Das Klagebüchlein, auch Klage oder Büchlein genannt, ist das erste Werk des mittelhochdeutschen Dichters Hartmann von Aue. Es entstand um 1180 und ist nur im Ambraser Heldenbuch überliefert. Die 1.914 überwiegend paargereimten Verse stehen für ein experimentelles Werk, das keiner Vorlage oder keiner eindeutigen Gattung zugeordnet werden kann. Zur Zeit Hartmanns war das Klagebüchlein eine neuartige und individuelle Kreation.

In dem Werk geht es um einen Streit zwischen Herz und Leib. Thema des Streits sind die Qualen der hohen Minne und die Überwindung eines solchen Leidens. Das Herz, das als Ratgeber fungiert, entwickelt über den Text hinweg eine Tugendlehre für die hohe Minne und somit einen Weg zum Glück. Herz und Leib bilden gegensätzliche Charaktere, die ihren Schnittpunkt in ihrer Seele finden und trotz aller Schwierigkeiten zusammenhalten müssen, um ihr Leiden zu bewältigen.

Das Klagebüchlein wird von einem Schlussgedicht beendet, bei dem ein nicht näher genannter Sprecher einen Liebesgruß an eine edle Dame entsendet. Durch den Sprecherwechsel und auch durch die formalen Mittel hebt sich das Schlussgedicht deutlich vom Hauptteil ab. Dennoch bildet der Abschluss keinen Bruch, sondern unterstreicht noch einmal die Individualität des Werks.

Bis heute wurde der Text des Klagebüchleins in sechs verschiedenen kritischen Editionen veröffentlicht.

Überlieferung

Das um 1180 entstandene Klagebüchlein ist nur im Ambraser Heldenbuch überliefert, das Hans Ried im Auftrag von Kaiser Maximilian I. verfasste. Diese Handschrift entstand im frühen 16. Jahrhundert und beinhaltet eine Reihe von mittelhochdeutschen Erzählungen. Hartmanns Klagebüchlein steht zwischen dem ebenfalls von ihm stammenden Iwein und seinem so genannten zweiten Büchlein. Zwei Sätze betiteln das Werk: „Eine ʃchŏne Diʃputatz. Von der Liebe, ʃo einer gegen einer ʃchŏnen ʄraẘen gehabt und getan hat“. (Ein schöne Auseinandersetzung. Von der Liebe eines Mannes, die er zu einer schönen Frau besaß und die er ihr gab.)

Lange Zeit war das Klagebüchlein lediglich im Ambraser Heldenbuch und somit nur in Wien zu finden. In den letzten 150 Jahren wurde der Text häufiger neu ediert und einem breiteren Publikum zugänglich gemacht, im Zeitraum von 1842 bis 1986 in sechs verschiedenen kritischen Editionen.

Inhalt

In dem Klagebüchlein geht es um eine Auseinandersetzung zwischen Herz und Leib. Im Mittelpunkt dieses Disputs steht der resultierende Schmerz einer nicht erwiderten Minne.

Verse 1–32

Ein Sprecher führt mit einem kurzen Prolog in die Geschichte der Klage ein. Der Prolog beschreibt die allmächtige Kraft der Minne, die keinen Menschen verschont. Deutlich wird in diesen Zeilen auch: Die folgende Klage ist die eines bestimmten Mannes. Es ist die Klage Hartmanns von Aue:

  gar gewalteclîchen
(7) betwanc sî einen jungelinc
  daz was von Ouwe Hartman,
(30) der ouch dirre klage began

So gewaltig
bezwang sie [die Minne] einen jungen Mann
das war Hartmann von Aue,
der auch diese Klage begann

Dieser junge Mann liebt eine Frau, die seine Liebe allerdings nicht erwidert. Da er seinen Schmerz aber nicht in der Öffentlichkeit austragen darf („Disen kumberlîchen strît / entorste er nieman gesagen“ V. 18f.), beginnt er nun, in seinem Innern sein Leiden zu beklagen.

Verse 33-484

Der Leib ist der Erste, der in diesem Gefecht zwischen Leib und Herz zu Wort kommt. Er beginnt sofort, das Herz für seinen Schmerz zu beschuldigen. Er möchte sich am Herzen rächen („daz sî mich ræchen an dir“ V. 39), es am liebsten sogar töten („und wære dar zuo state mir, / zwâre ich taete dir den tôt“ V. 40f.). Die Gründe für diese Beschuldigungen sind naheliegend: Das Herz hat die Macht über den Leib („wan des gewaltes ist sô vil“ V. 46). So war es auch das Herz, das ihm auftrug, jene Frau zu lieben und nun die daraus resultierenden Qualen der unerwiderten Liebe zu erdulden:

  unz daz nû dîn übeler rât
  vil ungenîslichen hât
  verleitet mich armen lîp
(80) mit dînem gewalte an ein wîp

sodass bisher dein schlechter Rat
viel Unheil mitgebracht hat
das mich armen Leib mit Leid belastet
mit deiner Macht über eine Frau

Nachdem der Leib seine angebetete Frau beschrieben hat und darüber klagt, durch sie ein schlechtes Bild der Frauen bekommen zu haben, bittet der Leib das Herz schließlich um Rat: „herze, nû sprich, waz ist dîn rât?“ (V. 180)

Trotz der Bitte um Rat hören die Beschuldigungen nicht auf. Der Leib wechselt beständig zwischen Einsicht und Anschuldigung. Ein Beispiel hierfür findet sich in V. 434-440:

  doch muoz mich iemer dâ bî
(435) die wîle ich lebe wunder nemen,
  und wold ez gerne vernemen
  von dir, trût mîn herze,
  ob dich mîn smerze iedoch sô gar vergebene stê
(440) daz dir dâ von niht werde wê

Doch muss ich mich jetzt
solange ich lebe fragen
und würde es gerne wissen
von dir, mein liebes Herz,
ob dir mein Schmerz doch so egal ist,
dass dir davon nichts weh tut.

