CHECK24 GmbH
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründung 1999
Sitz München, Deutschland Deutschland
Leitung Henrich Blase
Eckhard Juls
Georg Heusgen
Kostas Pyliouras
Mitarbeiterzahl ca. 1.500 (konzernweit)
Umsatz 500 Mio. Euro (konzernweit)(2015/16)
Branche Finanzdienstleistungen
Website www.check24.de

Die Check24 GmbH (Eigenschreibweise CHECK24) ist eine 1999 gegründete Unternehmensgruppe mit Sitz in München, die seit 2008 ein Preisvergleichsportal für die Bereiche Versicherungen, Finanzen, Energie, Telekommunikation, Reisen sowie Shopping, Handwerk und Steuererklärung betreibt und dabei sowohl als Makler als auch als Versicherungsvertreter tätig ist.

Geschichte

Im August 1999 gründeten Henrich Blase und Eckhard Juls mit 20 Mitarbeitern die einsurance Agency AG und gingen im Oktober desselben Jahres mit ihrem Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen online. Im Oktober 2008 ging Check24 als Zusammenschluss des Versicherungsvergleichsportals einsurance.de, des Finanz- und Kreditvergleichsportals moneyworld.de sowie des Strom- und Gasvergleichsportals tarifvergleich.de online.
Danach wurden über 50 weitere GmbHs mit 'Check 24' im Titel allein beim Handelsregister München angemeldet, weitere bei anderen Registergerichten. Es handelt sich dabei durchweg um hundertprozentige Tochtergesellschaften der Holdinggesellschaft Check24 GmbH, vormals Check24 Vergleichsportal GmbH.

Im Jahr 2004 betrug der Umsatz der Gruppe zwei Mio. Euro und im Geschäftsjahr 2011/12 115 Mio. Euro. 2010 war Check24 Marktführer beim Vergleich von Autoversicherungen. 2010 vermittelte das Unternehmen 450.000, 2013 750.000 und 2014 rund 908.000 sowie 2015 1,05 Mio. Kfz-Versicherungsverträge pro Jahr. Trotzdem werden bislang nur 13,5 Prozent des Neugeschäfts im Bereich Sachversicherungen, z. B. Kfz-Versicherungen, über Direktvertriebe inklusive Vergleichsportale abgewickelt.

2011 wurde der Konkurrenzkampf des Unternehmens mit Transparo von der Presse thematisiert. Hierbei soll es zu einem juristischen Schlagabtausch gekommen sein. Der größte deutsche Autoversicherer, HUK-Coburg, war von 2011 bis 2014 auf seinem eigenen Vergleichsportal Transparo gelistet, aber nicht auf Check24.

Neben dem Stammsitz München unterhält das Unternehmen auch Standorte in Hamburg, Dresden, Leipzig, Köln, Augsburg, Freiburg, Frankfurt am Main, Berlin, Münster, Essen, Düsseldorf, Hannover, Dortmund, Halle, Magdeburg, Mainz und Chemnitz.

Unternehmen

Die Check24 GmbH gehört zu 90 Prozent dem Management und zu 10 Prozent einem US-Investor. Das Unternehmen finanziert sich über Provisionen aus den vermittelten Geschäften. Für den Endverbraucher ist die Nutzung kostenfrei, die Höhe seiner Provisionen will Check24 nicht offenlegen. Laut Branchenschätzungen vermittelt Check24 pro Jahr Produkte (u. a. Versicherungen, Reisen, Stromverträge) im Wert von ca. 20 Mrd. Euro. Damit machte das Vergleichsportal im Geschäftsjahr 2015/16 knapp 500 Mio. Euro Umsatz.

Check24 investierte über die hundertprozentige Tochter Check24 Ventures GmbH 60 Millionen Euro Kapital in Start-up-Unternehmen. Diese können je nach Bedarf bis zu zehn Millionen Euro Kapital erhalten. Der Fokus des Risikokapitals liegt auf Early-Stage- und Growth-Investments.

