Mit der EAC-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder der bevollmächtigte Vertreter, dass das Produkt, welches zum ersten Mal auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion in den Verkehr gebracht wird, den geltenden Sicherheitsanforderungen genügt, die in den Technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion festgelegt sind. Verläuft die Konformitätsprüfung erfolgreich, dann müssen die Produkte mit dem EAC-Konformitätszeichen markiert werden. EAC ist eine Abkürzung für Eurasian Conformity. Es ähnelt inhaltlich dem europäischen CE-Zeichen.

Geschichte

Ursprünglich wurde die Konformität von Produkten, welche zum ersten Mal auf dem Markt der UdSSR oder Russland in Verkehr gebracht wurden, mit GOST- und TR-Normen bestätigt.

Am 1. Juli 2010 ist der Zollkodex der Zollunion zwischen Russland, Belarus und Kasachstan in Kraft getreten. Der neue Zollkodex sollte bestehende nationale Zertifizierungsvorschriften wie russische GOST-R-, TR- oder kasachische GOST-K-Normen durch die einheitlichen technischen Regelwerke und technischen Richtlinien der Zollunion bis zum Jahr 2015 ersetzen.

Produkte, die somit den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Zollunion bzw. der Eurasischen Wirtschaftsunion (bestehend aus Russland, Belarus, Armenien, Kasachstan, Kirgisistan) entsprechen, werden mit einem EAC-Kennzeichen markiert. Die einheitliche EAC-Kennzeichnung der Zollunion mit dem EAC-Zeichen wurde durch die Entscheidung der Kommission der Zollunion Nr. 711 vom 15. Juli 2011 festgelegt.

Die oft in der Umgangssprache verwendete Bezeichnung „TR-Kennzeichnung“ in Verbindung mit der Konformitätsbestätigung mit Anforderungen der Technischen Regelwerke der ZU oder EAWU ist somit falsch. Seit Februar 2010 gilt die neue Auflistung der zertifizierungs- und deklarierungspflichtigen Produkte für den GOST-geregelten Bereich. Mit dem föderalen Gesetz Nr. 385 vom 30. Dezember 2009 über die Änderungen des föderalen Gesetzes „Über die technische Regulierung“ wurde auf persönlichen Antrag des damaligen russischen Präsidenten Dmitri Medwedew die ursprüngliche Frist bis 2010 aufgehoben und die Erarbeitung folgender Punkte angeordnet:

  • Vereinfachung des Verfahrens zur TR-Einführung bzw. Änderung in Russland (Ministerium für Industrie und Handel)
  • Anwendung der internationalen bzw. ausländischen Normen und Richtlinien ist erlaubt (offizielle Übersetzung, Expertise durch die Standardbehörde, Registrierung im staatlichen Standard-Informationsdepot)
  • Erarbeitung von weiteren TRs ohne Fristbegrenzung.

Entwicklung und Funktion

Die EAC-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb der fünf Vertragsstaaten umfassenden Eurasischen Wirtschaftsraums zu gewährleisten. Der Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 319 vom 18. Juni 2010, das Übereinkommen der Länder der Zollunion vom 18. November 2010 und der Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 620 vom 7. April 2011 legen als rechtliche Grundlage für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf erst dann erstmals auf dem Gebiet der EAWU in den Verkehr gebracht und erstmals in den Betrieb genommen werden, wenn es den grundlegenden Anforderungen sämtlicher anwendbarer Technischer Regelwerke entspricht und wenn zum Nachweis der Gesetzeskonformität ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren nach den Verfahren gem. dem Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 319 vom 18. Juni 2010, dem Übereinkommen der Länder der Zollunion vom 18. November 2010 und dem Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 620 vom 7. April 2011 durchgeführt worden ist. Die hierfür vorgesehenen Verfahren sind u. a.

  • EAC-Deklarierung
  • EAC-Zertifizierung
  • Staatliche Registrierung

Mit der EAC-Kennzeichnung zeigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den je nach zutreffendem Technischen Regelwerk zu erfüllenden „Grundlegenden Anforderungen“ an. Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts (für Hersteller außerhalb der EAWU ist ein in der EAWU bevollmächtigter Vertreter erforderlich). Soweit der Hersteller außerhalb der EAWU seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, geht diese Verpflichtung an dessen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU, letztlich an den Inverkehrbringer über.

Wichtige Merkmale der EAC-Kennzeichnung

  • Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit ein oder mehrere Technische Regelwerke Anwendung finden, müssen mit der EAC-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie erstmals in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Es sind alle anzuwendenden Technischen Regelwerke zu berücksichtigen.
  • Hersteller eines Produktes prüfen in eigener Verantwortung, welche Technischen Regelwerke sie bei der Produktion anwenden müssen.
  • Das Produkt darf nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbaren Technischer Regelwerke entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Vorschriften der Technischen Regelwerke durchgeführt worden ist.
  • Der Hersteller bringt die EAC-Kennzeichnung an dem Produkt an.
  • Falls gefordert, ist für die Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle einzuschalten.
  • Neben der EAC-Kennzeichnung sind keine anderen Zeichen oder Gütesiegel zulässig, die die Aussage des „EAC“ in Frage stellen können.
  • Die EAC-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden Sicherheitsanforderungen“, die in den Technischen Regelwerken konkret festgelegt sind.