Verse 485-972

Nachdem der Leib seine Klagen offenbart hat, beginnt das Herz, alle Beschuldigungen des Leibes zu widerlegen. Das Herz weist die Schuld von sich, in dem es sagt:

  dû hâst dich der rede niht wol bedâht,
  daz dû mich dar umbe sprichest an
(544) des ich schulde nie gewan.

Du hast deine Worte nicht wohl gewählt,
wenn du mich für etwas beschuldigst,
an dem ich nie schuld war.

Es ist der Leib, der dem Herzen die Welt durch seine Augen zeigt. Diese Eindrücke sind es, die das Herz aufnimmt und dem Leib somit zu bestimmten Taten rät.

Das Herz betont als Ratgeber des Leibes immer nur zum Guten geraten zu haben („ze guoten dingen ich dir riet“ V. 565). Er gab ihm den Rat, diese Frau zu lieben, da er sie durch die Augen des Leibes sah und wusste, dass es keine bessere Frau gibt. Wenn der Leib es schafft, seine angebetete Dame durch sein Werben zu gewinnen, wird er glücklich sein. Dazu gehört es aber, um die Frau zu kämpfen und nicht nur tatenlos zuzuschauen („dâ hœret arbeit zuo“ V. 613).

Schließlich beginnt auch das Herz mit einer Gegenklage: Der Leib kann Ruhe im Schlaf finden, kann sich am Tag von seinem Schmerz ablenken. Das Herz dagegen kann nicht ruhen, der Schmerz ist immer präsent. Doch um den Leib zu verschonen, versteckt es sein Leiden vor ihm. Hinzu kommen der Spott des Leibes und der schlechte Ruf, den das Herz durch den Leib zu erdulden hat.

Es folgt ein wichtiger Rat:

  sô kan ich dir bescheiden wol
  wes ein man geniezen sol:
  tugende unde sinne,
(780) sô sint ez reine minne.

So kann ich dich wohl belehren
Was ein Mann genießen soll:
Tugenden und Sinne,
sind zusammen die reine Minne.

Was ein Mann braucht, um glücklich zu sein und die perfekte Minne zu erhalten, sind bestimmte Tugenden und seine Sinne. Wenn er bereit ist, die Tugenden einzusetzen und für die Minne zu arbeiten, wird er belohnt werden.
Da der Leib bisher aber nur durch seine Faulheit aufgefallen ist, beschreibt das Herz den Leib als tugendlos. Ihm fehlt der Wille, die Ratschläge des Herzens anzunehmen und sie vor allem umzusetzen. Daraufhin befiehlt das Herz dem Leib, ihm zu gehorchen („dû moust mir gehôrsam sîn:“ V. 896) und schließt seine Ansprache mit dem Vorschlag der Zusammenarbeit. Bei einer Zusammenarbeit von Herz und Leib werden sie die Möglichkeit haben, alles Erwünschte zu erreichen:

  wil ab dû dich rehtes muotes
  noch zuo mir gesellen,
(968) wir enden swaz wir wellen

Willst du dich aber mit deinem wahren Verstand
mit mir verbinden
werden wir vollbringen was immer wir wollen

Verse 973-1644

Der Leib übernimmt wieder das Wort. Nach einer kurzen Entrüstung über die Beschuldigungen des Herzens (er wird in seinen Augen als Knecht behandelt: „nû strâfest dû mich als dînen kneht“ V. 985), sieht der Leib ein, dass ein Zusammenspiel von Herz und Leib beiden einen Vorteil einbringen kann. Gott hat ihnen Beiden eine gemeinsame Seele gegeben, die sie auch gemeinsam erhalten müssen. Noch einmal bittet der Leib das Herz um Rat. Er ist bereit die Anordnungen des Herzens zu befolgen, wenn diese ihn zu seinem Glück führen.

Das Herz ist erfreut über diese Worte und vor allem über die Gewissheit, dass seine Ratschläge in Zukunft befolgt werden. Herz und Leib kommen jetzt abwechselnd und in kurzen Abständen zu Wort. Das Herz hat einen besonderen Ratschlag: Einen magischen Zauber, den er aus Karlingen (aus Frankreich) mitgebracht hat („sô lerne einen zouberlist / … ich brâhte in von Kärlingen.“ V. 1275, V. 1280). Sein Vorschlag ist folgender: Für die magische Kunst braucht der Leib drei „Kräuter“ göttlicher Herkunft: „milte, zuht, diemout“ (V. 1303, Barmherzigkeit, Sittsamkeit und Herablassung im Sinne der Unterordnung Gottes). Zusätzlich sind noch fünf weitere Kräuter hinzuzufügen: „truiwe und stæte … kuischheit unde schame … gewislîchui manheit“ (V. 1311–1317, Treue, Beständigkeit, Keuschheit, Scham und zuverlässige Männlichkeit). Diese Kräuter sind in ein Gefäß zu legen. Das Herz möchte dem Leib gerne als Gefäß behilflich sein und der Leib willigt ein, den Rat anzunehmen. Trotz der Einigung bleibt die Spannung zwischen Herz und Leib, zwischen Anklage und Ratschlag bis zum Ende der Klage bestehen.

Verse 1645–1914

Das Klagebüchlein endet mit einer separaten Ansprache an eine edle Dame. Der Sprecher spricht die Dame direkt an und bietet ihr jeglichen Dienst an, sobald diese ihn verlange („ich wær dir iemer bereit / swes ich gedienen kunde.“ V. 1663f.). Er begehrt die Dame seit deren erstem Treffen. Durch das abweisende Verhalten der Dame allerdings erleidet er Qualen und bittet die Dame um Hilfe, um Beachtung. Ansonsten stünde er kurz davor, den Verstand zu verlieren („hilf, ê ich gar verwüete“ V. 1796).

