Als dreistufige Volksgesetzgebung bezeichnet man alle Verfahren der Volksgesetzgebung, durch die das Volk ein Gesetz mittels dreier Schritte beschließen kann.

Allgemein

  • Die Volksinitiative stellt den Auftakt des dreistufigen Volksgesetzgebungsverfahrens dar. Hier muss für einen Gesetzentwurf eine bestimmte verhältnismäßig geringe Anzahl von Unterschriften frei gesammelt werden, um eine Befassung des Parlamentes und eine Zulassung zum Volksbegehren zu erreichen.
  • Beim Volksbegehren muss innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte deutlich höhere Anzahl von Stimmbürgern ihre Unterstützung für das Anliegen des Volksbegehrens kundtun, damit das Volksbegehren in das Parlament eingebracht wird. Dies kann durch freie Unterschriftensammlung, durch Amtseintragung auf Listen oder als Kombination von beidem erfolgen.
  • Zum abschließenden Volksentscheid, der in der Regel auf eine Ablehnung des Volksbegehrens folgt, sind alle Stimmbürger aufgerufen sich an der Abstimmung über den Gesetzentwurf zu beteiligen, um diesen anzunehmen oder abzulehnen.

Deutschland

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