Christian Ernst von Sachsen-Coburg-Saalfeld (* 18. August 1683 in Saalfeld; † 4. September 1745 in Saalfeld) war von 1729 bis 1735 Herzog von Sachsen-Saalfeld und anschließend bis zu seinem Tod Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld.

Leben

Christian Ernst war der älteste Sohn des Herzogs Johann Ernst von Sachsen-Saalfeld (1658–1729) aus dessen erster Ehe mit Sophie Hedwig (1660–1686), Tochter des Herzogs Christian I. von Sachsen-Merseburg.

Gegen den Willen des Vaters hatte sich Christian Ernst 1709 in Greiz mit Christiane Friederike von Koß (24. August 1686–15. Mai 1743) verlobt, die seine pietistischen Neigungen teilte und für die er das Schlösschen Kitzerstein bei Saalfeld als Wohnsitz kaufte. Sie war eine Tochter des reußischen Oberforstmeisters und saalfeldischen Kammerjunkers Günther Christoph von Koß (1653–1710) auf Kitzerstein und der Anna Elisabeth, Tochter des Wolff Christoph von Breitenbauch (1631–1672), auf Burg Rahnis, Brandenstein, Gröst und Betzkendorf, kursächsischen Kammerjunkers, und der Maria Magdalena, geb. Pflugk aus dem Hause Strehla.

Bei ihren väterlichen Vorfahren war unklar, ob diese Familie von Koss die bekannte altritterliche im Herzogtum Mecklenburg oder die gleichnamige in Westpreußen (les Koss de Pomérélie) war. Es war jedoch die mecklenburgische, die 1230 mit dem Knappen Hermanus Coz, auf Hermannstorp und Lüttow unweit Ratzeburg (Sachsen-Lauenburg), zuerst erscheint. Die standesungleiche Beziehung erregte das Missfallen von Vater und Bruder, doch Christian Ernst heiratete Christiane Friederike am 18. August 1724 in Naitschau. Der Vater willigte nun in die Verbindung ein, doch Christian Ernsts jüngerer Halbbruder Franz Josias machte ihm die Erbfolge streitig, da die nur aus niederem Adel stammende Gemahlin des älteren Halbbruders nicht ebenbürtig war. Zudem gab es die Frage bezüglich der Rangfolge der beiden Ehefrauen der Brüder; der jüngere (dadurch eigentlich nachrangige) Franz Josias war mit einer schwarzburgischen Prinzessin verheiratet, welche also von Geburt höheren Ranges war. Beider Vater bestimmte dazu, dass Christian Ernsts Ehefrau zwar das Prädikat Fürstin haben, im Rang aber ihrer Schwägerin nachstehen solle. Auch sollten die Nachkommen aus der Ehe zwar Prinzen und Prinzessinnen, aber von jeder Erbfolge ausgeschlossen sein. Jedenfalls sollte das solange gelten, wie es noch Nachkommen im Mannesstamm aus der Ehe von Franz Josias geben würde. Dies erledigte sich damit, dass Christian Ernsts Ehe ohnehin kinderlos blieb. Beider Vater bestimmte am 14. Oktober 1724 die gemeinsame Regierung der Brüder bei Unteilbarkeit des Landes, was im Jahre 1729, nach dem Tod Johann Ernsts, in die Tat umgesetzt wurde. Christian Ernst bezog Residenz in Saalfeld und Franz Josias übersiedelte in die Veste Coburg. Als älterem Sohn stand Christian Ernst die Leitung der Geschäfte zu.

In die Regierung der Brüder fällt die Beilegung des "Coburg-Eisenberg-Römhilder Erbstreits", wodurch die Linie Saalfeld die Ämter Coburg, Rodach, Mönchröden sowie das halbe Amt Neuhaus erhielt und den Namen Sachsen-Coburg-Saalfeld annahm. Zum Gedenken an seine 1743 verstorbene Frau Christine Friederike ließ er Goldmünzen im Wert von 2 Dukaten prägen, die ihr Grabmal zeigen, von denen auch Silberabschläge existieren. Christian Ernst starb kinderlos; alleiniger Erbe wurde sein Bruder Franz Josias.

Christian Ernst wurde als kränklich beschrieben, neigte dem Pietismus zu und machte Saalfeld zu einem frommen pietistischen Hof. Im Jahr 1727 lud er Nikolaus Ludwig von Zinzendorf nach Saalfeld ein, mit dem er lange Gespräche führte und danach in intensivem Briefwechsel stand. Christian Ernst komponierte Kirchenlieder, darunter das Lied “Warum, mein Jesu, läßt du mich in meinen Schmerzen liegen?”, welches im Saalfelder Gesangbuch von 1712 veröffentlicht wurde. 1733 berief er den Pietisten Benjamin Lindner zum Superintendenten und Hofprediger.