Die Klage endet mit den Versen 1911–1914:

  Ich hân in dînen gewalt ergeben
  die sêle zuo dem lîbe.
  die enphâch: jâ müezen sî dir leben
(1914) und mê deheinem wîbe.

Ich habe dir die Seele mit ihrem Leib
aufgrund deiner Macht ergeben
Empfange sie: Sie werden nur für dich leben
und für keine andere Frau

Analyse

Zentrale Aspekte

Auf den ersten Blick könnte man das Klagebüchlein in fünf Abschnitte aufteilen:

  • Die Klage des Leibes
  • Die Gegenklage des Herzens
  • Die Versöhnung
  • Die Belehrung
  • Das Schlussgedicht mit dem Gruß an die edle Dame

Nach wie vor ist es auch üblich, die Klage in diese fünf Abschnitte aufzugliedern. Nach den neusten Erkenntnissen aber ist die Bezeichnung des dritten Teils „Versöhnung“ umstritten: Denn genauer betrachtet lösen das Herz und der Leib ihr Problem über die Minne nicht. „Immer wieder ist im Gespräch ein Lösungskonflikt erreicht (die Einsicht in das Aufeinanderangewiesensein von Herz und Leib), der in je neue Aporien führt.“ Es handelt sich also um eine endlose Argumentation, die sich bis zuletzt im Kreis dreht. Der „Versöhnungsteil“ ist in einem stichomythischen Teil aufgebaut, der mit diesem formalen Mittel den Höhepunkt der Auseinandersetzung darstellt. Der Leib hat zwar zugestimmt, die Ratschläge des Herzens zu befolgen, doch beispielsweise in V. 1245–1247 heißt es:

  wâ mite verschulde ich daz ze dir?
  ‘daz weiz ich wol.‘ nû sage ez mir.
(1247) ‘mit unbescheidem muote.‘

Wieso verdiene ich das [das Verhalten des Herzens] von dir?
‘das weiß ich gewiss.‘ Dann sage es mir.
‘Auf Grund deiner dummen Gedanken.‘

Dies ist nur eines von vielen Beispielen, die deutlich machen: Trotz einer Übereinkunft verstehen Herz und Leib sich nicht. Eine Versöhnung im klassischen Sinne gibt es nicht.

Ein wichtiger Aspekt, der in der Klage aufgegriffen wird, ist die Abhängigkeit von Herz und Leib. Herz und Leib sehen ein, dass sie zusammenarbeiten müssen, wenn sie ihre Ziele erreichen wollen. Der wesentliche Grund für das Zusammenspiel von Herz und Leib ist die ihnen von Gott gegebene Seele. Beiden gebührt die Aufgabe, die Seele zu erhalten.

Im Mittelalter gab es viele Texte, in denen ein Disput zwischen Leib und Seele thematisiert wurde. Die Seele stand hier für den überirdischen Teil, der den Menschen mit Gott verbindet. Hartmann war der Erste, der keinen Leib – Seele Disput wählte, sondern einen zwischen Leib und Herz. Gustav Ehrismann sah in Hartmanns Klage dadurch eine Profanierung, also die Umwandlung einer überirdischen, göttlichen Handlung in eine irdische. Er sprach davon, dass die Seele durch das Herz ersetzt wurde und somit das göttliche auf Erden geholt wurde. Eine Profanierung wie Ehrismann sie sah scheint bei Hartmann allerdings unwahrscheinlich. Die Seele taucht im Text als dritter Faktor auf. Es ist kaum denkbar, dass Hartmann das Herz durch die Seele ersetzen wollte, wenn er sie als dritten Faktor explizit in Erscheinung treten lässt.

Besonderer Beachtung gebührt der Abschnitt der Belehrung des Herzens mit Hilfe des Kräuterzaubers. Mit dieser Thematik stellt Hartmann ein Tugendsystem für die hohe Minne auf. Somit entsteht aus der Minnelehre eine Tugendlehre. Schon zu Beginn der Klage sagt das Herz, dass Minne nur mit arbeit zu erreichen ist. Das bedeutet, dass man etwas für die Minne tun muss. Die lâzheit, also die Faulheit, die der Leib besitzt, muss ablegt werden. Wenn man diese arbeit verrichtet, so wird man sælde und heil erreichen, was so viel heißt wie das irdische und überirdische Glück des Menschen. Durch sælde kann auch die Disharmonie, die zwischen dem Herzen und dem Leib herrscht, behoben werden. Hier kommen die magischen Kräuter ins Spiel, die das Herz erwähnt: Durch die drei göttlichen Tugenden, milte, zuht, diemut und die fünf weiteren Tugenden triuwe, stæte, kiuschheit, schame und gewislîche manheit bekommt der Text einen religiös motivierten Charakter. Die Minne ist also mit Gottes Hilfe zu erreichen. Durch benutzen der Tugenden betreibt man arbeit und wird letztendlich heil und sælde erreichen.

Besonders die Tugend der stæte wird bei Hartmann immer wieder thematisiert. Der Leib fragt wie lange er seiner Frau dienen soll und das Herz erwidert, dass nur ein beständiges und dauerhaftes, jedoch nicht überstürztes Dienen zum Ziel führen wird. Susanne Köbele fasst das Prinzip der paradoxen stæte in Hartmanns Text zusammen, wenn sie sagt: „Man erkennt, dass die Klage das Zeitdilemma der hohen Minne umsetzt: Der rasche Erfolg und unmittelbare Affekt sollen distanziert werden (zeitlich, räumlich, sprachlich), aber dabei bleibt unsicher: Wenn die Zeit (mein stæter Dienst) ihr oder mir zu lang wird, vergisst sie mich womöglich (dann hätte ich meine stæte verschwendet, meine Zeit versäumt oder verloren) oder mich befällt der zwîvel oder die Zeit wird im Gegenteil knapp, denn vielleicht sterbe ich ja, bevor sie lohnt.“

Das Schlussgedicht

Das Schlussgedicht hebt sich formal deutlich vom Rest des Textes ab und erinnert an einen Leich. Die Zugehörigkeit dieses Abschnittes wurde lange umstritten. Tatsächlich gibt es viele Unterschiede zwischen dem Schlussgedicht und dem restlichen Teil, dennoch gilt die Zugehörigkeit mittlerweile als bewiesen. Vor allem die Verse 1903f. geben einen textlichen Beweis für die Zugehörigkeit:

  jâ muoz mîn lîp dîn eigen sîn
(1904) nâch getriuwes herzen lêre.

