IRZ
Rechtsform e.V.
Gründung 11. Mai 1992
Sitz Deutschland Deutschland: Bonn
Leitung Frauke Bachler (Hauptgeschäftsführerin), Stefan Hülshörster (Geschäftsführer)
Branche Internationale Zusammenarbeit im Bereich des Rechts und der Justiz
Website www.irz.de

Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) wurde 1992 auf Initiative des Bundesministers der Justiz, Klaus Kinkel, als eingetragener gemeinnütziger Verein gegründet. Der Sitz der IRZ ist in Bonn, ein weiteres Büro befindet sich in Berlin.

Aufgaben

Die IRZ arbeitet mit an Rechts- und Justizreformen beteiligten Institutionen in nahezu 30 Partnerstaaten zusammen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich dabei von den Staaten Ost- und Südosteuropas über die MENA-Region bis in den Südkaukasus, nach Zentralasien und Vietnam.

Im Rahmen von Gesetzgebungsberatungen führt die IRZ Expertengespräche durch, begleitet die Erarbeitung von Gesetzentwürfen und fördert die Aus- und Weiterbildung von Juristen aller Fachrichtungen. Hierzu werden Seminare, Workshops und Konferenzen in den jeweiligen Partnerstaaten veranstaltet. Im Vordergrund stehen dabei die jeweiligen nationalen rechtlichen Reformen und das deutsche und europäische Recht. Des Weiteren werden zu Aus- und Fortbildungszwecken Arbeitsbesuche, Praktika und Hospitationen in Deutschland angeboten, um einen unmittelbaren praxisorientierten Austausch mit deutschen Fachleuten zu ermöglichen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördert die IRZ auch den juristischen Nachwuchs, indem mit Universitäten zusammengearbeitet wird, sei es durch Begleitstudien oder Seminare und Vorlesungen.

In ihrer Arbeit wird die IRZ von den Mitgliedern und dem Kuratorium getragen und unterstützt. Diesen gehören Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und den juristischen Berufsverbänden sowie Unternehmen an. Daneben kann auf weitere zahlreiche erfahrene Experten aus den unterschiedlichsten juristischen Fachgebieten zurückgriffen werden. Auf diese Weise gewährleistet die IRZ eine fachlich fundierte Beratung sowie eine unbürokratische, schnelle, flexible und koordinierte Unterstützung der Partnerstaaten über einen längeren Zeitraum.

Ziele

  • rechtsstaatliche, demokratische Verfassungsstrukturen im Rahmen des europäischen Menschenrechtsverständnisses
  • eine unabhängige, funktionsfähige Justiz einschließlich aller prozessrechtlichen Grundlagen
  • privat- und wirtschaftsrechtliche Grundlagen für privatrechtliche Betätigung und wirtschaftlichen Leistungsaustausch
  • öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten
  • die Harmonisierung der nationalen Rechtsordnung mit dem Europäischen Recht
  • die Internationale Rechtshilfe und Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen
  • europäische Standards, insbesondere des Menschenrechtsschutzes im Bereich des Strafrechts, Strafprozessrechts und Strafvollzugsrechts

Auftraggeber

Die IRZ arbeitet im Auftrag der Bundesregierung und wird dabei im Wesentlichen aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums der Justiz und über Projektförderung des Auswärtigen Amts finanziert. Daneben führt die IRZ Projekte im Rahmen der Nachbarschafts- und Beitrittspolitik der Europäischen Union durch.

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