Die Neronische Christenverfolgung gilt traditionell als eine der frühesten Verfolgungen von Anhängern des damals noch jungen Christentums im Römischen Reich. Sie wurde demnach im Jahr 64 oder 65 n. Chr. von Kaiser Nero angeordnet, weil er laut dem römischen Historiker Tacitus den Verdacht, er habe die Entfachung des großen Brands Roms vom Juli 64 n. Chr. befohlen, auf die soziale Randgruppe der Christen abwälzen wollte. Zu den Opfern der Verfolgung sollen gemäß der späteren katholischen Tradition auch die Apostel Paulus und Petrus gezählt haben. In der neuesten Forschung wird die Historizität der Verfolgung teils bezweifelt.

Quellen

Hauptquelle für die neronische Christenverfolgung ist der Bericht des Tacitus († um 120) in seinen Annalen, der allerdings einige Unsicherheiten der Überlieferung aufweist. Auch der römische Biograph Sueton († nach 122) erwähnt das Ereignis in seiner Vita des Kaisers Nero kurz. Beide Schriftsteller folgten den traditionellen römischen Kulten und waren nicht nur gegenüber Nero, sondern auch gegenüber dem Christentum sehr feindselig eingestellt. So spricht Tacitus von diesem als „verhängnisvollem Aberglauben“; und Sueton reiht dessen Unterdrückung unter die begrüßenswerten Taten Neros ein. Außer von Tacitus wird die Verfolgung nur selten mit dem verheerenden Brand Roms in Verbindung gebracht, so auch nicht von Sueton, der allerdings seine Vita Neros mehr nach thematischen als nach chronologischen Aspekten anordnete. Der römische Senator und Geschichtsschreiber Cassius Dio († nach 229) geht zwar in dem erhaltenen Exzerpt des 62. Buches seiner Römischen Geschichte ausführlich auf den Brand Roms von 64 n. Chr. ein, berichtet aber nichts von gegen die Christen ergriffenen Gewaltmaßnahmen.

Von den meisten frühchristlichen Autoren wird die neronische Verfolgung nicht erwähnt. Auf diese beziehen sich aber wohl die Angaben des ersten Petrusbriefes über die Bedrängnis der Christen. Wahrscheinlich wurde der erste Petrusbrief allerdings erst in den 90er Jahren n. Chr. und nicht bereits in neronischer Zeit verfasst. Die im nicht zum Neuen Testament gehörenden ersten Clemensbrief, der wohl um 95 n. Chr. geschrieben wurde, ohne Nennung von Zeitpunkt, Ort und veranlassenden Personen erwähnten christlichen Leiden könnten ebenfalls auf eine neronische Verfolgung anspielen.

Die um 180 n. Chr. entstandenen apokryphen Paulusakten berichten dann von einer auf Befehl Neros erfolgten Verbrennung zahlreicher Christen; auch der Apostel Paulus habe dabei den Märtyrertod erlitten. Wie andere apokryphe Apostelakten malen sie die Verfolgung mit eindeutig unhistorischen Details aus. Der Kirchenschriftsteller Tertullian führt in seinem im Jahr 197 verfassten Apologeticum aus, dass Nero als Erster massiv gegen die Christen Roms vorgegangen sei. Der Kirchenvater Eusebius († um 340) berichtet in seiner Kirchengeschichte vom Wüten Neros gegen die Christen, wobei auch die Apostel Petrus und Paulus umgekommen seien. Eusebius stellt aber – ebenso wenig wie die früheren christlichen Quellen – keinen Zusammenhang zwischen der Verfolgung und dem großen Brand Roms her, den er in der Kirchengeschichte gar nicht erwähnt und in seiner Chronik ins Jahr 64 datiert, während er über die Christenverfolgung erst unter dem Jahr 68 berichtet.

Vorgeschichte: Der große Brand Roms

In der Nacht vom 18. zum 19. Juli 64 brach in Rom bei den am Südostende des Circus Maximus gelegenen Buden ein Brand aus, der sich rasch ausbreitete und neun Tage lang wütete. Insgesamt zerstörte er von den 14 Stadtbezirken, in die Rom seit Augustus eingeteilt war, drei völlig, zog sieben schwer in Mitleidenschaft und verschonte nur vier. Es war eine der schwersten Brandkatastrophen in der Geschichte der Weltstadt. Obwohl Nero, der sich zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Feuersbrunst in Antium aufhielt, herbeieilte – wenn auch etwas verspätet – und umfangreiche Hilfsmaßnahmen zur Linderung des Verlusts der zahlreichen Opfer einleitete, verbreitete sich rasch das Gerücht, der Princeps selbst habe den Befehl gegeben, Rom anzuzünden. Da der Kaiser dieses Gerücht durch keine Hilfsaktivitäten und Zeremonien zur Besänftigung der römischen Götter aus der Welt schaffen konnte, suchte er laut Tacitus die ihm angelastete Schuld der Brandstiftung auf die in der Stadt wohnenden Christen abzuschieben und so den Volkszorn auf diese umzulenken.