Mit der C24 Bank gehört eine 2020 gegründete Onlinebank zur Check24-Gruppe.

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Von der Saison 2016/2017 der Fußball-Bundesliga bis 2020/2021 war Check24 Hauptsponsor der ARD-Sportschau. Zusätzlich trat das Vergleichsportal seit der Bundesligasaison 2017/18 bis 2020/2021 als Titelsponsor der Sport1-Talksendung „Doppelpass“ auf und engagierte sich als Gewinnspielsponsor der WM-Qualifikationsspiele 2018 der deutschen Fußballnationalmannschaft bei RTL sowie als Programmsponsor der ARD- und ZDF-Übertragung zur Fußball-WM 2018. Auch bei der zwölften Staffel von Ich bin ein Star – holt mich hier raus! war Check24 Programm-, Trailer- und Digitalsponsor.

Kritik

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) klagte gegen das Vergleichsportal Check24 und warf dem Portal unlauteren Wettbewerb vor. Der BVK kritisierte u. a. fehlende individuelle Befragung und Beratung seitens des Vergleichsportals. Das Landgericht München I folgte der Argumentation des BVK in seinem Urteil vom 13. Juli 2016 teilweise, so muss das Unternehmen künftig seine Kunden bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich darüber informieren, dass es als Versicherungsmakler agiert und Provisionen erhält. Gerügt wurden zudem einzelne konkrete Verstöße des Unternehmens gegen seine Beratungspflichten. Allgemeinere Vorwürfe wegen angeblicher Verstöße gegen die Beratungspflichten hat das Gericht hingegen als zu unbestimmt abgewiesen. Im Berufungsverfahren am 6. April 2017 bestätigte das Oberlandesgericht München die Auffassung des Landgerichts. Das Unternehmen hat mittlerweile seine Erstinformation für Kunden überarbeitet, sodass seine Eigenschaft als Makler leichter erkennbar ist, und auch die Eingabemasken ergänzt, um seinen Beratungs- und Befragungspflichten in vollem Umfang nachzukommen.

Im Februar 2016 veröffentlichten die Verbraucherzentralen eine Studie des Projekts Marktwächter Digitale Welt. Darin kritisierten die Verbraucherschützer unter anderem, dass Kunden auf Vergleichsportalen wie Check24 nicht immer den günstigsten Preis finden würden. Wirtschaftswoche sowie Die Zeit kritisierten die Studie, weil die Verbraucherschützer auf Lockangebote der Anbieter hereingefallen seien und positive Aspekte von Vergleichsportalen unerwähnt blieben.

Der Bund der Versicherten e.V. bemängelte im Oktober 2018, dass Vergleichsportale wie Check24 suggerierten, „dass mit der Nutzung ein umfassender und neutraler Vergleich aller Versicherungsangebote und Tarife stattfindet“. Dem sei laut BDV jedoch nicht so, da nicht alle Anbieter berücksichtigt würden, sondern nur solche, mit denen Check24 eine Provisionsvereinbarung getroffen habe.

Christian Schnell bemängelte in einem Kommentar im Handelsblatt im November 2019 die Intransparenz bei der Bilanzierung der Gruppe, insbesondere durch eine verspätete Veröffentlichung von Abschlüssen (so wurde der Konzernabschluss per 31. März 2017 erst im Herbst 2019 veröffentlicht) und durch „mehrere Dutzend GmbH-Töchter, teils mit [...]nichtssagenden Namen“. Das Fazit des Kommentars lautete: „Vertrauensbildende Maßnahmen wären somit mindestens genauso nötig wie die schrillen TV-Werbespots.“

