Eine Brandwand oder Brandmauer (selten auch Brandschutzwand oder Feuermauer genannt) ist eine Wand, die durch ihre besondere Beschaffenheit das Übergreifen von Feuer und Rauch von einem Gebäude oder Gebäudeteil zu einem anderen verhindern soll. Diese Aufgabe muss die Brandwand auch dann erfüllen, wenn Löschwasser und Hitze auf sie einwirken oder andere Bauteile auf sie stürzen oder sie seitlich anstoßen.

Brandwände bilden einen elementaren Bestandteil des Brandschutzes von baulichen Anlagen. Aus diesem Grund werden Beschaffenheit und Erfordernis von Brandwänden baurechtlich geregelt.

Funktionen von Brandwänden

Brandwände erfüllen grundsätzlich zwei unterschiedliche Funktionen. Zum einen sollen sie (unmittelbar angrenzende) Gebäude vor Feuer und Hitze schützen. Zum anderen dienen sie aber auch dem Schutz der Nutzer eines Gebäudes.

„Trennwand zwischen zwei Brandabschnitten (im Allgemeinen zwei Gebäude), die neben der Feuerwiderstandsfähigkeit und der Standsicherheit unter Umständen auch eine ausreichende mechanische Widerstandsfähigkeit gegen horizontale Stoßbeanspruchung aufweist, so dass auch im Fall eines Brandes und ggf. bei Tragwerksversagen in einem Abschnitt die Brandweiterleitung in den anderen Abschnitt verhindert wird.“

Eurocode 2: Teil 1-2, Abs. 1.5.2

Schutzziel Gebäude

Insbesondere in Städten mit dichter Bebauung (geschlossene Bauweise) tragen Brandwände wirksam dazu bei, dass ein Übergreifen von Feuer und Hitze auf die Nachbarbebauung ausbleibt. Auf diese Weise können Großbrände, von denen unter Umständen ganze Stadtviertel betroffen sind, verhindert werden.

In Industrieanlagen dienen Brandwände dazu, Übergreifen von Feuer und Hitze auf benachbarte Anlagenteile zu verhindern oder die Wirkungen zu minimieren. Weitere Beispiele sind die Brandwände bei ölgefüllten Leistungstransformatoren in Umspannwerken und Kraftwerken, die den praktisch nicht löschbaren Transformatorbrand bei schwerwiegenden Fehlern räumlich begrenzen.

Schutzziel Nutzer

Wichtiger noch als der Schutz der umliegenden Gebäude ist der Schutz der Nutzer des brennenden Gebäudes. Brandwände schotten Brände innerhalb des Gebäudes ab und ermöglichen so die Ausbildung von Brandabschnitten. Die betroffenen Nutzer können in diesem Fall das Gebäude über nichtbetroffene Abschnitte verlassen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, in einen sicheren Gebäudeabschnitt zu flüchten und dort auf eine Rettung durch die Einsatzkräfte zu warten. Dieser Fall tritt insbesondere bei Einrichtungen auf, in denen die Nutzer das Gebäude nicht selbstständig verlassen können (wie etwa in Pflegeheimen und Krankenhäusern).

Anforderungen an Brandwände

Um die oben genannten Funktionen erfüllen zu können, müssen Brandwände je nach Nutzung und Größe des Gebäudes bestimmten Anforderungen entsprechen. Diese Anforderungen sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz in Baugesetzen und Baunormen festgesetzt. Da die genauen Bestimmungen je nach Bundesland bzw. Kanton variieren, sollen an dieser Stelle nur grundsätzliche Anforderungen genannt werden:

  • Brandwände müssen feuerbeständig sein und aus nicht brennbaren Baustoffen der Baustoffklasse A1 oder A2 bestehen (wie etwa Beton und Mauerwerk).
  • Die Tragfähigkeit und Standsicherheit von Brandwänden muss auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung während des Brandes (für einen definierten Zeitraum) erhalten bleiben.
  • Brandwände müssen ausreichend dick sein und durchgehend in allen Geschossen übereinander angeordnet sein (Abweichungen möglich, wenn Branddecken vorhanden sind).
  • Brandwände sind bis in den Dachbereich (oder sogar darüber hinaus) fortzuführen.
  • Brandwände dürfen nicht durch brennbare Baustoffe unterbrochen werden oder Hohlräume aufweisen.
  • Öffnungen in außenliegenden Brandwänden sind unzulässig. Öffnungen in innenliegenden Brandwänden müssen besonders abgeschottet werden (siehe Feuerschutzabschluss).

Verschärfte bzw. zusätzliche Anforderungen können sich aus der Feuerversicherung ergeben. In diesem Falle ist der Einbau einer sogenannten Komplextrennwand erforderlich.

Erfordernis von Brandwänden

In welchem Fall eine Brandwand erforderlich ist, wird ebenfalls in den Baugesetzen und Baunormen vorgegeben. Allgemein betrachtet gelten folgende Bestimmungen:

  • Außenliegende Brandwände werden grundsätzlich erforderlich, wenn die Abschlusswand des Gebäudes in geringem Abstand zur Nachbargrenze errichtet wird. Auf diese Weise soll ein Brandüberschlag verhindert werden.
  • Innenliegende Brandwände sind vorzusehen, wenn aufgrund der Größe oder der Nutzung eines Gebäudes Brandabschnitte gebildet werden sollen. So kann im Brandfall das Brandausbreitungsrisiko begrenzt werden und der Brand für die Rettungs- und Löschkräfte beherrschbar bleiben. Die Abstände zwischen den Brandabschnitten können vergrößert werden, wenn mittels Brandschutzgutachten nachgewiesen ist, dass durch geeignete Maßnahmen (wie etwa Sprinkleranlagen und Rauchabzugsvorrichtungen) der Brand wirksam eingedämmt werden kann.

Metapher

Der Begriff „Brandmauer“ wird in der Politik als Metapher benutzt, vor allem als geforderte, aber nicht immer vorhandene „Brandmauer gegen rechts“ demokratischer Parteien.

Literatur

  • Frieder Kircher, Rainer Sonntag: Die Roten Hefte, Heft 75 – Vorbeugender Brandschutz. 1. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-17-016996-8, S. 32–34.
Wiktionary: Brandwand – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Brandwand – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Simon/Busse: Bayerische Bauordnung – Kommentar, C.H. Beck Verlag, Art. 28 Seite 7
  2. Simon/Busse: Bayerische Bauordnung – Kommentar, C.H. Beck Verlag, Art. 28 Seite 10 ff
  3. Vorlesung Vorbeugender baulicher Brandschutz im Studiengang Sicherheit und Gefahrenabwehr an der Hochschule Magdeburg-Stendal

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