Die Eidgenössische Abstimmung über die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels war eine schweizerische Referendumsabstimmung. Der Souverän entschied am 28. Februar 2016 mit einem Ja-Anteil von 57 % für die Sanierung des Tunnels mittels Bau einer zweiten Röhre.

Hintergrund

Anfang August 2008 gab das Bundesamt für Strassen (ASTRA) bekannt, der Gotthard-Strassentunnel müsse im Zeitraum 2020 bis 2025 vollständig saniert werden. Dafür müsse der Tunnel entweder für 900 Tage am Stück geschlossen werden oder während 3,5 Jahren für jeweils 280 Tage, wobei der Tunnel zwischen Ende Juni bis Mitte September für den Hauptreiseverkehr zur Verfügung stehen würde.

Anstatt Teilsperrungen, Umleitungen oder Autoverladung empfahl der Bundesrat im Juni 2012 den Bau einer zweiten Röhre. Der Bau ermögliche, die erste Röhre für die Dauer der Sanierung komplett zu schliessen. Diese Variante sei unter den vorgestellten Varianten die beste Lösung. Der Ausbau würde zudem die Sicherheit des Tunnels erhöhen. Die zweite Röhre würde voraussichtlich in der Zeit zwischen 2020 und 2027 erstellt. Mit Kosten von etwa 2,8 Milliarden Schweizer Franken sei diese Lösung etwa eine Milliarde Franken teurer als eine reine Sanierung. Auch mit zukünftig zwei Röhren dürfe nur je eine Spur pro Richtung genutzt werden, weil gemäss Artikel 84 der Bundesverfassung die Strassenkapazität im Alpengebiet nicht erhöht werden dürfe. Eine allfällige Lockerung dieser Bestimmung und damit eine Verfassungsänderung unterstehe dem obligatorischen Referendum.

Im September 2014 verabschiedeten National- und Ständerat ein Gesetz, welches den Vorschlag des Bundesrates umsetzte. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Gesetzesänderung und damit der Bau einer zweiten Röhre wurde in der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 mit einem Ja-Stimmenanteil von rund 57 % angenommen.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Änderung vom 26. September 2014 des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel) annehmen?

Abstimmungstext

Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Sanierung Gotthard-Strassentunnel)
Änderung vom 26. September 2014.

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 2013, beschliesst:

I
Das Bundesgesetz vom 17. Juni 1994 über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet wird wie folgt geändert:
Ingress
gestützt auf Artikel 84 der Bundesverfassung,

Art. 1 Gegenstand
Dieses Gesetz regelt den Vollzug von Artikel 84 Absatz 3 der Bundesverfassung über die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet.

Art. 3a Gotthard-Strassentunnel
1Am Gotthard-Strassentunnel kann eine zweite Tunnelröhre gebaut werden.
2 Die Kapazität des Tunnels darf jedoch nicht erweitert werden. Pro Röhre darf nur eine Fahrspur betrieben werden; ist nur eine Röhre für den Verkehr offen, so kann in dieser Röhre je eine Spur pro Richtung betrieben werden.
3 Für den Schwerverkehr durch den Gotthard-Strassentunnel ist ein Dosiersystem einzurichten. Das Bundesamt für Strassen ordnet für schwere Motorwagen zum Gütertransport einen Mindestabstand im Tunnel an.

II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Abstimmungsergebnis

Die Vorlage wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 57 % angenommen.

  • Ja (18 6/2 Stände)
  • Nein (2 Stände)
  • Kanton
    JaNeinJa (%)Nein (%)Beteiligung
    (%)
     Aargau 179'232 84'407 68,0 32,0 64,3
     Appenzell Ausserrhoden 13'021 12'421 51,2 48,8 66,6
     Appenzell Innerrhoden 3'623 3'106 53,8 46,2 59,6
     Basel-Landschaft 71'069 45'071 61,2 38,8 63,4
     Basel-Stadt 37'934 35'644 51,6 48,4 66,6
     Bern 254'332 186'601 57,7 42,3 65,9
     Freiburg 67'233 54'203 55,4 44,6 63,6
     Genf 60'409 73'116 45,2 54,8 55,4
     Glarus 8'969 5'993 59,9 40,1 57,9
     Graubünden 49'330 32'666 60,2 39,8 61,0
     Jura 14'052 13'953 50,2 49,8 55,3
     Luzern 111'406 70'011 61,4 38,6 68,0
     Neuenburg 31'263 30'506 50,6 49,4 57,6
     Nidwalden 14'026 8'191 63,1 36,9 73,6
     Obwalden 12'126 6'390 65,5 34,5 72,5
     Schaffhausen 19'831 17'564 53,0 47,0 75,8
     Schwyz 47'684 22'263 68,2 31,8 68,9
     Solothurn 73'857 39'263 65,3 34,7 64,1
     St. Gallen 109'503 85'790 56,1 43,9 62,5
     Tessin 85'157 62'258 57,8 42,2 68,0
     Thurgau 55'968 42'208 57,0 43,0 59,7
     Uri 10'170 9'017 53,0 47,0 73,3
     Waadt 117'681 140'830 45,5 54,5 58,5
     Wallis 75'523 57'912 56,6 43,4 63,3
     Zug 32'911 19'090 63,3 36,7 69,9
     Zürich 327'421 262'007 55,5 44,5 65,9
    Schweizerische Eidgenossenschaft 1'883'741 1'420'481 57,0 43,0 62,3

    Einzelnachweise

    1. Bundesamt für Strassen ASTRA: Sanierung des Gotthard-Strassentunnels: Bundesrat präsentiert Grundlagenbericht; Bericht vom 17. Dezember 2010
    2. Genf und Waadt lehnen zweite Röhre als Einzige ab in 20 Minuten vom 28. Februar 2016
    3. Vorläufige amtliche Endergebnisse In: Webseite der Bundeskanzlei. Abgerufen am 5. März 2016.
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