Das Electoral College (Wahlkollegium) in Indien ist eine in der indischen Verfassung definierte Institution, die den indischen Staatspräsidenten wählt. In seiner Funktion entspricht das indische Electoral College dem Electoral College in den Vereinigten Staaten, bzw. der Bundesversammlung in Deutschland.

Zusammensetzung des Electoral College

Das Electoral College setzt sich aus allen gewählten Mitgliedern aller indischen Volksvertretungen zusammen. Dies sind im Einzelnen:

  • die 543 gewählten Abgeordneten der Lok Sabha, der ersten Kammer des indischen Parlaments („Volksversammlung“),
  • die 233 gewählten Abgeordneten der Rajya Sabha, der zweiten Kammer des indischen Parlaments („Staatenversammlung“),
  • alle 4120 Abgeordneten sämtlicher Bundesstaaten und Unionsterritorien, die eine gewählte Legislative besitzen (dies sind alle 29 Bundesstaaten und die zwei Unionsterritorien Delhi und Puducherry)

Insgesamt umfasst das Electoral College damit 4896 Abgeordnete. Durch ein ausgeklügeltes Verfahren der Stimmgewichtung wird gewährleistet, dass die 776 Parlamentarier des gesamtindischen Parlaments (Lok Sabha und Rajya Sabha) zusammengenommen dasselbe Stimmgewicht haben, wie die 4120 Parlamentarier aus den Bundesstaaten und Unionsterritorien.

Stimmgewicht der Abgeordneten des Electoral College

Da die Abgeordneten jeweils von einer sehr unterschiedlichen Zahl von Wählern gewählt werden, haben sie ein unterschiedliches Stimmgewicht im Electoral College. Beispielsweise konnten bei der Parlamentswahl 2014 370.066 Wahlberechtigte in Sikkim einen Abgeordneten der Lok Sabha und 32 Abgeordnete des Regionalparlaments wählen, während in Andhra Pradesh (mit Telangana) knapp 65 Millionen Wahlberechtigte 42 Abgeordnete für die Lok Sabha und 294 Abgeordnete für das Regionalparlament wählten.

Stimmgewicht der Abgeordneten der Regionalparlamente

Für das Stimmgewicht der Abgeordneten der Parlamente der Bundesstaaten und Unionsterritorien gilt:

“Every elected member of the Legislative Assembly of a State shall have as many votes as there are multiples of one thousand in the quotient obtained by dividing the population of the State by the total number of the elected members of the Assembly.”

„Jedes gewählte Mitglied eines Parlaments eines Staates soll so viele Stimmen haben, wie sich durch den Quotienten aus Bevölkerungszahl und Zahl der insgesamt in das Regionalparlament gewählten Abgeordneten und dividiert durch Tausend, ergibt.“

Indische Verfassung: Artikel 55 (a): Manner of election of President.

An einem konkreten Beispiel (Andhra Pradesh, 294 Abgeordnete für das Parlament von Andhra Pradesh, Einwohnerzahl im Jahr 1971: 43,5 Millionen) illustriert, ergibt sich für das Stimmgewicht eines Abgeordneten des Regionalparlaments:


Die Nachkommastellen werden dabei in üblicher Weise gerundet. In diesem Beispiel ergibt sich ein Stimmgewicht von 148.

Im Einzelnen haben die Abgeordneten der Parlamente der Bundesstaaten und Unionsterritorien die in der folgenden Tabelle aufgeführten Stimmgewichte (Stand 2017).

