Die Bundschließe ist ein von Briefträgern verwendetes Arbeitsmittel. Sie ist ein etwa ein Meter langer, kräftiger Faden, der an einem Ende fest mit der Schließe, einem im äußeren Rand um mehrere Millimeter eingekerbten, runden Kunststoffplättchen von 2,5 Zentimeter Durchmesser und sechs Millimeter Stärke, verbunden ist und um das Ausfransen zu verhindern, am losen Ende wie ein Schnürsenkel mit einer Benadelung aus Kunststofffolie versehen ist.
Vor der Zustellung teilt der Briefträger die nach Gangfolge sortierte Post seines Bezirks in handliche Briefbunde auf, die er dann jeweils mit Bundschließen zusammenschnürt, indem er die Schnur fest um den Bund wickelt und diese dann durch Wickeln des losen Endes um das gekerbte Plättchen fixiert. Ordentlich ausgeführt ist solch ein Bund fest verschnürt und lässt sich trotzdem mit nur einem Zug wieder öffnen.
Mittlerweile ist die Bundschließe weitgehend durch das Gummiband abgelöst worden.
Literatur
- Patentanmeldung DE19744349A1: Vorbereitungs- und Auslieferungsverfahren für Briefe- und Paketzusteller an den Postkunden und die dazu nötigen Komponenten: Verteilspind; Zustellboxen; Rollpaletten für Boxen; Transporthilfe; Zustellwagen; Transportrad (Zwei- oder Mehrräder); Containerabdeckung für Boxen; Verdeck (Wetterschutz) für Transporträder und Fahrräder. Angemeldet am 2. Oktober 1997, veröffentlicht am 8. April 1999, Anmelder: Ewald Anwander (Beschreibung der Arbeitsvorbereitung eines Briefträgers).
- Handwörterbuch des Postwesens
- 2. Auflage; Artikel: „Bund- und Beutelschließen“; S. 196–197
- 3. Auflage; Artikel: „Bund- und Beutelschließen und Zubehör“; S. 445–447
Einzelnachweise
- ↑ Dosafa. 100 Jahre Dortmunder Sackfabrik Otto Sticht (Memento des vom 5. März 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 1,6 MB), S. 39.