Der Certified Financial Planner (CFP) (zertifizierter Finanzplaner) ist ein international verbreitetes Zertifikat, das auf Antrag Personen verliehen wird, die professionell in der privaten Finanzplanung tätig sind und die Zertifizierungsbedingungen erfüllen. Der markenrechtlich geschützte Begriff und die Bildmarke sind Eigentum des Financial Planning Standards Board (FPSB) Ltd. mit Sitz in Denver, USA.

In 26 Ländern wird das Zertifikat in Lizenz durch jeweils eine lokale Organisationen vergeben, in Deutschland durch das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. mit Sitz in Frankfurt/Main, in Österreich durch „Österreichischer Verband Financial Planners“ (Austrian Financial Planners – AFP) und in der Schweiz durch die Swiss Financial Planners Organization (SFPO).

Weltweit sind mehr als 188.000 Personen zertifiziert (Stand 31. Dezember 2019), in Deutschland gibt es 1.514 Zertifikatsträger, in Österreich 333 und in der Schweiz 295.

4-E Regel

Um CFP-Zertifikatsträger zu werden, muss der Kandidat seine Eignung anhand der „4-E-Regel“ belegen, d. h. in vier Bereichen die Qualitätskriterien erfüllen: Education, Examination, Experience, Ethics.

Ausbildungsanforderungen (Education)

CFP-Zertifikatsträger müssen ein vom FPSB akkreditiertes Ausbildungsprogramm erfolgreich absolvieren. In Deutschland sind aktuell (Stand 7/2015) vier Programme zugelassen:

Die Akkreditierungsbedingungen des FPSB für CFP-Ausbildungsprogramme schreiben u. a. das Curriculum, die Ausbildungslänge und die abzunehmenden Prüfungen detailliert vor. So müssen mindestens 600 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten gelehrt werden und 4 schriftliche Freitextprüfungen von 760 Minuten Gesamtlänge abgenommen werden. Zusätzlich muss eine vom FPSB gestellte Projektarbeit bewältigt werden, dabei erstellen die Teilnehmer für einen vorgegebenen Kundenfall einen schriftlichen Finanzplan und disputieren diesen vor einem Prüfungsgremium des FPSB.

Das Rahmencurriculum des FPSB nennt ca. 280 Themen, die in der Ausbildung berücksichtigt werden müssen. Diese decken die folgenden Themenbereiche innerhalb der privaten Finanzplanung und interdisziplinärer Grundlagen ab:

Private Finanzplanung

Interdisziplinäre Grundlagen

Ausbildung in Österreich In Österreich kann die notwendige Ausbildung durch drei Ausbildungsmodule abgedeckt werden, die gemeinsam von der Universität Graz, der Bankakademie Wien und ÖPWZ angeboten werden. Zusätzlich ist ein CFP-Expertentraining des AFP zu absolvieren.

Zentralprüfung (Examination)

Die Zentralprüfung für CFP-Kandidaten in Deutschland ist eine 160 minütige schriftliche Freitextprüfung über acht Themengebiete. Zum Bestehen sind 70 % der insgesamt 160 Punkte zu erreichen. Die Prüfung kann im Falle des Nichtbestehens maximal zweimal wiederholt werden.

Berufserfahrung (Experience)

Kandidaten für die CFP-Zertifizierung müssen eine mindestens dreijährige Erfahrung in der Finanzbranche belegen, davon mindestens ein Jahr aktive Erfahrung als privater Finanzplaner. Als Beleg müssen zwei reale, aber anonymisierte Finanzpläne eingereicht werden, die auf Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung (GOF) geprüft werden.

Ethische Eignung (Ethics)

Kandidaten für die CFP-Zertifizierung müssen einen einwandfreien rechtlichen Leumund nachweisen, daher werden aktuelle polizeiliche Führungszeugnisse, SCHUFA-Auskünfte und Gewerbezentralregisterauszüge überprüft. Mit der Zertifizierung und dem Vereinsbeitritt unterwirft sich ein CFP-Zertifikatsträger den Standesregeln des FPSB.