Mögliche Motive für die Wahl der Christen als vermeintliche Brandstifter

Der Historiker Jürgen Malitz geht davon aus, dass Nero durch kundige Berater, vielleicht seinen Prätorianerpräfekten Tigellinus, auf die Idee gebracht, der als jüdische Splittergruppe betrachteten christlichen Gemeinde Roms die Schuld am Brand der Weltstadt zu geben. Die Einzelheiten des Entscheidungsfindungsprozesses sind aber unbekannt. Ebenso können über die Ursache, warum gerade die Christen als Sündenböcke ausgesucht wurden, nur Mutmaßungen angestellt werden. Eine Erklärungsmöglichkeit ist, dass Nero bei der überwiegenden Mehrheit des stadtrömischen Volkes offenbar eine große Unbeliebtheit der zahlenmäßig kleinen Fraktion der Christen als sicher voraussetzen konnte und diese Minderheit auch als jeder Schandtat fähig betrachtet wurde, so dass die Christen als geeignete Opfer erschienen, auf die der Verdacht der Brandstiftung abgewälzt werden konnte. Der Umstand, dass dieser Verdacht nicht auf die Juden Roms gelenkt wurde, liegt vielleicht darin begründet, dass Letztere bei Teilen des Kaiserhofs gewisse Sympathien genossen und Nero sich nicht mit den Juden anlegen wollte.

Die Gründe für die Unpopularität der Christen mögen darin zu suchen sein, dass sie sich wohl nur wenig am Alltagsleben, wie es Römer und Griechen verstanden, beteiligten, den Kaiserkult ablehnten, römische Normen negierten und sich von der andersgläubigen Gesellschaft abschotteten. Vielleicht ist diese Zurückhaltung und Andersartigkeit der Kern des von Tacitus berichteten Vorwurfs des „Hasses auf das Menschengeschlecht“ (odium humani generis), dessen die Christen eher als der Brandstiftung überführt worden seien. Auch den Juden wurde Misanthropie unterstellt. Außerdem gab es tief verankerte römische Ängste vor geheimen Vereinigungen wie jener 186 v. Chr. unterdrückten, welche die Bacchanalien ausgerichtet hatte. Über das Auftreten und die Mentalität der frühen Christen Roms ist allerdings kaum etwas Sicheres überliefert. So dürften sich nicht alle ihre Mitglieder im gleichen Maß von der andersgläubigen Mehrheitsgesellschaft zurückgezogen haben.

In der wissenschaftlichen Diskussion wurde auch erwogen, dass die christliche Gemeinde Roms, die in den Jahren vor der neronischen Verfolgung unter dem Einfluss der Wirkung des Paulus und wohl auch des Petrus gestanden hatte, den Brand Roms vielleicht freudig begrüßt und in Erwartung des nahenden Weltendes das baldige Gericht über die „Heidenwelt“ verkündet hätte, doch lässt sich eine solche Annahme nicht belegen. Die Ablehnung des Kaiserkults und das – im Gegensatz zu den Juden – tendenzielle Ziel der Christen, die ganze Welt zu missionieren, mochte sie vielleicht als potentiell staatsgefährdend erscheinen lassen.