Ja mein Leib muss dein eigen sein
Laut den Lehren meines treuen Herzens.

Der Inhalt des Hauptteils wird hier also deutlich noch einmal aufgenommen. Befürworter der Zugehörigkeit stellen den zweifelnden Kritikern eine entscheidende Frage: Wieso wurde das Schlussgedicht mit dem restlichen Teil der Klage überliefert, wenn gar kein Zusammenhang der beiden Abschnitte besteht? Franz Saran sagt dazu: „Zufall“ und Hans Bayer sagt „Nachdichtung, etwa als Polemik gegen die ‚Klage‘ angelegt“. Doch diese Äußerungen reichen nach Heinz Kischkel nicht aus, um das Schlussgedicht als eigenen Text anzusehen.

Motive

Herz

Das Herz fungiert im Klagebüchlein nicht nur als Sitz der Leidenschaften, wie es im Mittelalter üblich war, sondern vor allem auch als Sitz des Geistes, des Verstandes, des Willens und Gemüts. Es handelt sich also nicht um das „körperliche Organ“, sondern um „die geistigen und erkennenden Kräfte des Menschen“. Das Herz übernimmt die Rolle des Ratgebers, führt, lenkt und will, zwingt aber nicht. Es gibt Ratschläge. Ob diese befolgt werden, liegt nicht in seiner Macht. Knapp dreißig Passagen weisen auf die Rolle des Ratgebers hin und unterstreichen die Rolle damit eindrucksvoll. Hier einige Beispiele:

(561) sît dû mich ze râte erwelet hâst

(647) wilt dûs haben mînen rât

  daz er helfe unde rât
(1011) von dem herzen nemen sol.

Seit du mich zu deinem Ratgeber erwählt hast

Möchtest du meinen Rat haben

Dass er [der Leib] Hilfe und Rat
des Herzens annehmen soll.

Das Herz kann das Gute vom Bösen unterscheiden. Das Herz allerdings rät nur zum Guten, nie zum Bösen. Es verkörpert den inneren Sinn des Menschen, da es mitten im Leibe liegt. Das Herz ist so gesehen „das Gefäß der Sinne“.

Leib

Der Leib bietet den Gegenpol zum Herzen. Er verkörpert nicht die wollende, urteilende Kraft, sondern die ausführende. Der Leib selbst sieht sich als Knecht des Herzens, doch letztendlich ist der Leib der Folger des Herzens. Auch wenn es eine hierarchische Ordnung zwischen Herz und Leib gibt, so ist das Herz auf den Leib angewiesen. Ohne dessen Ausführungen, führen seine Ratschläge nicht zum Ziel; das Herz bleibt machtlos. Der Leib besitzt die äußeren Sinne des Menschen. Er ist fähig durch seine Augen Eindrücke wahrzunehmen und diese an das Herz weiterzugeben.

Seele

Die Seele ist das dritte Motiv in Hartmanns Text; sie wird von Herz und Leib geführt. Sie kommt nicht explizit zu Wort, doch wird sie sowohl vom Leib, als auch vom Herzen erwähnt und wirkt als zentrale Rolle in deren Beziehung. Sie ist dem Menschen von Gott gegeben und das „lebensgebende Prinzip“. Durch die Seele gibt es ein ineinandergreifen von „Poesie und Wissen“ und von einer „geistlichen und weltlichen Perspektive“. Sie beschreibt den Schnittpunkt zwischen Herz und Leib, zwischen Mensch und Gott.

Form

Das Klagebüchlein umfasst 1914 Verse. Dabei handelt es sich um vierhebige Paarreime, die der „üblichen Form des Erzählverses“ entsprechen. Mehrere Wissenschaftler haben versucht, eine Form in dem Klagebüchlein zu finden. Die Meisten sind an der Aufgabe allerdings gescheitert. Hertha Zutt ist diese Aufgabe noch am ehesten gelungen: Sie nahm das Schlussgedicht als Ausgangspunkt. Dieses hebt sich formal deutlich von dem Hauptteil ab. Es ist hoch strukturiert und deshalb schloss Hertha Zutt auch auf eine Struktur im Hauptteil der Klage. Das Schlussgedicht geht nahtlos in 15 Strophen kreuzgereimter Verse über. Die erste Strophe dieses Abschnitts beträgt 32 Verse. Doch jede Strophe verkürzt sich um einen Reimpaarvers, sodass die letzte Strophe nur noch aus 4 Versen besteht. Es dürfte wohl kein Zufall sein, dass der Prolog ebenfalls 32 Verse beträgt. Hier wird also ein Zusammenhang zwischen Beginn und Ende des Textes aufgestellt. Es liegt nahe, dass die Zahl 32 als Grundzahl des Gedichtes angesehen wird.

Ob man das Klagebüchlein analytisch betrachten sollte, bleibt allerdings fraglich. Die neuste Forschung zumindest orientiert sich zunehmend wieder mehr auf die inhaltlichen Aspekte der Klage, als auf die „Zahlenproportionen und kompositorischen Strukturen“.

Name

Neben dem heute gängigen Titel, Das Klagebüchlein, ist das Werk in der Literatur auch unter den Namen Klage oder Das (erste) Büchlein bekannt. Da das Werk in der Überlieferung keinen einschlägigen Titel besitzt, entwickelten sich über die Zeit diese drei verschiedenen Namen.

