Als Bytemaschine bezeichnet man Digitalrechner, deren Prozessoren als kleinste Einheit eine Bitfolge mit der Länge eines Bytes (üblicherweise 8 Bit) adressieren und verarbeiten können. Es ist zwar möglich, ein Byte als eine Verkettung von mehreren binären Datentypen zu sehen, jedoch betrifft jede bitweise Operation auf dieses Byte immer das Byte als Ganzes. Dies bedeutet, dass das komplette Byte für jede bitweise Operation in eines der Datenregister der CPU geladen wird und nicht nur derjenige Teil davon, der von der Operation verändert wird. Zeiger auf Speicheradressen zeigen dabei immer auf den Anfang eines Bytes. Erhöht man einen solchen Zeiger um „1“, so zeigt er nicht auf das nächste Bit, sondern auf das nächste Byte im Speicher.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Bytemaschine pro Taktzyklus auch nur ein Byte verarbeiten kann. Moderne Prozessoren sind in der Lage, 32, 64 oder gar 128 Bit (also 4, 8, bzw. 16 Bytes) pro Register abzulegen und innerhalb eines Taktschrittes zu verarbeiten. Noch komplexere Datenstrukturen können auf mehrere Register (zeitlich seriell und/oder parallel) verteilt und mit mehreren Taktschritten verarbeitet werden.

Jeder PC bzw. jedes Gerät der elektronischen Datenverarbeitung ist eine Bytemaschine.

Literatur

  • H.R. Hansen: Wirtschaftsinformatik I., 5. Auflage, Gustav Fischer, Stuttgart 1986

Einzelnachweise

  1. H.R. Hansen: Wirtschaftsinformatik I S. 125
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