Das Bundesministerium der Finanzen beauftragte Check24 mit einer kostenfreien Webseite zum Vergleich von Girokonten nach der europäischen Zahlungskonten-Richtlinie. Nach der erforderlichen Zertifizierung durch den TÜV Saarland ging das Portal im August 2020 in Betrieb. Die Verbraucherzentrale klagte gegen Check24 und beanstandete vor allem die eingeschränkte Marktabdeckung des Kontovergleichs. Das Landgericht München I stellte fest, dass der Check24-Vergleich nicht einmal die Hälfte der Anbieter erfasste. Darüber hinaus waren mehr als 90 Prozent der berücksichtigten Banken nur mit einem einzigen Kontomodell vertreten. Im Januar 2021 schaltete Check24 den Kontovergleich wieder ab. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird eine staatliche Vergleichswebsite für Girokonten aufbauen. In der Zwischenzeit bietet Stiftung Warentest auf test.de den Girokonto-Vergleich an.

Commons: Check24 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Heinz Roger Dohms: Mittelständler auf Speed. Manager Magazin, November 2016; abgerufen am 11. April 2017.
  2. Impressum CHECK24 Vergleichsportal GmbH - Registrierungsnummer nach § 34d GewO: D-P105-1W8WS-19. In: check24.de. Abgerufen am 8. März 2017.
  3. 1 2 Vermittlerregister: Recherche. In: vermittlerregister.info. Deutscher Industrie- und Handelskammertag, abgerufen am 8. März 2017.
  4. Impressum CHECK24 Vergleichsportal GmbH - Registrierungsnummer nach § 34d GewO: D-7XZX-1CG4B-53. In: check24.de. Abgerufen am 8. März 2017.
  5. AG München, HRB 134516.
  6. Erwin Lammenett: Praxiswissen Online-Marketing. 6. Auflage. Springer Gabler, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-15493-6, S. 267.
  7. online-handelsregister.de: Check24, abgerufen am 23. Juni 2019.
  8. Anja Timmermann: Internet-Vergleichsportal: Die Checker aus München. In: Abendzeitung München. 31. August 2012, abgerufen am 27. August 2019.
  9. 1 2 ftd.de (Memento vom 11. Februar 2013 im Webarchiv archive.today)
  10. Check24 warnt vor Google-Dominanz. (Memento vom 3. Dezember 2010 im Internet Archive) Financial Times Deutschland, 1. Dezember 2010.
  11. Internetvergleichsportale: Check24 bläst zum Gegenangriff (Memento vom 22. Oktober 2011 im Internet Archive)
  12. Die geheime Macht der Vergleichsportale. In: Wirtschaftswoche, 17. Juni 2014, abgerufen am 2. September 2015.
  13. Herbert Fromme: Check 24: „Das Internet gewinnt“. In: Süddeutsche Zeitung. 16. Juni 2016, abgerufen am 27. Juni 2016.
  14. Patricia Döhle: Ein harter Brocken. Hrsg.: Antje Söhlke. Band 04/2017. brand eins Verlag, Hamburg, S. 2229.
  15. Wechselfieber hält Juristen beschäftigt (Memento vom 24. November 2011 im Internet Archive). In: Financial Times Deutschland, 22. November 2011.
  16. Thomas Magenheim: Internet: Vergleichsportale in der Kritik. 21. Oktober 2011, abgerufen am 27. August 2019.
  17. Vergleichsportal will keine Provisionen veröffentlichen. In: handelsblatt.com, 2. Mai 2016; abgerufen am 11. Juli 2016
  18. 1 2 Heinz-Roger Dohms: Check24 gegen die Finanzbranche – schon wieder. In: Andreas Petzold (Hrsg.): Capital. Nr. 06/2017. Gruner+Jahr GmbH & Co. KG, Hamburg 18. Mai 2017, S. 100.
