Deutsche Verrechnungsstelle AG
Rechtsform Aktiengesellschaft
Gründung 2004
Sitz Köln, Deutschland
Leitung Sven Ries, Wilfried Frohnhofen
Mitarbeiterzahl 36
Branche Finanzdienstleistung
Website www.dvs.ag

Die Deutsche Verrechnungsstelle AG ist ein Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1a Ziff. 9 KWG, das digitales Honorarmanagement inklusive Factoring in der Durchführungsform einer Verrechnungsstelle für ausgewählte Wirtschaftszweige anbietet. Die Gesellschaft wurde 2004 unter dem Namen Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle gegründet, die Umbenennung erfolgte im Dezember 2014.

Geschichte

Unter der ursprünglichen Firmierung setzte die Gesellschaft gegen den Widerstand aus Teilen der Rechtsanwaltschaft bei dieser Zielgruppe das bei Ärzten etablierte Modell von Verrechnungsstellen rechtlich durch. Aufgrund der damals gültigen Fassung von § 49 b Absatz 4 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) durften Rechtsanwälte Honorarforderungen gegen Mandanten nur an Dritte abtreten, wenn eine Forderung rechtskräftig durch ein Gericht festgestellt war, ein erster Vollstreckungsversuch erfolglos war und die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Mandanten vorlag. Diese kumulativ verstandenen Anforderungen führten dazu, dass die Abtretung von Anwaltsgebühren keine Relevanz in der Praxis hatte.

Ein Gutachten aus dem Institut für Anwaltsrecht an der Universität Köln sah das Geschäftsmodell des Unternehmens im Einklang mit den berufsrechtlichen Normen, wenn der Mandant schon im Vorfeld sein Einverständnis zur Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung erklärt. Seitens der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Bundesjustizministeriums stieß das Modell auf Zustimmung, während einige regionale Rechtsanwaltskammern den Verkauf von Anwaltsforderungen aufgrund des Gesetzeswortlauts für rechtswidrig hielten. So zeigten beispielsweise die Rechtsanwaltskammern Köln und Düsseldorf eine ablehnende Haltung.

Klagen der zuständigen Rechtsanwaltskammer vor dem LG Köln und dem OLG Köln blieben erfolglos. Anschließend wurde im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) auch eine Neuformulierung in § 49b Absatz 4 BRAO angestoßen, die in der neuen Fassung mit § 49b Absatz 4 Satz 2 die Abtretung an Dritte grundsätzlich erlaubt. Im Berliner Anwaltsblatt wurde diese Entscheidung als „Lex AnwVS“ bezeichnet. Mit Urteil vom 24. April 2008 bestätigte in letzter Instanz schließlich der Bundesgerichtshof die Zulässigkeit des Geschäftsmodells auch vor Änderung der BRAO. In der Folge wurde die Gesellschaft Marktführer im Bereich der anwaltlichen Abrechnungsdienste.

Im Jahr 2011 erfolgte eine Erweiterung um die Zielgruppe der Kfz-Sachverständigen, 2014 wurde eine Service- und Vertriebspartnerschaft mit der StBVS aufgenommen, die sich an Steuerberater wendet. Seit Anfang 2016 ist die Deutsche Verrechnungsstelle Mitglied im Deutschen Factoring-Verband. Dessen Mitglieder erwirtschafteten im Jahr zuvor einen Gesamtumsatz von 209 Mrd. EUR, was einem Anteil am BIP von 6,9 % entspricht.

Anfang 2008 wurde Karl-Peter Winters Mitglied im Aufsichtsrat, dem er zwischenzeitlich als Vorsitzender angehörte. Abgelöst wurde Karl Peter Winters von Wilfried Frohnhofen, der diese Position bis Oktober 2020 innehatte. Aufgrund seiner Berufung zum Vorstandsmitglied legte Wilfried Frohnhofen das Amt nieder. Ihm folgte Dr. Andreas Tietmann, der aktuell der Vorsitzende des Aufsichtsrats der DVS AG ist.

Unternehmen

Die DVS AG ist ein konzernunabhängiges Unternehmen, das sich auf die Finanzierung und Durchsetzung von Rechnungen ausgewählter Berufsgruppen und Wirtschaftszweige spezialisiert hat. Die Dienstleistung erstreckt sich neben der reinen Vorfinanzierung, dem Factoringangebot, von ausstehenden Honorarforderungen auch über die vollständige Steuerung des Rechnungsmanagements bis hin zum Mahnwesen und der gerichtlichen Durchsetzung.

Am Markt agiert das Unternehmen mit den Marken AnwVS, StBVS, MedVS und als Partner der DSR24.

Dienstleistungen

Rechnungsmanagement

Honorarrechnungen werden per Online-Tool oder per Schnittstelle an die DVS AG übermittelt. Der Rechnungsdruck inklusive Rechnungsversand (per Email oder Post), Zahlungsüberwachung/-kontrolle/-zuordnung, Mahnwesen, Rechtsverfolgung wie auch Debitorenbetreuung hinsichtlich Rechnungsrückfragen und Vereinbarungen von Ratenzahlungen werden von da an übernommen. Die Unternehmenskunden können über das eigenentwickelte HonorarCockpit dabei alle Arbeitsschritte beobachten und aktiv eingreifen.

Honorarvorfinanzierung

Mit dem Eingang der digitalen Abrechnungsdaten erstattet die DVS AG innerhalb von einem Bankarbeitstag per Sofortauszahlung den vollen Rechnungsbetrag an den Unternehmenskunden. Somit verfügt der Kunde, unabhängig vom Zahlungsverhalten der Debitoren, sofort über das jeweilige Honorar.