Rechtliche Grundlagen der Christenverfolgung

Die rechtlichen Grundlagen, die eine Christenverfolgung in neronischer Zeit rechtfertigten, sind mangels unmittelbar bezeugender Quellen unklar; etwa, ob entsprechende Gesetze bereits existierten oder erst neu eingeführt wurden. Vermutlich bezog sich die Anklage auf die Lex Cornelia de sicariis et veneficis. Diese stellte, neben anderen gemeingefährlichen Tatbeständen, die vorsätzliche Brandstiftung unter Strafe. Unwahrscheinlich sind Anklagen wegen Ausübung einer unerlaubten Religion, weil dann zeitintensive Einzelprozesse notwendig gewesen wären, während es nach den Zeugnissen den Anschein hat, dass die Christen in schnell durchgeführten Massenprozessen vor dem Prätorianerpräfekten Tigellinus abgeurteilt wurden. Vielleicht handelte es sich auch um die exekutive Durchführung der Polizeigerichtsbarkeit durch die tresviri capitales vor dem Stadtpräfekten, eher aber um die Ausübung des delegierten Kaiserrechts im Rahmen der außerordentlichen Gerichtsbarkeit (cognitio extra ordinem). Möglicherweise wurde die Verfolgung auf Basis eines kaiserlichen Erlasses vorgenommen. In der neueren Forschung wird es auch für plausibel gehalten, dass Nero in Ausübung seiner außerordentlichen Rechtspflege die Verfahren wegen des enormen öffentlichen Interesses selbst, zusammen mit seinen juristischen Ratgebern (consilium), deren Rechtsauffassung er ansonsten generell ignorierte, führte und die Todesurteile mit den Hinrichtungsvarianten auch persönlich aussprach. Für die erst bei Tertullian anzutreffende Behauptung, ein speziell die Verfolgung begründendes Edikt Neros, das sogenannte Institutum Neronianum, sei als einzige Verordnung nach dem Tod des Herrschers nicht aufgehoben worden, findet sich ansonsten kein Anhaltspunkt; so ist etwa nicht bekannt, dass sich ein späterer Princeps auf ein solches Institutum als Rechtsgrundlage für Verfolgungen berufen hätte. Vielmehr bewirkten die spektakulären Brandstiftungsprozesse vermutlich, dass sich im römischen Rechtswesen eine Vorentscheidung, in der Art einer Präjudiz bezüglich der Christen manifestierte. So wurde in der Folgezeit bereits das offene Bekenntnis zum Christentum als Verbrechen verfolgt.

Nach dem Bericht des Tacitus wurden zunächst einige Personen verhaftet, „die bekannten“; allerdings bleibt unklar, was sie bekannten. Wahrscheinlich bekannten sie sich zum Christentum, nicht aber zur Brandstiftung. Die angewendete Folter wird jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mehr als nur ein passendes Geständnis erzwungen haben, das neben dem Bekenntnis zum Christentum und der Nennung weiterer Sektenmitglieder auch die persönliche Tatbeteiligung an einer vorsätzlichen Brandstiftung einräumte. Auf die Aussagen der Verhafteten hin wurde dann eine „riesige Menschenmenge“ ergriffen, ein Ausdruck, mit dem der römische Historiker aber wohl übertreibt. Den Festgenommenen konnte offenbar nicht nachgewiesen werden, dass sie den Brand Roms verursacht hatten, aber sie seien des Hasses gegen die übrige Menschheit überführt worden. Trotzdem wurden sie offenbar nicht wegen des Bekenntnisses zu ihrem Glauben, sondern als Brandstifter verurteilt, weil sie aufgrund der bisher erpressten Geständnisse ohne weitere Beweisführung unter Generalverdacht gestellt wurden. Auf das ihnen zur Last gelegte Delikt weist auch die teilweise angewandte Art der Todesstrafe hin, die das zugrundeliegende Verbrechen spiegeln sollte: sie wurden nämlich laut Tacitus angezündet, um bei Einbruch der Dunkelheit als lebendige Fackeln zu dienen.

Ablauf der Hinrichtung der Christen

Nero stellte laut Tacitus seinen eigenen, nahe der heutigen Peterskirche gelegenen Park für das grausame Schauspiel zur Verfügung, als das die Hinrichtung der Christen vor dem Volk inszeniert werden sollte. Sie wurden in Tierfelle eingenäht, von Hunden zerrissen oder ans Kreuz geschlagen und bei Eintritt der Nacht als menschliche Fackeln abgebrannt (Scheiterhaufen) - daher der Spottname Sarmentitii für die Christen. Christinnen wurden angeblich nach Beispielen der griechischen Mythologie als Dirken und Danaiden bestraft, falls sich die diesbezüglichen Angaben des ersten Clemensbriefs auf die neronische Verfolgung beziehen. Mit dieser Hinrichtungsszene verband der Kaiser ein Zirkusspiel, wobei er sich als Wagenlenker gekleidet unter das Volk mischte, um die Wirkung seiner Inszenierung auf das Volk zu beobachten, oder auf einem Rennwagen fuhr. Überraschend bemerkt Tacitus sodann, dass die Christen ob ihres Schicksals vereinzelt auch bemitleidet worden seien. Zwar hätten sie die schwersten Strafen verdient, seien aber nicht dem Wohl des Volks, sondern allein der Barbarei eines Einzelnen zum Opfer gefallen.