Literatur

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Einzelnachweise

  1. 1 2 Hans Patze: Geschichte Thüringens: Politische Geschichte in der Neuzeit, 1982, S. 536.
  2. Roswitha Jacobsen: Residenzkultur in Thüringen vom 16. bis zum 19. Jahrhundert, 1999, S. 67.
  3. Neue Landeskunde des Herzogtums Sachsen-Meiningen, 1903, S. 472. Bei Carl Eduard Vehse übrigens Stallmeisterstochter genannt: Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation, Abteilung 5, Geschichte der Höfe des Hauses Sachsen, Teil 1, 1854, S. 75. In der Trauerrede von Elias Fischer folgendermaßen tituliert: Einfältige Trauer-Rede, Als Des Hoch-Wolgebohrnen Herrn, Herrn Günther Christoph v. Koß, auf Kitzerstein, Hoch-Fürstl. Sächs. Hochbestalten Ober-Forst-Meisters und Cammer-Junckers zu Saalfeld, entseelter Cörper In die Kirche zu Schwartza, d. 12. Ianuarii Anno 1710. ... beygesetzt wurde, gehalten von Elia Fischern, Pfarrern daselbst.
  4. Johann Christoph Cellarius: Bey dem Grabe, Des Wohl-gebohrnen Herrn, Herrn Günther Christoph von Koß, auff Kitzerstein ... Meines hohen Patrons, Entwurff dieses zu Bezeugung schuldigsten Beyleidenns, Aus Devotion gegen dessen hinterlassene Hoch-Adeliche Familie In Eyl den 10. Jan. 1711. Gedruckte Trauerrede, Saalfeld 1711, Wer, wie Nathanael das leben richtet ein, Der muß wie dieser ist in steten Seegen seyn. Dieses wolte, als Der Wohl-gebohrne Herr, Herr Günther Christoph von Kosz uff Kitzerstein, Hoch-Fürstl. Sächß. treu-gewesener Ober-Forstmeister und Cammer-Juncker allhier, Den 6ten Januarii 1710. nach einer kurtzen Kranckheit in seinen Jesu seelig verstorben ... Aus beständiger Ergebenheit so wohl gegen den seelig Verstorbenen als zum Trost der Hinterbliebenen ... Frau Gemahlin Und drey Fräulein Töchter bewehren, Bartholomævs Schneider, Regierungs-Advocat.
  5. Valentin König: Genealogische Adels-Historie Oder Geschlechts-Beschreibung Derer Im Chur-Sächsischen und angräntzenden Landen zum Theil ehemahls, allermeist aber noch ietzo in guten Flor stehenden ältesten und ansehnlichsten adelichen Geschlechter, Band 2, 1729, S. 187. Detlev Schwennicke: Europäische Stammtafeln: Die deutschen Staaten, 1998, Tafel Sachsen-Coburg und Saalfeld.
  6. Wolf Lüdeke von Weltzien: Das Land Werle, Gross- und Klein-Tessin, 2001, S. 26–32. [Die von Koss. 1230–1707. Im Volksmund die Kossen genannt.]
  7. Michel Huberty: L' Allemagne dynastique. Oldenbourg. Familles alliées. H - L, 1994, S. 616.
  8. Genealogisches Handbuch des Adels, Band 38, Limburg an der Lahn 1966, S. 293.
  9. Michel Huberty: L' Allemagne dynastique. Oldenbourg. Familles alliées. H - L, 1994, S. 616.
  10. Sie soll auch in den Fürstenstand erhoben worden sein. In Saalfeld zumindest wurde sie als Herzogin behandelt und anlässlich ihres Todes 1743, bei Lebzeiten ihres Ehemannes, in dem gedruckten Leichenprozessions-Reglement und der darauf gehaltenen Leichenpredigt auch als „Herzogin zu Sachsen“ tituliert: H. Traut: Geschichte morganatischer und legitimirter Fürsten- und Grafen-Ehen in Deutschland nebst Mittheilungen über damit verwandte Erscheinungen und einem Inhalts- und Namen-Register, 1874, S. 189. Johann Ludwig Klüber: Abhandlungen und Beobachtungen für Geschichtskunde, Staats- und Rechtwissenschaften, Band 2, 1834, S. 185. Große Titulatur 1743 gemäß der Leichenpredigt von Benjamin Lindner: „Durchlauchtigste Fürstin und Frau, Frau Christiane Friederike, Vermählte Herzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Landgräfin in Thüringen, Markgräfin zu Meissen, Gefürstete Gräfin zu Henneberg, Gräfin zu der Marck und Ravensberg, Frau zu Ravenstein, etc., etc.“
  11. Christian Wilhelm Friedrich Wagner und Konrad L. Grobe: Chronik der Stadt Saalfeld im Herzogthum Sachsen-Meiningen, 1864, S. 481 f.
  12. Hermann Johann F. Schulze: Das Recht der Erstgeburt in den deutschen Fürstenhäusern, Avenarius und Mendelssohn, 1851, S. 414
  13. Gerhard Schön, Deutscher Münzkatalog 18. Jahrhundert, Nr. 15
  14. Horst Weigelt: Geschichte des Pietismus in Bayern, Vandenhoeck & Ruprecht, 2001, S. 261
VorgängerAmtNachfolger
Johann ErnstHerzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld
1729–1745
Franz Josias
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