Bei den Namen Klage und Das (erste) Büchlein besteht allerdings eine Verwechslungsgefahr: Unter Klage wird häufig der Kurztitel für die Nibelungenklage verstanden. Spricht man vom Büchlein so ist in der Regel das sogenannte zweite Büchlein gemeint. Es muss also immer zwischen dem ersten und dem zweiten Büchlein unterschieden werden.

Den Titel Klagebüchlein führte schließlich Roswitha Wisniewski ein und bot damit der Literatur einen guten Kompromiss.

Literaturgeschichtliche Einordnung

Bei dem Klagebüchlein handelt es sich um ein Frühwerk Hartmanns. Es wird als sein erstes Werk angesehen und demonstriert laut Schirokauer „ein Frühwerk mit allen Merkmalen des Unfertigen“. Ein Werk also, bei dem Hartmann seine ersten Erfahrungen machte. Es besteht kein Hinweis auf eine historische Situation, an die man den Text binden könnte.

Auch wenn wenig über den Dichter Hartmann von Aue bekannt ist, so kann man davon ausgehen, dass er sich ganz mit der Minnekultur identifizierte. Das Klagebüchlein, welches als Minnedidaxe angesehen wird, passt sich in das Bild der Minnekultur Ende des 12. Jahrhunderts ein. Im Gegensatz zum Minnelied, welches in der Öffentlichkeit vorgetragen wurde, ist man sich allerdings nicht über die Gebrauchssituation des Klagebüchleins im Klaren. Es lässt sich aber darauf schließen, dass „die [Klage] ihren Ort in der öffentlichen Minnediskussion vor der Gesellschaft ihren Platz hat[te] und nicht in der privat begrenzten Minneerziehung“. Somit würde das Klagebüchlein sich den Minneliedern anschließen und der öffentlichen Unterhaltung gedient haben. Ein breites Publikum hätte somit davon Gebrauch machen können.

Scholastischer Bezug

Hartmann fällt mit seinem Klagebüchlein in die Zeit der Frühscholastik. Man erwartete von den Dichtern dieser Zeit, dass sie die Philosophie der Frühscholastik kannten. Sie sollten durch ihre Werke die Werte und Normen dieser Philosophie an die Rezipienten weitergeben. Hartmann zeigt mit seinem Klagebüchlein deutlich, dass er in der scholastischen Philosophie geschult war. Das Herz gilt in diesem Zusammenhang noch bis ins hohe Mittelalter hinein, neben dem Sitz der Leidenschaften, als Zentrum der geistigen und erkennenden Kräfte des Menschen. Vor allem das Herz als Motiv des guten Ratgebers in diesem Gedicht bildet einen beispielhaften Beweis für die scholastische Schulung Hartmanns. Das Herz tritt nie als schlechter Ratgeber auf. In V. 563f. sagt das Herz deutlich, es könne nicht anders als dem Leib zum Guten zuraten: „sô weist dû wol daz ich dich nie / bœsiu dinc geminnen lie.“ Ebenso beruht der Aspekt der Innerlich- und Äußerlichkeit, die zwischen Herz und Leib im Klagebüchlein thematisiert wird, auf der Frühscholastischen Erkenntnistheorie.

Quellen

Die Frage nach einer (womöglich französischen) Vorlage für das Werk Hartmanns ist in der Literatur umstritten. Die Kritiker sprachen sich lange Zeit für eine Vorlage des Werkes aus, doch in der gegenwärtigen Zeit findet man immer häufiger Kontrahenten dieser Sicht. Sie glauben an ein eigenständiges Werk Hartmanns.

Friedrich Panzer sah die Visio Fulberti als Vorlage für das Klagebüchlein. Die Datierung dieses Werks ist allerdings nicht bekannt und deswegen ist es schwer, diese Vorlage vollständig anzuerkennen. Dennoch könnte vieles dafür sprechen, da einige Merkmale der Klage in der Visio Fulberti zu finden sind. Wie in Hartmanns Klage gibt es dort ein Streitgespräch, zwischen Leib und Seele allerdings, welches mit einem Schlussgedicht endet. Leib und Seele sind ebenfalls aufeinander angewiesen. Gerade wegen dieser Ähnlichkeiten fand die Visio Fulberti einen festen Platz in der Literatur als mögliche Vorlage.

Zu den häufig genannten Vorlagen gilt auch das Gedicht „Ain mynn red von hertzen und von leib“. Neben diesem Gedicht bestehen noch einige weitere potenzielle Vorlagen, doch auch hier gilt: Sie beruhen alle auf individuelle Hypothesen. Keine lässt sich als Hartmanns Vorlage nachweisen.

Das Gattungsproblem

Bei der Frage nach einer einheitlichen Gattung der Klage stößt man auf unterschiedliche Meinungen in der Literatur. Eine klare Zuordnung gibt es nicht. Untersucht man die Frage nach der Gattung des Klagebüchleins, stößt man auf vier große Begriffe: salut, complainte, Rechtsstreit und débat.

Der gängigen Zuordnung nach gehört das Klagebüchlein in die französische Gattung des saluts (d’amour) oder der complainte. Der salut wird als Liebesbrief, die complainte als Minneklage bezeichnet. Tatsächlich werden aber beide Begriffe oft als Synonyme benutzt. Es gibt nur einen entscheidenden Unterschied zwischen diesen beiden Termen: Der salut besitzt eine „Begrüßungsformel“. Zu Beginn des Gedichts wird die angebetete Frau direkt angesprochen. Bei der complainte fehlt diese Begrüßungsformel. Geht man also von dieser Unterscheidung aus, würde man das Klagebüchlein eher in eine complainte einordnen, da dem Klagebüchlein eine Begrüßungsformel fehlt.

