Eberhard Friedrich von Georgii (* 18. Januar 1757 in Stuttgart; † 13. April 1830 ebenda) war ein deutscher Jurist und württembergischer Staatsmann.
Leben
Eberhard Friedrich war ein Sohn von Christian Eberhard von Georgii und dessen Ehefrau Heinrike Dorothea (1726–1773), Tochter des Mediziners Burkhard David Mauchart. Er studierte in Tübingen und Göttingen Jura. 1780 wurde er für kurze Zeit Professor der Rechte an der Karlsschule. Dann wurde er zum Regierungs- und Konsistorialrat ernannt. Als landständischer Deputierter nahm er am Rastatter Kongress teil. Als König Friedrich 1805 die altwürttembergische Verfassung außer Kraft setzte, verweigerte Georgii den Diensteid und zog sich ins Privatleben zurück. Nach einiger Zeit kehrte er jedoch wieder in den Justizdienst zurück und wurde einige Jahre später noch Präsident des württembergischen Obertribunals.
Er war seit 1782 mit Louise Friederike (1762–1811), Tochter des Mediziners Johann Gottlieb Mörike (1732–1785) und Tante von Eduard Mörike, verheiratet. 1812 heiratete er Charlotte (1784–1871), Tochter des Oberamtmanns Ludwig Heinrich von Abel (1752–1818) und dessen Ehefrau Johanna Amalia Mörike (1764–1794).
Ehrungen
- 1823 wurde Eberhard Friedrich Georgii mit dem Kommenthurkreuz des Ordens der Württembergischen Krone ausgezeichnet.
Literatur
- Eberhard Emil von Georgii-Georgenau: Biographisch-genealogische Blätter aus und über Schwaben. Stuttgart 1879, S. 234 f. Digitalisat
- Paul Friedrich von Stälin: Georgii, Eberhard Friedrich von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 8, Duncker & Humblot, Leipzig 1878, S. 714.
Einzelnachweise
- ↑ Königlich Württembergisches Hof- und Staatshandbuch 1828, S. 31