Nr. Bundesstaat oder
Unionsterritorium
Zahl der gewählten
Abgeordneten im
jeweiligen Parlament
Bevölkerung
nach dem Zensus
von 1971
Stimmgewicht
eines
einzelnen
Abgeordneten
Stimmgewicht aller
Abgeordneten des Bundesstaats
oder Unionsterritoriums
zusammengenommen
1. Andhra Pradesh 175 27.800.586 159 159 × 175 = 27.825
2. Arunachal Pradesh 60 467.511 8 8 × 60 = 480
3. Assam 126 14.625.152 116 116 × 126 = 14.616
4. Bihar 243 42.126.236 173 173 × 243 = 42.039
5. Chhattisgarh 90 11.637.494 129 129 × 90 = 11.610
6. Goa 40 795.120 20 20 × 40 = 800
7. Gujarat 182 26.697.475 147 147 × 182 = 26.754
8. Haryana 90 10.036.808 112 112 × 90 = 10.080
9. Himachal Pradesh 68 3.460.434 51 51 × 68 = 3.468
10. Jammu und Kashmir 87 6.300.000 72 72 × 87 = 6.264
11. Jharkhand 81 14.227.133 176 176 × 81 = 14.256
12. Karnataka 224 29.299.014 131 131 × 224 = 26.334
13. Kerala 140 21.347.375 152 152 × 140 = 21.280
14. Madhya Pradesh 230 30.016.625 131 131 × 230 = 30.130
15. Maharashtra 288 50.412.235 175 175 × 288 = 50.400
16. Manipur 60 1.072.753 18 18 × 60 = 1.080
17. Meghalaya 60 1.011.699 17 17 × 60 = 1.020
18. Mizoram 40 332.390 8 8 × 40 = 320
19. Nagaland 60 516.499 9 9 × 60 = 540
20. Odisha 147 21.944.615 149 149 × 147 = 21.903
21. Punjab 117 13.551.060 116 116 × 117 = 13.572
22. Rajasthan 200 25.765.806 129 129 × 200 = 25.800
23. Sikkim 32 209.843 7 7 × 32 = 224
24. Tamil Nadu 234 41.199.168 176 176 × 234 = 41.184
25. Telangana 119 15.702.122 132 119 × 132 = 15.704
26. Tripura 60 1.556.342 26 26 × 60 = 1.560
27. Uttarakhand 70 4.491.239 64 64 × 70 = 4.480
28. Uttar Pradesh 403 83.849.905 208 208 × 403 = 83.824
29. Westbengalen 294 44.312.011 151 151 × 294 = 44.394
30. Delhi 70 4.065.698 58 58 × 70 = 4.060
31. Puducherry 30 471.707 16 16 × 30 = 480
Gesamt 4.120 549.302.005 549.495

Anmerkungen:

  1. 1 2 Einige Bundesstaaten existierten im Jahr 1971 noch nicht bzw. hatten andere Grenzen als heute. Die Bevölkerungszahlen sind entsprechend auf die heutigen Grenzen umgerechnet.

Stimmgewicht der Abgeordneten der Lok Sabha und Rajya Sabha

Das gesamte Stimmgewicht aller 4120 Abgeordneten der Bundesstaaten und Unionsterritorien beträgt zusammengenommen 549.474. Das Stimmgewicht der insgesamt 776 Abgeordneten des gesamtindischen Parlaments (Lok Sabha 543 + Rajya Sabha 233) wird so berechnet, dass alle 776 Abgeordneten zusammengenommen möglichst genau dasselbe Stimmgewicht haben, wie die Abgeordneten der Bundesstaaten und Unionsterritorien.

“Each elected member of either House of Parliament shall have such number of votes as may be obtained by dividing the total number of votes assigned to the members of the Legislative Assemblies of the States [...] by the total number of the elected members of both Houses of Parliament, fractions exceeding one-half being counted as one and other fractions being disregarded.”

„Jedes gewählte Mitglied eines der beiden Häuser des Parlaments soll soviele Stimmen haben wie man erhält, wenn man die Gesamtzahl der Stimmen der Abgeordneten aus den Parlamenten der Bundesstaaten durch die Gesamtzahl der Mitglieder beider Häuser des Parlaments dividiert, wobei Nachkommastellen ab 0,5 aufgerundet und sonst abgerundet werden.“

Indische Verfassung: Artikel 55 (c): Manner of election of President.

Für das Stimmgewicht eines Abgeordneten aus Lok Sabha oder Rajya Sabha gilt damit:



Gerundet ergibt sich ein Stimmgewicht von 708 für jeden Abgeordneten der Lok Sabha oder Rajya Sabha. Die 776 Abgeordneten von Lok Sabha und Rajya Sabha haben damit ein Stimmgewicht von zusammen 776 × 708 = 549.408, was etwa dem Gesamt-Stimmgewicht der Abgeordneten aus den Bundesstaaten und Unionsterritorien entspricht.