Anton E. Schönbach führte den Begriff des Rechtsstreits als Gattungstyp für die Klage ein. Es sind tatsächlich zahlreiche juristische Begriffe wie gulte (V. 42, Schuld), klage lâzen (V. 492, klagen lassen) oder gehôrsam (V. 925, gehorsam) in dem Text zu finden. Dennoch wurde dieser Vorschlag kritisiert. Roswitha Wisniewski bildet den Schnittpunkt der Meinungen in der Literatur, da sie zwar die juristische Sprache in der Klage erkennt, dennoch keinen vollständigen Rechtsstreit darin sieht. Wolf Gewehr spricht sich dagegen vollkommen gegen den Rechtsstreit als Gattungstyp aus, da laut ihm die juristischen Eigenheiten in dem Klagebüchlein zu geringfügig sind.

Da das Klagebüchlein in seiner äußeren Form auch einen débat, einen Streitdialog, darstellt, sind alle hier dargestellten Gattungstypen für das Klagebüchlein denkbar. Zusammenfassend könnte die Klage eine Mischform aus débat und complainte sein. Da kein Werk mit solch einer Mischform bekannt ist, sollte man Hartmann von Aue, so lange keine Vorlage gefunden wurde, als Urheber einer neuen Gattung ansehen. Hartmann interpretierte in vielem, erschuf dann aber eine eigene Kreation und entwickelte damit eine neue literarische Gattung.

Editionsgeschichte

Die sechs verschiedenen kritischen Ausgaben des Klagebüchleins erschienen in folgender Reihenfolge:

  • 1842 Moritz Haupt: Die Lieder und Der arme Heinrich von Hartmann von Aue.
  • 1891 Fedor Bech: Hartmann von Aue. Zweiter Theil. Lieder. Die Klage. Büchlein. Grêgorius. Der Arme Heinrich.
  • 1968 Hertha Zutt: Hartmann von Aue. Die Klage und das (zweite Büchlein) aus dem Ambraser Heldenbuch.
  • 1972 Ludwig Wolff: Das Klagebüchlein Hartmanns von Aue und das zweite Büchlein.
  • 1979 Arno Schirokauer/ Petrus W. Tax: Hartmann von Aue. Das Büchlein.
  • 1986 Thomas L. Keller: Hartmann von Aue. Klagebüchlein. Edited, Translated, and with an introduction by Thomas L. Keller.

Trotz der gleichen Vorlage, die Überlieferung im Ambraser Heldenbuch, gibt es doch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Editionen. Da die Klage im Ambraser Heldenbuch in einem schlechten Zustand überliefert wurde, gibt der Text den Herausgebern immer wieder Grund zu Änderungen des Textes. Im Laufe der Zeitgeschichte entstanden immer mehr Forschungen zum Klagebüchlein, die dann in die späteren Editionen mit einbezogen wurden.

So bezog Hertha Zutt sich beispielsweise stark auf Forschungen zu der Sprache in Hartmanns Werk Iwein und übertrug diese Erkenntnisse auf die Sprache im Klagebüchlein. So änderte sie den überlieferten Text von Hans Ried in ihrer Weise ab und passte ihn der neuen Forschung an. Was Hertha Zutts Ausgabe zu einer Besonderen macht ist eine genaue Transkription der Handschrift, die ihrer Ausgabe beigefügt ist. So lässt sich zu jeder Zeit vergleichen, wo Änderungen vorgenommen wurden.

Obwohl Fedor Bechs Ausgabe schon vor über hundert Jahre entstand, gilt sie heute noch als beste Vorlage für die Erklärung des Textes. Er gibt ausreichend Quellen für seine Erläuterungen an, die somit alle nachprüfbar sind. Außerdem beinhaltet seine Textausgabe eine Lesehilfe: Er führt Betonungszeichen und Elisionspunkte ein, die das Lesen von Versen mit beschwerten Hebungen oder mehrsilbigen Senkungen erleichtern.

Ebenso gilt Ludwig Wolffs Ausgabe als „ideale Basis für eine neue Ausgabe“, durch die umfassende Berücksichtigung der Forschung bezüglich Hartmanns Sprachgebrauchs und der mittelalterlichen Schreibweisen.

Thomas L. Keller ist der einzige Herausgeber, der jemals den mittelhochdeutschen Text vollständig in eine neuere Sprache übersetzte. Seiner Ausgabe liegt eine englische Übersetzung dem mittelhochdeutschen Text bei.

Hier ein Beispiel für die unterschiedlichen Realisierungen des Textes:

Überlieferung
  ...dem hat das
  got ein tail getan: den ẛullen wir
  vngeneidet lan: Wann was dem
  leibe von weiben geẛchicht: ob Er des
(765) ýmmer ẛpricht: es kume von ẛeiner
  frǔmbarkait: daz ẛý In gar widerẛait:
  Er ẛage im ẛelbs nýmmer des danck:
(768) Ich ertaile im freǔd die ẛind kranck:

Fedor Bech
dem hât daz got enteil getân.
den sule wir ungenîdet lân,
wan swaz dem liebes geschiht,
ob er des iemer giht
ez kome von sîner frümecheit,
daz sî im gar widerseit:
er sage im selben nimmer danc.
ich erteile im fröude di sint kranc.

Ludwig Wolff
dem hât daz got enteil getân.
den sulen wir ungenîten lân,
wan swaz dem liebes geschiht,
ob er des iemer giht
ez kome von sîner frümekeit,
daz sî im gar widerseit:
ern sage im selben niemer danc.
ich erteile im freude die sint kranc.

Neuhochdeutsch
Das [die Erhaltung der Tugenden] hat Gott ihm erteilt.
Wir sollten ihn mit Neide verschonen,
wenn demjenigen Freude geschieht,
ob er sie stets aufrecht erhält
resultiert aus seiner Tüchtigkeit
die ihm vollständig widerspricht:
Er muss es nicht als seinen eigenen Dank ansehen.
Ich werde ihm Freude erteilen, die schwach ist.

