Die Central Bank Gold Agreements I - III sind internationale Abkommen zwischen den Zentralbanken einer Reihe von Nationen, die zum Ziel haben, den Wert der Goldreserven zu stabilisieren.
CBGA III
Die Unterzeichner des dritten Central Bank Gold Agreement (CBGA III) mit Wirkung ab 27. September 2009 sind:
- Belgische Nationalbank
- Deutsche Bundesbank
- Irische Zentralbank
- Bank von Griechenland
- Bank von Spanien
- Bank von Frankreich
- Italienische Zentralbank
- Zentralbank Zypern
- Zentralbank von Luxemburg
- Bank Ċentrali ta’ Malta
- Zentralbank der Niederlande
- Oesterreichische Nationalbank
- Banco de Portugal
- Bank von Slowenien
- Nationalbank der Slowakei
- Suomen Pankki – Finlands Bank
- Schwedische Reichsbank
- Schweizerische Nationalbank
Die Unterzeichner verpflichteten sich im CBGA III, zusammen nicht mehr als 400 t Gold pro Jahr zu veräußern. Das gesamte 5 Jahres-Verkaufsvolumen der Unterzeichner wird 2.000 t nicht überschreiten.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ CBGA 3 Press Release. (online (Memento des vom 6. Januar 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. )
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