Als Drempel (mittelhochdt.: Drempel = Türschwelle) wird die Schwelle des oberen Schleusentores bezeichnet. Der Drempel dient, wie die seitlichen Torlager als Anschlag für das geschlossene Tor, zum wasserdichten Abschluss und zur Ableitung des Wasserdrucks des Oberwassers auf das Dichtungslager der Schleusenkonstruktion.
Funktion
Beim Befahren der Schleuse ist die Drempeltiefe zu beachten, da dieses Maß den maximalen Tiefgang der Schiffe bestimmt. Damit beim Ablassen des Wassers aus der Schleusenkammer das Schiff nicht auf dem Drempel aufsitzt und beschädigt wird, ist die Lage des Drempels (mit einem Sicherheitszuschlag) an der Schleusenkammerwand farblich markiert (gelber vertikaler Strich) und bei der Schleusung zu beachten. Das Wasserfahrzeug darf sich nicht näher am oberen Schleusentor befinden, als der Markierungsstrich anzeigt. Dies ist die sogenannte „Nutzlängenmarkierung“, die sich typischerweise einige Meter vor dem Drempel befindet. Bei Schleusungen aus dem Unterwasser sieht man an einigen Schleusen den Drempel als Mauer unterhalb des oberen Schleusentores.
- Klapptor mit Drempel
- Oberhaupt der Schleuse Plaue mit Drempel und Betonwand als Verschluss (nicht in Betrieb)
Siehe auch
Weblinks
Literatur
- DIN 4054: Verkehrswasserbau; Begriffe. Beuth, Berlin September 1977.
Einzelnachweise
- ↑ DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (Herausgeber) DIN 4054, September 1977, Verkehrswasserbau; Begriffe, Berlin (Deutschland) Beuth Verlag GmbH 1977