Literatur

Primärliteratur

  • Moriz Haupt (Hrsg.): Die Lieder und Büchlein und Der arme Heinrich von Hartmann von Aue. Weidmannsche Buchhandlung, Leipzig 1842.
  • Fedor Bech (Hrsg.): Hartmann von Aue. Zweiter Theil. Lieder. Die Klage. Büchlein. Grêgorius. Der Arme Heinrich. 3. Auflage. F. A. Brockhaus, Leipzig 1891.
  • Hertha Zutt (Hrsg.): Hartmann von Aue. Die Klage. Das (zweite) Büchlein aus dem Ambraser Heldenbuch. Walter de Gruyter & Co., Berlin 1968.
  • Ludwig Wolff (Hrsg.): Das Klagebüchlein Hartmanns von Aue und das zweite Büchlein. Wilhelm Fink Verlag, München 1972.
  • Arno Schirokauer, Petrus W. Tax (Hrsg.): Hartmann von Aue. Das Büchlein. Erich Schmidt Verlag, Berlin 1979.
  • Thomas L. Keller (Hrsg.): Hartmann von Aue. Klagebüchlein. Edited, Translated, and with an introduction by Thomas L. Keller. Kümmerle Verlag, Göppingen 1986 (= Göppinger Arbeiten zur Germanistik. Band 450), ISBN 3-87452-685-2.
  • Kurt Gärtner (Hrsg.): Hartmann von Aue. Die Klage. De Gruyter, Berlin/München/Boston 2015.

Sekundärliteratur

  • Christoph Cormeau, Wilhelm Störmer: Hartmann von Aue. Epoche – Werk – Wirkung. 3., überarb. Auflage. Beck, München 2007.
  • Gustav Ehrismann: Über das Schlussgedicht. In: Zeitschrift für deutsche Philologie. Band 36, 1904, S. 406–408.
  • Gustav Ehrismann: Die Grundlagen das ritterlichen Tugendsystems. In: Zeitschrift für Deutsches Altertum. Band 56, 1919, S.
  • Kurt Gärtner: Die Editionen der ‚Klage‘ Hartmanns von Aue. In: Christiane Ackermann, Ulrich Barton (Hrsg.): Texte zum Sprechen bringen. Niemeyer, Tübingen 2009, S. 273–292.
  • Wolf Gewehr: Hartmanns Klage als Gattungsproblem. In: Zeitschrift für deutsche Philologie. Band 91, 1972, S, 1-16.
  • Wolf Gewehr: Hartmanns „Klagebüchlein“ im Lichte der Frühscholastik. Alfred Kümmerle, Göppingen 1975.
  • Hedwig Gross: Hartmanns Büchlein, dargestellt in seiner psychologischen, ethischen und theologischen Bezogenheit auf das Gesamtwerk des Dichters. Triltsch, Würzburg 1963.
  • Heinz Kischkel: Kritisches zum Schlussgedicht der Klage. In: Zeitschrift für deutsche Philologie. Band 116, 1997, S. 94–100.
  • Susanne Köbele: Der paradoxe Fall des Ich. Zur Klage Hartmanns von Aue. In: Katharina Philipowski, Anne Prior (Hrsg.): Anima und sêle. Schmidt, Berlin 2006, S. 265–283.
  • Matthias Lexer: Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch. 38., unveränderte Auflage. Hirzel, Stuttgart 1992.
  • Friedrich Panzer: Rezension von F. Piquet. Etude zur Hartmann d’Aue. In: Zeitschrift für deutsche Philologie. Band 31, 1899, S. 520–549.
  • Anton E. Schönbach: Über Hartmann von Aue. Drei Bücher Untersuchungen. Leuschner und Lubensky, Graz 1894
  • Horst Wenzel: Frauendienst und Gottesdienst. Die Studien zur Minneideologie. In: Philologische Studien und Quellen. Band 74, 1974, S. 155–179.
  • Roswitha Wisniewski: Hartmanns Klage-Büchlein. In: Euphorion. Band 57, 1963, S. 341–369.
  • Hertha Zutt: Die formale Struktur von Hartmanns ‚Klage‘. In: Zeitschrift für deutsche Philologie. Band 87, 1968, S. 359–372.