Anbringen der EAC-Kennzeichnung

  • Die EAC-Kennzeichnung muss vom Hersteller bzw. seinem in der EAWU ansässigen bevollmächtigten Vertreter gut sichtbar, leserlich, unverwechselbar und dauerhaft auf dem Produkt oder am befestigten Schild angebracht werden. Die Größe muss mindestens 5 mm sein; bei Verkleinerung oder Vergrößerung der EAC-Kennzeichnung müssen die Proportionen eingehalten werden. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder hierfür keinen Anlass gibt, wird sie auf der Verpackung (falls vorhanden) und den Begleitunterlagen angebracht, sofern die betreffende Richtlinie solche Unterlagen vorsieht.
  • Die EAC-Kennzeichnung darf erst vorgenommen werden, wenn alle Anforderungen der Technischen Regelwerke erfüllt sind, die für das entsprechende Produkt anzuwenden sind.

Geltungsgebiet

Die EAC-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen (oder Inbetriebnehmen) von Produkten, für die eine EAC-Kennzeichnung gefordert ist, nämlich in allen Teilnehmerstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion. Die EAWU umfasst die Mitgliedstaaten Russland, Belarus, Armenien, Kasachstan und Kirgistan.

Technische Regelwerke

Für die folgenden Produktgruppen gibt es Technische Regelwerke der ZU oder EAWU als Grundlage für die EAC-Kennzeichnung.

Geltende Technische Regelwerke der Zollunion und Eurasischen Wirtschaftsunion

StatusNummerName des Technischen RegelwerkesDatum des Inkrafttretens
GültigTR ZU 001/2011Über die Sicherheit von Schienenfahrzeugen02.08.2014
GültigTR ZU 002/2011Über die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitszügen02.08.2014
GültigTR ZU 003/2011Über die Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur02.08.2014
GültigTR ZU 004/2011Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen15.02.2013
GültigTR ZU 005/2011Über die Sicherheit der Verpackung01.07.2012
GültigTR ZU 006/2011Über die Sicherheit der Feuerwerke15.02.2013
GültigTR ZU 007/2011Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche01.07.2012
GültigTR ZU 008/2011Über die Sicherheit von Spielzeugen01.07.2012
GültigTR ZU 009/2011Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten01.07.2012
GültigTR ZU 010/2011Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen15.02.2013
GültigTR ZU 011/2011Über die Sicherheit von Aufzügen15.02.2013
GültigTR ZU 012/2011Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen15.02.2013
GültigTR ZU 013/2011Über die Anforderungen an Treibstoffe31.12.2012
GültigTR ZU 014/2011Über die Sicherheit von Autostrassen15.02.2015
GültigTR ZU 015/2011Über die Sicherheit von Getreide01.07.2013
GültigTR ZU 016/2011Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten15.02.2013
GültigTR ZU 017/2011Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie01.07.2012
GültigTR ZU 018/2011Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern01.01.2015
GültigTR ZU 019/2011Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung01.06.2012
GültigTR ZU 020/2011Über die elektromagnetische Verträglichkeit15.02.2013
GültigTR ZU 021/2011Über die Lebensmittelsicherheit25.06.2013
GültigTR ZU 022/2011Über Lebensmittelkennzeichnung25.07.2013
GültigTR ZU 023/2011Für Saftprodukte und Produkte aus Obst und Gemüse01.07.2013
GültigTR ZU 024/2011Für die Ölsatterzeugnisse01.07.2013
GültigTR ZU 025/2012Über die Sicherheit der Möbel01.07.2014
GültigTR ZU 026/2012Über die Sicherheit von Kleinschiffen01.02.2014
GültigTR ZU 027/2012Über die Sicherheit besonderen Arten von spezialisierten Nahrungsmitteln01.07.2013
GültigTR ZU 028/2012Über die Sicherheit von Sprengstoffen01.07.2014
GültigTR ZU 029/2012Über die Sicherheit von Nahrungsmittelzusätzen, Geschmacksverstärkern und technologischen Hilfsmitteln01.07.2013
GültigTR ZU 030/2012Über die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten01.03.2014
GültigTR ZU 031/2012Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern15.02.2015
GültigTR ZU 032/2013Über die Sicherheit von Druckgeräten05.02.2014
GültigTR ZU 033/2013Über die Sicherheit von Milch und Milchprodukten01.05.2014
GültigTR ZU 034/2013Über die Sicherheit von Fleisch und Fleischprodukten01.05.2014
GültigTR ZU 035/2014Für Tabak und Tabakprodukte15.05.2016
GültigTR EAWU 036/2016Über die Anforderungen an Flüssiggas zur Verwendung als Kraftstoff01.01.2018
GültigTR EAWU 037/2014Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten01.03.2018
GültigTR EAWU 038/2016Über die Sicherheit von Attraktionen18.05.2018
GültigTR EAWU 039/2016Über die Anforderungen an Mineraldünger02.06.2021
GültigTR EAWU 040/2016Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten01.09.2017
GültigTR EAWU 041/2017Über die Chemikaliensicherheit02.06.2021
GültigTR EAWU 042/2017Über die Sicherheit von Kinderspielplätzen17.11.2018
GültigTR EAWU 043/2017Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz und für die Brandbekämpfung01.01.2020
GültigTR EAWU 044/2017Über die Sicherheit von verpacktem Wasser01.01.2019
GültigTR EAWU 045/2017Über die Sicherheit von Erdöl, das zur Beförderung und/oder Verwendung bereit ist01.07.2019
Verabschiedet TR EAWU 046/2018 Über die Sicherheit von Erdgas 01.01.2022
Gültig TR EAWU 047/2018 Über die Sicherheit von alkoholischen Getränken 05.02.2020
Verabschiedet TR EAWU 048/2019 Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte 01.09.2022
Gültig TR EAWU 049/2020 Über die Anforderungen an Rohrfernleitungen zum Transport von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen 01.07.2021