  19. Matthias Kamp: Check24 gründet Venture-Capital-Fonds. In: Wirtschaftswoche. 30. September 2016, abgerufen am 4. Oktober 2016.
  20. Check24 – Pressemitteilung vom 13.10.2020. Abgerufen am 3. Januar 2023.
  21. Die C24 Bank – Über uns – Wir sind ein Teil von CHECK24. Abgerufen am 3. Januar 2023.
  22. Mirko Wenig: Check24 wird Hauptsponsor der ARD-Sportschau. In: versicherungsbote.de. 22. Juli 2016, abgerufen am 17. August 2016.
    Krombacher und Check 24 bleiben Sportschau-Sponsoren. 9. August 2017, abgerufen am 10. August 2017.
  23. Petra Schwegler: Check 24 wird Fußball-Sponsor im TV. In: wuv.de. 22. Juli 2016, abgerufen am 10. August 2017.
    CHECK24, Deutschlands größtes Vergleichsportal, wird Titelsponsor für den „Doppelpass“ auf SPORT1, dem bekanntesten Fußball-Talk im deutschen Fernsehen. In: Sport1Media. 10. August 2017, abgerufen am 10. August 2017.
  24. Petra Schwegler: IP bucht Sonderwerbeformen ein – Diese Werbekunden präsentieren das RTL-Dschungelcamp. In: Werben & Verkaufen. 16. Januar 2018, abgerufen am 18. Januar 2018.
  25. Anne Kunz: Der verzweifelte Kampf der Makler gegen Check24. In: Welt Online. 24. Februar 2016, abgerufen am 30. Juni 2016.
    Verbraucher: Richter prüfen Beratungspflicht beim Online-Kauf. In: Zeit Online; abgerufen am 30. Juni 2016
  26. Gericht verpflichtet Check24 zu mehr Transparenz. In: Süddeutsche Zeitung (online). 13. Juli 2016, abgerufen am 13. Juli 2016.
  27. Jürgen Evers: Beratungspflicht gilt für Online-Makler. In: Versicherungswirtschaft. Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, September 2016, abgerufen am 30. Juni 2020.
  28. Stefanie Ruhwinkel: Justiz in Bayern – Landgericht München I – PM – Rechtsprechung des Landgerichts München I in Zivilsachen. Bayerisches Staatsministerium der Justiz, 13. Juli 2016, abgerufen am 14. Juli 2016.
  29. Check24 muss Versicherungskunden besser informieren. In: Welt Online. 6. Mai 2017, abgerufen am 7. April 2017.
  30. Check24: Portal weist deutlicher auf Maklerstatus hin. In: test.de. Stiftung Warentest, 22. September 2017, abgerufen am 26. August 2019.
  31. Marktwächter Digitale Welt: Buchungs- und Vergleichsportale, 25. Februar 2016, abgerufen am 26. August 2019.
  32. Niklas Hoyer: Studie der Verbraucherzentralen: Vergleichsportale helfen Nutzern kaum weiter. In: wiwo.de (Wirtschaftswoche). Abgerufen am 30. Juni 2016.
  33. Matthias Kamp: Check24 im Visier: „Die Verbände müssen ihrem Qualitätsanspruch gerecht werden.“ In: Wirtschaftswoche. Abgerufen am 1. Juli 2016.
    Heinz-Roger Dohms: Verbraucherzentrale: Wer schützt hier wen? In: Die Zeit 15/2016 auf Zeit Online. 31. März 2016, abgerufen am 27. August 2019.
  34. Herbert Fromme, Anne-Christin Gröger: Was Sie über Check 24 wissen sollten. In: sueddeutsche.de (Süddeutsche Zeitung). 11. Oktober 2018, abgerufen am 15. November 2019.
  35. Christian Schnell: Check24 muss transparenter werden. handelsblatt.com (Handelsblatt), 25. November 2019, abgerufen am 21. Oktober 2020.
  36. LG München I, Teilanerkenntnis- und Endurteil vom 28. September 2021, 33 O 15655/20

Koordinaten: 48° 8′ 38,4″ N, 11° 32′ 8,2″ O

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