Als Bunkerung wird in der Schifffahrt die Übernahme von Brennstoffen (beispielsweise Kohle, Schweröl oder Flüssigerdgas) für den Schiffsantrieb und die Einlagerung von Ladung für den Eigenbedarf des Schiffes bezeichnet.
Der für die Lagerung beanspruchte Platz für diese Brennstoffe wird Bunker genannt, daher der Begriff Bunkerung im Sinne von einlagern. Die Kohlebunker auf Schiffen lagen zum Teil in gleicher Höhe, zum Teil auch höher als die Kesselräume, damit die nachrutschende Kohle leichter zu entnehmen war.
Da die zumeist für den Schiffsantrieb mit Verbrennungsmotoren benutzten Schweröle (auch Bunkeröle genannt) bei normaler Umgebungstemperatur eine schnittfeste Konsistenz haben, werden sie zum Bunkern erhitzt und in einem oder mehreren Bunkern im Schiff gelagert. Im oberen Bild am Bunkerboot gut zu erkennen sind die gelben Schwimmschläuche als Ölsperre.
Umgangssprachlich bezeichnet man mit Bunkern auch die bewusste Hortung von Verbrauchs- oder Gebrauchsgütern über einen unbestimmten Zeitraum aufgrund einer befürchteten baldigen Verknappung.
Literatur
- Jürgen Gebauer, Egon Krenz: Marine Enzyklopädie von A–Z. Lizenzausgabe Tosa Verlag, Wien 2003, ISBN 3-85492-757-6.
- Ulrich Scharnow: Lexikon Seefahrt. 5. Auflage. Transpress VEB Verlag für Verkehrswesen, Berlin 1988, ISBN 3-344-00190-6, S. 89.
Weblinks
- Schiffslexikon. Begriffe aus der Welt der Seeschifffahrt, abgerufen am 2. Oktober 2018
Fußnoten
- ↑ Gebauer, Krenz, S. 50