Quellen

  1. Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 319 vom 18. Juni 2010
  2. Übereinkommen der Länder der Zollunion vom 18. November 2010
  3. Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 620 vom 7. April 2011

Einzelnachweise

  1. EAC-Zertifizierung. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  2. EAC Kennzeichnung. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  3. TR ZU 001/2011 Über die Sicherheit von Schienenfahrzeugen. (russisch).
  4. TR ZU 002/2011 Über die Sicherheit der Hochgeschwindigkeitszüge. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  5. TR ZU 003/2011 Über die Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  6. TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen. (russisch).
  7. TR ZU 005/2011 Über die Sicherheit der Verpackung. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  8. TR ZU 006/2011 Über die Sicherheit der Feuerwerke. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  9. TR ZU 007/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche. (russisch).
  10. TR ZU 008/2011 Über die Sicherheit von Spielzeugen. (russisch).
  11. TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten. (russisch).
  12. TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen. (russisch).
  13. TR ZU 011/2011 Über die Sicherheit von Aufzügen. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  14. TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen. (russisch).
  15. TR ZU 013/2011 Über die Anforderungen an Treibstoffe. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  16. TR ZU 014/2011 Über die Sicherheit von Autostrassen. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  17. TR ZU 015/2011 Über die Sicherheit von Getreide. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  18. TR ZU 016/2011 Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten. (russisch).
  19. TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  20. TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  21. TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung. (russisch).
  22. TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit. (russisch).
  23. TR ZU 021/2011 Über die Lebensmittelsicherheit. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  24. TR ZU 022/2011 Über Lebensmittelkennzeichnung. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  25. TR ZU 023/2011 Für Saftprodukte und Produkte aus Obst und Gemüse. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  26. TR ZU 024/2011 Für die Ölsatterzeugnisse. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  27. TR ZU 025/2012 Über die Sicherheit der Möbel. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  28. TR ZU 026/2012 Über die Sicherheit von Kleinschiffen. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  29. TR ZU 027/2012 Über die Sicherheit besonderen Arten von spezialisierten Nahrungsmitteln. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  30. TR ZU 028/2012 Über die Sicherheit von Sprengstoff. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  31. TR ZU 029/2012 Über die Sicherheit von Nahrungsmittelzusätzen, Geschmacksverstärkern und technologischen Hilfsmitteln. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  32. TR ZU 030/2012 Über die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  33. TR ZU 031/2012 Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  34. TR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von Druckgeräten. (russisch).
  35. TR ZU 033/2013 Über die Sicherheit von Milch und Milchprodukten. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  36. TR ZU 034/2013 Über die Sicherheit von Fleisch und Fleischprodukten. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  37. TR ZU 035/2014 Für Tabak und Tabakprodukte. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  38. TR EAWU 036/2016 Über die Anforderungen an Flüssiggas zur Verwendung als Kraftstoff. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  39. TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  40. TR EAWU 038/2016 Über die Sicherheit von Attraktionen. Abgerufen am 9. Juli 2021.
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  46. TR EAWU 044/2017 Über die Sicherheit von verpacktem Wasser. Abgerufen am 9. Juli 2021.
  47. Technische Reglements der Zollunion wurden aktualisiert . In: Eurasische Wirtschaftsunion informiert über technische Reglements, 16. Januar 2020. Germany Trade & Invest. Auf EAWU.news, abgerufen am 26. April 2021.
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  51. TR EAWU 049/2020 Über die Anforderungen an Rohrfernleitungen zum Transport von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen. Abgerufen am 9. Juli 2021.
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