Der Dietwart ist im Österreichischen Turnerbund seit den Anfängen der Turnvereine in Österreich ein Amtsträger, zuständig für Festgestaltung, Festreden, Jugendbetreuung und Ähnliches.

Bedeutung des Namens

Diet kommt aus dem Mittelhochdeutschen und bedeutet Volk, im übertragenen Sinn deutsch; Aussprache Diht.

Das Wort Diet stammt in seinem ältesten Ursprung aus dem Althochdeutschen, und zwar von der lateinischen Form theodiske = Volk. Aus dieser Form entwickelte sich gegen Ende des 8. Jahrhunderts die Bezeichnung theoda für den politisch verbundenen Stamm oder die blutsverbundenen Stammesverwandten. Der Dietwart ist also in des Wortes ursprünglichster Bedeutung der Volkswart, der Deutschwart, also Pfleger alles dessen, was dem Volke gehörig und eigen ist.

Historisches

Seit den Anfängen der Turnvereine gab es neben den Amtswaltern für Turnen und ähnliches auch den Dietwart. Etwa führte der 1862 gegründete Turnverein Baden (Niederösterreich) dieses Amt im Jahr 1889, zusätzlich zu den normalen Vereinsorganen, ein.

Heute noch haben viele Vereine des ÖTB einen Dietwart.

Zeit des Nationalsozialismus

Das Amt des Dietwarts wurde in der Zeit des Nationalsozialismus im August 1934 verpflichtend im Deutschen Reich eingeführt.

Der Dietwart sollte in der NS-Zeit im Auftrag des Reichssportführers alle Turn- und Sportvereine im nationalsozialistischen Sinne schulen und deren Ideologie und „Erziehungsziele“, also Rassebewusstsein, Gemeinschaftssinn, völkische Haltung und antijüdische Ressentiments, an die Mitglieder herantragen. Er hatte dafür zu sorgen, dass die Vereinsmitglieder Lieder der Nationalsozialisten singen und die Reden des Führers hören. In Dietabenden und Dietprüfungen wurde die völkische Haltung der Sportler kontrolliert.

Literatur

Einzelnachweise

  1. diet. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 2: Biermörder–D – (II). S. Hirzel, Leipzig 1860 (woerterbuchnetz.de).
  2. Westdeutscher Beobachter, 8. Februar 1935.
  3. Andreas Schulz: Die Generale der Waffen-SS und der Polizei. Band 3. Bissendorf 2008, S. 188 FN 11
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