Basisdaten
Titel:Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
Kurztitel: Chemikalienverordnung
Abkürzung: ChemV
Art:Verordnung
Geltungsbereich:Schweiz
Rechtsmaterie:Umweltrecht
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
813.11
Ursprüngliche Fassung vom:18. Mai 2005
Inkrafttreten am:1. August 2005
Letzte Änderung durch: AS 2015 1903
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Mai 2017
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Chemikalienverordnung (ChemV) ist eine Verordnung aus dem schweizerischen Chemikalienrecht, die sich auf das Chemikaliengesetz (ChemG) stützt. Die Erstfassung stammt aus dem Jahr 2005.

Darin ist auf Verordnungsstufe geregelt, wie Gefahren und Risiken von Stoffen und Zubereitungen ermittelt und beurteilt werden sollen. Ferner werden die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen, der Umgang sowie die Bearbeitung von Daten durch die Vollzugsbehörden definiert.

SVHC in der europäischen Kandidatenliste, die einer Zulassungspflicht unterstellt werden können, sind die in Anhang 7 der ChemV gelistet.

Die ChemV gilt auch in Liechtenstein.

Quellen

  1. Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV) vom 18. Mai 2005 (Stand am 12. Juli 2005), S. 44
  2. ChemG: Zitate
  3. Fassungen der ChemV bei admin.ch
  4. BAG – Revision Anhang 7 ChemV (2013): Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) (Memento vom 10. Juli 2015 im Internet Archive)
  5. Kundmachung vom 29. April 2014 der aufgrund des Zollvertrages im Fürstentum Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften (Anlagen I und II)
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