Einzelnachweise

  1. Vergleiche auch Verfasserlexikon, 2. Aufl., Band 3, Sp. 1152 f. (‘Herz und Leib’. Minnerede in paargereimten Viertaktern).
  2. Gewehr: Hartmanns „Klagebüchlein“ im Lichte der Frühscholastik. 1975, S. 16.
  3. Zitiert nach dem Ambraser Heldenbuch in: Gewehr: Hartmanns „Klagebüchlein“ im Lichte der Frühscholastik. 1975, S. 15.
  4. Alle mittelhochdeutschen Zitate folgen der Ausgabe Ludwig Wolffs; Wolff: Das Klagebüchlein Hartmanns von Aue und das zweite Büchlein. 1972.
  5. Köbele: Der paradoxe Fall des Ich. Zur Klage Hartmanns von Aue. 2006, S. 274.
  6. Köbele: Der paradoxe Fall des Ich. Zur Klage Hartmanns von Aue. 2006, S. 274.
  7. Köbele: Der paradoxe Fall des Ich. Zur Klage Hartmanns von Aue. 2006, S. 273.
  8. Cormeau, Störmer: Hartmann von Aue. Epoche – Werk – Wirkung. 2007, S. 102.
  9. Gewehr: Hartmanns Klage als Gattungsproblem. 1972, S. 14.
  10. Ehrismann: Die Grundlagen des ritterlichen Tugendsystems. 1919, S. 176. Vgl. auch: Wisniewski: Hartmanns Klage-Büchlein. 1963, S. 357f.
  11. Gewehr: Hartmanns „Klagebüchlein“ im Lichte der Frühscholastik. 1975, S. 91.
  12. Gewehr: Hartmanns „Klagebüchlein“ im Lichte der Frühscholastik. 1975, S. 222.
  13. Keller: Hartmann von Aue. Klagebüchlein. Edited, Translated, and with an introduction by Thomas L. Keller. 1989, S. 8. Vgl. auch: Lexer: Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch. 1992, S. 175, 83.
  14. Wenzel: Frauendienst und Gottesdienst. Studien zur Minne-Ideologie.1974, S. 172.
  15. Köbele: Der paradoxe Fall des Ich. Zur Klage in Hartmanns von Aue. 2006, S. 275.
  16. Köbele: Der paradoxe Fall des Ich. Zur Klage in Hartmanns von Aue. 2006, S. 276.
  17. Gross: Hartmanns Büchlein, dargestellt in seiner psychologischen, ethischen und theologischen Bezogenheit auf das Gesamtwerk des Dichters. 1963, S. 8.
  18. Kischkel: Kritisches zum Schlussgedicht der ‚Klage‘ Hartmanns von Aue. 1997, S. 94.
  19. Kischkel: Kritisches zum Schlussgedicht der ‚Klage‘ Hartmanns von Aue. 1997, S. 100.
  20. Wisniewski: Hartmanns Klage-Büchlein. 1963, S. 359.
  21. Gewehr: Hartmanns „Klagebüchlein“ im Lichte der Frühscholastik. 1975, S. 77.
  22. Gross: Hartmanns Büchlein, dargestellt in seiner psychologischen, ethischen und theologischen Bezogenheit auf das Gesamtwerk des Dichters. 1963, S. 7.
  23. Gross: Hartmanns Büchlein, dargestellt in seiner psychologischen, ethischen und theologischen Bezogenheit auf das Gesamtwerk des Dichters. 1963, S. 6f.
  24. Gewehr: Hartmanns „Klagebüchlein“ im Lichte der Frühscholastik. 1975, S. 114.
  25. Cormeau, Störmer: Hartmann von Aue. Epoche – Werk – Wirkung. 2007, S. 99.
  26. Gewehr: Hartmanns „Klagebüchlein“ im Lichte der Frühscholastik. 1975, S. 93.
  27. Köbele: Der paradoxe Fall des Ich. Zur Klage Hartmanns von Aue. 2006, S. 266.
  28. Gewehr: Hartmanns „Klagebüchlein“ im Lichte der Frühscholastik. 1975, S. 96.
  29. Cormeau, Störmer: Hartmann von Aue. Epoche – Werk – Wirkung. 2007, S. 100.
  30. Keller: Hartmann von Aue. Klagebüchlein. Edited, Translated, and with an introduction by Thomas L. Keller. 1986, S. 10f.
  31. Zutt: Die formale Struktur von Hartmanns ‚Klage‘. 1968, S. 361.
  32. Köbele: Der paradoxe Fall des Ich. Zur Klage Hartmanns von Aue. 2006, S 275. Und vgl. auch: Schirokauer, Tax: Hartmann von Aue. Das Büchlein. 1979, S. 30.
  33. Wisniewski: Hartmanns Klage-Büchlein. 1963, S. 341.
  34. Köbele: Der paradoxe Fall des Ich. Zur Klage Hartmanns von Aue. 2006, S. 268.
  35. Wisniewski: Hartmanns Klage-Büchlein. 1963, S. 341. Sie führt den Namen mit ihrem Titel ein.
  36. Schirokauer, Tax: Hartmann von Aue. Das Büchlein. 1979, S. 17.
  37. Cormeau, Störmer: Hartmann von Aue. Epoche – Werk – Wirkung. 2007, S. 108.
  38. Cormeau, Störmer: Hartmann von Aue. Epoche – Werk – Wirkung. 2007, S. 108.
  39. Gewehr: Hartmanns „Klagebüchlein“ im Lichte der Frühscholastik. 1975, S. 58.
  40. Gross: Hartmanns Büchlein, dargestellt in seiner psychologischen, ethischen und theologischen Bezogenheit auf das Gesamtwerk des Dichters. 1963, S. 7.
  41. Panzer: Rezension von F. Piquet. Etude sur Hartmann d’Aue. 1899, S. 525.
  42. Gewehr: Hartmanns Klage als Gattungsproblem. 1972, S. 8f. Vgl. auch: Ehrisman: Über das Schlussgedicht. 1904, S. 406.
  43. Wolff: Das Klagebüchlein Hartmanns von Aue und das zweite Büchlein. 1972, S. 11.
  44. Gewehr: Hartmanns Klage als Gattungsproblem. 1972, S. 3.
  45. Zitiert nach Paul Meyer in: Gewehr: Hartmanns ‚Klage-Büchlein‘ als Gattungsproblem. 1972, S. 3.
  46. Schönbach: Über Hartmann von Aue. Drei Bücher Untersuchungen. 1894, S. 232.
  47. Wisniewski: Hartmanns Klage-Büchlein. 1963, S. 357.
  48. Gewehr: Hartmanns ‚Klage-Büchlein‘ als Gattungsproblem. 1972, S. 5.
  49. Gewehr: Hartmanns ‚Klage-Büchlein‘ als Gattungsproblem. 1972, S. 16.
  50. Zutt: Hartmann von Aue. Die Klage. Das (zweite) Büchlein. 1968.
  51. Gärtner: Die Editionen der ‚Klage‘ Hartmanns von Aue. 2009, S. 279.
  52. Gärtner: Die Editionen der ‚Klage‘ Hartmanns von Aue. 2009, S. 279.
  53. Gärtner: Die Editionen der ‚Klage‘ Hartmanns von Aue. 2009, S. 283.
  54. Gärtner: Die Editionen der ‚Klage‘ Hartmanns von Aue. 2009, S. 285.
  55. nach der Transkription von: Zutt: Hartmann von Aue. Die Klage. Das (zweite) Büchlein. 1972.
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