Insgesamt blieb die neronische Christenverfolgung, die nach späterem Schema als erste von insgesamt zehn galt, auf die Stadt Rom beschränkt. Laut dem spätantiken Martyrologium Hieronymianum sollen dabei 977 oder 979 Christen hingerichtet worden sein. Die neuere Forschung nimmt eine Anzahl von 200 Christen als wahrscheinlich an. Ob auch Paulus und Petrus unter den Opfern waren, ist ungewiss; die Details der Martyrien der beiden Apostel in Rom sind umstritten. So gibt es die Theorie, dass zwar Petrus ein Opfer der neronischen Christenverfolgung geworden sei, Paulus jedoch bereits im Jahr 63, noch vor dem Großbrand, wegen des Vorwurfs des Aufruhrs in Jerusalem aus dem Jahr 58, hingerichtet worden war.

Literatur

Anmerkungen

  1. Tacitus, Annalen 15, 44.
  2. Sueton, Nero 16, 2.
  3. Erster Clemensbrief 5f.
  4. Marco Frenschkowski, RAC, Bd. 25, Sp. 866.
  5. Tertullian, Apologeticum 5, 3.
  6. Eusebius, Kirchengeschichte 2, 25.
  7. Hauptquellen zum großen Brand Roms: Tacitus, Annalen 15, 38-44; Sueton, Nero 38; Cassius Dio, Römische Geschichte 62, 16-18; dazu Julian Krüger, Nero, S. 219–226; Jürgen Malitz, Nero, S. 70ff.
  8. Jürgen Malitz, Nero, S. 72.
  9. So Jürgen Malitz, Nero, S. 74.
  10. Tacitus, Annalen 15, 44, 4.
  11. Jürgen Malitz, Nero, S. 72f.; Karl Christ, Geschichte der römischen Kaiserzeit, 3. Aufl., München 1995, S. 233.
  12. Tacitus, Historien 5, 5, 1.
  13. Julian Krüger, Nero, S. 249f.
  14. Marco Frenschkowski, RAC, Bd. 25, Sp. 865.
  15. Detlef Liebs: Vor den Richtern Roms, Nero verfolgt die Christen, Die Strafen, S. 110.
  16. Max Kaser: Römische Rechtsgeschichte. § 29 Die Strafgerichtsbarkeit und das Strafrecht 2., neubearbeitete Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1976, ISBN 3-525-18102-7, S. 121–128.
  17. Julian Krüger, Nero, S. 252.
  18. Detlef Liebs: Hofjuristen der römischen Kaiser bis Justinian, Bayerische Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse, München 2010, C.H. Beck, Caligula, Claudius u. Nero S. 24.
  19. Detlef Liebs: Vor den Richtern Roms, Nero verfolgt die Christen, Das Verfahren, S. 108–109.
  20. Tertullian, Ad nationes 1, 7, 8f.
  21. Marco Frenschkowski, RAC, Bd. 25, Sp. 866.
  22. Detlef Liebs: Vor den Richtern Roms, Nero verfolgt die Christen, Wirkung, S. 112.
  23. Julian Krüger, Nero, S. 253.
  24. Detlef Liebs: Vor den Richtern Roms, Nero verfolgt die Christen, Die Beschuldigung und die Geständnisse, S. 109–110.
  25. Detlef Liebs: Vor den Richtern Roms, Nero verfolgt die Christen, Die Beschuldigung und die Geständnisse, S. 110.
  26. So Jürgen Malitz, Nero, S. 74f. und Marco Frenschkowski, RAC, Bd. 25, Sp. 867.
  27. Erster Clemensbrief 6, 2.
  28. Tacitus, Annalen 15, 44, 5f.
  29. Hieronymus, Chronik zum Jahr 68 sowie De viris illustribus 9, 6; Orosius, Historiae adversus paganos 7, 7, 26f. und 7, 10, 5; Augustinus, De civitate Dei 18, 52.
  30. Detlef Liebs: Vor den Richtern Roms, Nero verfolgt die Christen, Das Geschehen, S. 106.
  31. Karl Christ: Geschichte der römischen Kaiserzeit, 3. Aufl., München 1995, S. 589.
  32. Detlef Liebs: Vor den Richtern Roms, Nero verfolgt die Christen, Das Geschehen, Das Schicksal von Petrus und Paulus, S. 106, 113.
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