Der Begriff Destinatär (auch Begünstigter) stammt aus dem Stiftungsrecht. Hiermit werden die Personen oder Institutionen bezeichnet, die durch den Stiftungszweck (potenziell) begünstigt werden. Das bedeutet für jene die Empfangsmöglichkeit von Stiftungsmitteln.
Der Begriff leitet sich von dem französischen Wort destinataire ab, dieses sich wiederum von frz. destiner (bestimmen) bzw. von lat. destinare (bestimmen, festsetzen, übermitteln, zuteilwerden lassen, geben).
Weblinks
Wiktionary: Destinatär – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
- ↑ Ralph du Roi Droege: Familienstiftungen. (Nicht mehr online verfügbar.) Bundesverband Deutscher Stiftungen, archiviert vom am 28. Oktober 2016; abgerufen am 28. Oktober 2016.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.