Standesregeln für CFP-Zertifikatsträger

Für CFP-Zertifikatsträger gelten weltweit weitestgehend einheitliche Standesregeln, die vom FPSB International entwickelt und von den nationalen Zertifizierungsorganisationen übernommen wurden, so auch in Deutschland. Die Standesregeln bestehen aus vier Teilen:

  • Praxisstandard für private Finanzplanung: Eine prozessuale Darstellung der Phasen einer privaten Finanzplanung.
  • Ethikregeln: Ein CFP-Zertifikatsträger hat bei der Ausübung seines Berufes die Grundsätze der Kompetenz, Integrität, Objektivität, Fairness, Vertraulichkeit, Sorgfalt und Professionalität zu beachten. Vor allem aber hat er dem Kundeninteresse Vorrang vor seinen Eigeninteressen einzuräumen.
  • Grundsätze ordnungsmäßiger Finanz- und Themenplanung (GOF & GOT): Ein GOF-konformer Finanzplan muss den Grundsätzen der Richtigkeit, Vollständigkeit, Vernetzung, Verständlichkeit und Individualität entsprechen. Außerdem muss er schriftlich gegenüber dem Kunden dokumentiert werden. Eine Finanzplanung, die sich auf ein bestimmtes Thema fokussiert (z. B. das Fondsportfolio, die Nachfolgeplanung oder den Immobilienbesitz) unterliegt den GOT und muss daher nicht „Vollständig“ und „Vernetzt“ sein, trotzdem aber dem Grundsatz der „Ganzheitlichen Beratungssystematik“ folgen und den „Inhaltlichen Mindestanforderungen“ genügen.
  • Praxistandards: Die Standards beschreiben für jede Phase der privaten Finanzplanung die standesgemäße Vorgehensweise.

Befristung des Zertifikats

CFP-Zertifikate werden weltweit nur für zwei Jahre ausgestellt. Zur Verlängerung (Re-Zertifizierung) muss der CFP-Zertifikatsträger nachweisen, dass er sich innerhalb der Zertifikatsdauer weitergebildet hat. Dazu müssen 60 „Continuous Education Credits“ nachgewiesen werden, die durch das Absolvieren von Fortbildungen, das Verfassen oder Studieren von Fachpublikationen oder Lehrtätigkeiten erbracht werden können. Ein Credit entspricht dabei einem Aufwand von einer Zeitstunde.

Gerichtsbarkeit

Der FPSB Deutschland unterhält zwei vereinsinterne Gerichte. Das Ehrengericht kann von sowohl von Mitgliedern als auch von Außenstehenden (z. B. Kunden) angerufen werden, wenn der Verdacht auf einen Verstoß gegen die Standesregeln des FPSB vorliegt. Wird der Verdacht vom Ehrengericht bestätigt, können Geldstrafen, Fortbildungsauflagen, Zertifikatsaussetzungen oder ein Vereinsausschluss und Zertifikatsaberkennung ausgesprochen werden. Das Schiedsgericht kann nur von Vereinsmitgliedern angerufen werden. Es dient bei Konflikten als Alternative zum Gang vor ein staatliches Gericht.

Alternative und ergänzende Zertifikate

Im Themengebiet private Finanzplanung existieren neben dem CFP weitere Qualitätszertifikate:

  • Geprüfter privater Finanzplaner nach DIN ISO 222222
  • European Financial Planner (EFA)
  • Certified Foundation and Estate Planner (CFEP)

Einzelnachweise

  1. 2019 GROWTH. (PDF) Abgerufen am 26. Februar 2020.
  2. EBS Finanzakademie, Kontaktstudium Finanzökonomie. Abgerufen am 1. Januar 2014.
  3. Frankfurt School of Finance & Management: Financial Consultant & Financial Planner. Archiviert vom Original am 19. Dezember 2013; abgerufen am 12. September 2023.
  4. MLP Abschlüsse - MLP - Finanzberatung, so individuell wie Sie. Abgerufen am 1. Januar 2014.
  5. VIP. Abgerufen am 5. Juli 2015.
  6. Akkreditierte Ausbildungen. In: cfp.at. Archiviert vom Original am 19. Dezember 2013; abgerufen am 12. September 2023.
  7. FPSB Articles. In: fpsb.org. Archiviert vom Original am 2. Januar 2014; abgerufen am 12. September 2023 (englisch).
  8. FPSB Deutschland: Ehrengericht. Archiviert vom Original am 19. Dezember 2013; abgerufen am 12. September 2023.
  9. FPSB Deutschland: Zertifizierung zum Geprüften privaten Finanzplaner nach DIN ISO 22222. Archiviert vom Original am 19. Dezember 2013; abgerufen am 12. September 2023.
  10. EFPA Europe. Abgerufen am 1. Januar 2014.
  11. FPSB Deutschland: CFEP-Zertifizierung – der Weg zur „Königsklasse“. Archiviert vom Original am 19. Dezember 2013; abgerufen am 12. September 2023.
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