1/2 Thaler Hannoverisch Cassengeld 1801 (Welter 2849)

Als Cassengeld wurde in Kurhannover seit Mitte des 18. Jahrhunderts in amtlichen Verlautbarungen das von den Staatskassen für Einzahlungen offiziell akzeptierte Münzgeld bezeichnet, das nach dem seit 1690 dort geltenden Leipziger Fuß geprägt war, einem 12-Taler-Münzfuß.

Andere Staaten waren bereits zu einem leichteren Münzfuß übergegangen, meist dem Konventionsfuß, so dass im täglichen Zahlungsverkehr zunehmend „schlechteres“ ausländisches Münzgeld das „gute“ Geld gleichen Nominals verdrängte; letzteres floss oft ins Ausland ab und wurde dort eingeschmolzen (Greshamsches Gesetz).

Die Staatskassen nahmen Geld nach leichterem Münzfuß nur mit Abschlag an, z. B.:

CassengeldVerkehrswertRelationAbschlag
1 Groschen 10 Pfennig n.d.L.F. 2 Groschen Konventionsmünze 22 / 24 8,33 %
3 Mariengroschen n.d.L.F. 3 Mgr. 2 Pf. Konventionsmünze 36 / 38 5,26 %
4 Taler 16 Groschen Louis d’or = 5 Taler 112 / 120 6,67 %

Auf Münzen findet sich die Bezeichnung Cassengeld einzig bei einer Ausgabe mit der Inschrift „I THALER HANNOVERISCH CASSEN GELD“ bzw. „1/2 THALER ...“, die 1801 in nur wenigen Exemplaren geprägt wurde.

Erst 1817 nahm auch Hannover den Konventionsfuß an, 1834 dann den preußischen 14-Taler-Fuß.

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 Friedrich Frhr. v. Schrötter: Wörterbuch der Münzkunde. 2., unveränderte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin 1970, S. 300.
  2. 1 2 3 Gerhard Welter: Die Münzen der Welfen seit Heinrich dem Löwen. Band III. Klinkhardt & Biermann, Braunschweig 1978, S. 202.
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