Der Zahlschein ist im Bankwesen ein Vordruck für den halbbaren Zahlungsverkehr, der zur Bareinzahlung auf ein fremdes oder auf das eigene Girokonto verwendet wird.
Allgemeines
Bei der halbbaren Zahlung benötigt nur ein Beteiligter ein Girokonto. Der Zahlungsstrom besteht bei der Bareinzahlung oder Barauszahlung aus Bargeld, dazwischen wird Buchgeld transferiert. Entweder zahlt der Zahlungspflichtige bar auf ein Konto des Zahlungsempfängers (Bareinzahlung) ein oder das Konto des Zahlungspflichtigen wird belastet und der Zahlungsempfänger erhält eine Barauszahlung. Halbbar ist außerdem die Barabhebung vom eigenen Girokonto. Der Begriff des Zahlscheins ist im Bankwesen auf den Inlandszahlungsverkehr beschränkt.
Anwendung
Im Zuge der digitalen Transformation ist u. a. Paysafecash entstanden. Es wird Online hierbei ein Code generiert, welcher ausgedruckt oder in gespeicherter Form als Zahl- oder Bezugsschein dient. Verbreitete Zahlstellen sind etwa Kassensysteme von Supermärkten und Fahrkartenautomaten. So kann z. B. auch die Auszahlung von Hartz-IV-Geldern im Supermarkt vorgenommen werden. Die maschinenlesbaren Teile des Zahlscheins werden mit der Schrift OCR-B bedruckt.
Belegloser Zahlungsverkehr
Im Europäischen Zahlungsraum (SEPA) ersetzt für Zahlungen in Euro die neue SEPA-Zahlungsanweisung als Zahlungsbeleg die bisherigen Zahlscheine, Erlagscheine, Überweisungen und EU-Überweisungen (beziehungsweise Auslandsüberweisungen). Sie wurde im Rahmen des SEPA-Projektes im Januar 2008 eingeführt und gleicht weitgehend dem bisherigen Zahlungsbeleg; anstatt Kontonummer und Bankleitzahl des Empfängers werden Internationale Bankkontonummer (IBAN) und Bank Identifikations-Code (BIC/SWIFT-Code) eingetragen.
International
In Österreich wird noch heute der Zahlschein oder Überweisungsträger als „Erlagschein“ (vor allem im Postbankverkehr) oder „Posterlagschein“ bezeichnet, auch wenn die Umstellung auf die SEPA-Zahlungsanweisung endgültig per 1. Februar 2014 erfolgte.
In der Schweiz heißt der Zahlschein bei der Post Einzahlungsschein bzw. Einzahlungsschein mit Referenznummer (französisch bulletin de versement, italienisch bollettino di versamento). Seit dem 30. Juni 2020 und bis am 30. September 2022 ersetzt die QR-Rechnung schrittweise die verschiedenen bisher benutzten Einzahlungsscheine.
In allen EU-Mitgliedstaaten ersetzt seit Juli 2008 die Zahlungsanweisung als Zahlungsbeleg die bisherigen Zahlscheine, Erlagscheine, Überweisungen und EU-Standard-Überweisungen (beziehungsweise Auslandsüberweisungen).
Auch im englischsprachigen Raum erfüllt der Zahlschein (englisch payment form) die Funktion der halbbaren Zahlung.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Reinhold Adrian, Thomas Heidorn (Hrsg.): Der Bankbetrieb: Lehrbuch und Aufgaben. 2000, S. 115. (google.de)
- ↑ Thomas Hartmann-Wendels, Andreas Pfingsten, Martin Weber: Bankbetriebslehre. 2000, S. 267. (google.de)
- ↑ Anne-Katrin Hochstrat: Hartz-IV-Empfänger erhalten ihr Geld jetzt auch im Supermarkt. In: hessenschau.de. 12. Januar 2019, abgerufen am 21. Februar 2019.
- ↑ Ulrich Ammon, Hans Bickel, Jakob Ebner u. a.: Variantenwörterbuch des Deutschen: Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol. de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 221.
- ↑ Der heutigen Auflage liegen Posterlagscheine zur Erneuerung des Bezugsrechts für das 2. Quartal 1929 bei. In: Innsbrucker Nachrichten, 6. März 1929, S. 3 (online bei ANNO).
- ↑ Die Zahlungsanweisung. help.gv.at
- ↑ Die neue Zahlungsanweisung (Memento vom 21. Oktober 2014 im Internet Archive) austrianpaymentscouncil.at
- ↑ Swiss Payment Standards 2019: Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung. (PDF) In: paymentstandards.ch. SIX, S. 9, abgerufen am 19. April 2022.