Honorarausfallschutz

Bei Zahlungsunfähigkeit der Debitoren greift der Honorarausfallschutz der DVS AG. Der Unternehmenskunde trägt somit kein Insolvenz- und Kostenrisiko bei bonitätsbedingten Ausfällen seiner Kunden.

Geschäftsfelder

DieStB|VS – Steuerberater Verrechnungsstelle ist der Geschäftsbereich, der Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und selbstständigen Buchhaltern.

Die AnwVS – Anwaltliche Verrechnungsstelle bietet Rechtsanwälten Entlastung im Bereich Honorarmanagement.

Die MedVS – Medizinische Verrechnungsstelle bietet sowohl die sofortige Auszahlung von Chefarzt- und sonstigen Wahlleistungen im Bereich der privaten Krankenversicherungen als auch die Finanzierung von GKV-Leistungen im Wege des echten Factorings an.

Und als Partner der DSR24 (Deutsche Schadenregulierung) unterstützt die DVS AG bei der Schadensabwicklung im Kfz-Bereich mit der Abwicklung der Finanzierung und Rechtsdurchsetzung.

Literatur

  • Marc Kley: Seedinvestment mit Börsenreife? – Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle AG: mehrere Wachstumsoptionen, in: VentureCapital Magazin 5/2007, Special „Private Equity in Nordrhein-Westfalen“, S. 30.

Einzelnachweise

  1. 1 2 DVS AG Fact Sheet. (PDF) Deutsche Verrechnungsstelle, abgerufen am 2. Februar 2017.
  2. Registerbekanntmachung vom 6. Januar 2015, in: unternehmensregister.de, zuletzt abgerufen am 2. Februar 2017.
  3. Vereinfachung der Abtretung anwaltlicher Vergütungsforderungen mit dem Entwurf zum Rechtsdienstleistungsgesetz. In: Kammer aktuell. Nr. 4, Dezember 2006, S. 224 f.
  4. Marcus Creutz: Neue Verrechnungsstelle für Anwaltshonorare gestartet. handelsblatt.de, 26. Januar 2005, abgerufen am 2. Februar 2017.
  5. Marcus Creutz: Kammer geht gegen Inkassostelle für Anwaltshonorare vor. handelsblatt.de, 10. März 2005, abgerufen am 2. Februar 2017.
  6. Jörg Stronczek: Werbeschreiben der Deutschen Anwaltlichen Verrechnungsstelle AG (AnwVS) an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im hiesigen Kammerbezirk. In: Kammermitteilungen. Nr. 4, Dezember 2005, S. 224 f.
  7. Urteil des LG Köln vom 30. September 2005 (Az. 81 O 77/05)
  8. Urteil des OLG Köln vom 3. Februar 2006 (Az. 6 U 190/05)
  9. Rechtsberatung: Anwaltsmonopol bröckelt. In: n-tv.de. 6. Dezember 2007, abgerufen am 2. Februar 2017.
  10. Martin W. Huff: Honorarforderung verkaufen. (Nicht mehr online verfügbar.) In: FAZ.net. 15. Juni 2007, ehemals im Original; abgerufen am 2. Februar 2017. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  11. 55. Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern. In: iww.de. 7. August 2007, abgerufen am 2. Februar 2017.
  12. Thomas Vetter: 2008 bringt der Anwaltschaft die Liberalisierung des Berufsrechts und das Erfolgshonorar. In: Berliner Anwaltsblatt. Nr. 1-2, Januar 2008, S. 15.
  13. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. April 2008 (Az. IX ZR 53/07)
  14. Erfolg für AnwVS: BGH bestätigt Rechtsauffassung der Verrechnungsstelle. In: MAV-Mitteilungen. August 2008, S. 11.
  15. Eigenkapital für nordrhein-westfälische Unternehmen in der Seed-Phase (PDF), in: Fördern und Finanzieren – Förderbanken in Deutschland, Ausgabe 2, März 2009, S. 15.
  16. Deutsche Verrechnungsstelle: Deutsche Verrechnungsstelle jetzt Mitglied des Deutschen Factoring-Verbands. In: dvs.ag. 15. Februar 2016, abgerufen am 2. Februar 2017.
  17. Deutscher Factoring-Verband e.V.: Deutsche Verrechnungsstelle AG, Köln. In: factoring.de. Abgerufen am 2. Februar 2017.
  18. Deutsche Factoring Bank: Geschäftsbericht 2015 (Memento des Originals vom 16. Januar 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF), S. 5, abgerufen am 1. Februar 2017.
  19. eBundesanzeiger: Gesellschaftsbekanntmachung Deutschen Anwaltliche Verrechnungsstelle AG (AnwVS) vom 28. Februar 2008.
  20. 1 2 3 4 DVS Deutsche Verrechnungsstelle AG: DVS AG. In: DVS AG. 2020, abgerufen am 18. August 2022 (deutsch).
  21. StBVS: StBVS. 2022, abgerufen am 18. August 2022.
  22. AnwVS: AnwVS. In: AnwVS. AnwVS, 2020, abgerufen am 18. August 2022 (deutsch).
  23. MedVS: MedVS. In: https://medvs.de/. DVS AG, 2020, abgerufen am 18. August 2022 (deutsch).
  24. Deutsche Schadenregulierung. Abgerufen am 18. August 2022.
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