) gelten die Grenzwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Anhang 2. Sie gibt für den jeweiligen Stoff mehrere Grenzwerte an, je nach Bodenart (Ton, Lehm/Schluff, Sand) und Nutzung (Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- u. Freizeitanlagen, Industrie- und Gewerbegrundstücke).

Zuständige Stellen

Zuständig für die Altlastenerkundung und -sanierung in Nordrhein-Westfalen ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).

Die nicht öffentlich zur Verfügung gestellten Gutachten können im Internet eingesehen werden.

Siehe auch

Literatur

  • I. Reiß, A. Schleußinger, S. Schulz: Bodensanierung durch Hochdruckextraktion, Chemie in unserer Zeit, 28. Jahrg. 1994, Nr. 4, S. 189–196, ISSN 0009-2851
  • Stegmann (Hrsg.): Neue Techniken der Bodenreinigung – Chemisch-physikalische und biologische Verfahrensentwicklung unter Berücksichtigung der bodenkundlichen und analytischen Bewertung, Dokumentation des 3. SFB 188-Seminars in Hamburg. Economica Verlag, Bonn 1996, ISBN 3-87081-186-2.

Einzelnachweise

  1. Liste der industriespezifisch zu erwartenden Schadstoffe, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 03/2004: Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 12. Juni 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. Bodengift verschwindet im Landschaftsbauwerk, WAZ, 25. Februar 2013: Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 21. Dezember 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  3. Zuordnungswerte (LAGA M20), Deponieverordnung, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH, Hannover, 05/2013: http://www.ngsmbh.de/bin/pdfs/Zuordnungswerte.pdf
  4. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Art. 5, Abs. 31 G v. 24. Februar 2012: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbodschv/gesamt.pdf
  5. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV), Bodenschutz und Altlasten, abgerufen am 10. Mai 2016
  6. Frag den Staat
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