Unveränderte Stimmgewichte seit 1976

Die Stimmgewichte wurden zuletzt durch den 42. Verfassungszusatz (Amendment) aus dem Jahr 1976 für die einzelnen Bundesstaaten festgelegt und haben sich seitdem nicht geändert. Als Bezugspunkt wurde die Volkszählung aus dem Jahr 1971 genommen. Obwohl sich seitdem das Bevölkerungswachstum sehr unterschiedlich entwickelt hat, wurde keine Angleichung der Stimmgewichte entsprechend den neuen Volkszählungen vorgenommen. Dies geschah ausdrücklich in der Absicht, damit einen Anreiz für die Kontrolle des Bevölkerungswachstums zu schaffen. Bundesstaaten mit starker Bevölkerungszunahme sollten daraus nicht den Vorteil eines stärkeren politischen Gewichts ziehen können. Kleinere Änderungen ergaben sich nur dadurch, dass seit 1976 neue Bundesstaaten entstanden (Goa, Uttarakhand, Jharkhand, Chhattisgarh), bzw. Unionsterritorien ein Parlament erhielten (Delhi). Mit dem 70. Verfassungszusatz 1992 erhielten auch Abgeordnete von gesetzgebenden Versammlungen in Unionsterritorien (konkret betraf dies Delhi und Pondicherry) das Wahlrecht im Electoral College. Zuvor war dies nur den Abgeordneten von Bundesstaaten vorbehalten gewesen. Mit dem 84. Verfassungszusatz im Jahr 2002 wurde festgelegt, dass die Stimmgewichte weiterhin bis mindestens zum Jahr 2026 unverändert bleiben sollen. Nach ähnlichen Grundsätzen erfolgte auch die Zuteilung der Wahlkreise zu einzelnen Bundesstaaten (siehe Delimitation Commission of India).

Praktische Durchführung der Präsidentenwahl durch das Electoral College

Die Mitglieder des Electoral College wählen üblicherweise entweder in Delhi (das trifft in der Regel für die Mitglieder des indischen Parlaments zu) oder an festgelegten Orten in ihren Heimatstaaten (das ist üblicherweise bei den Abgeordneten aus den Parlamenten der Bundesstaaten und Unionsterritorien der Fall).

Ein Kandidat gilt gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der insgesamt abgegebenen Stimmen (das sind aktuell maximal – wenn alle wahlberechtigten Abgeordneten ihre Stimme abgeben – 1.098.882) erhalten hat.

Die Wahl erfolgt nach dem Wahlsystem Instant-Runoff-Voting, d. h. die Abstimmenden können auf dem Stimmzettel die Kandidaten nach Präferenzen markieren, beispielsweise bei 5 Kandidaten diese mit den Ziffern 1 bis 5 kennzeichnen, entsprechend der ersten bis fünften Präferenz. Bei der Stimmauszählung werden zunächst die Stimmen erster Präferenz ausgezählt. Erreicht kein Kandidat hier die absolute Mehrheit, wird der Kandidat mit den wenigsten Stimmen erster Präferenz von allen Stimmzetteln gestrichen und alle nachgeordneten Kandidaten rücken eine Stufe auf. Dann werden erneut die Stimmen erster Präferenz ausgezählt. Dieses Verfahren wird so lange wiederholt, bis ein Kandidat die Mehrheit der Stimmen erster Präferenz auf sich vereint hat. Dieses Wahlverfahren führt dazu, dass theoretisch auch ein Kandidat erfolgreich sein kann, der bei ausschließlicher Berücksichtigung der Erste-Präferenz-Stimmen nicht an erster Position liegt.

Einzelnachweise

  1. Auch in der Schweiz wählt die Vereinigte Bundesversammlung den Bundespräsidenten. Die Bundesversammlung der Schweiz ist jedoch im Gegensatz zur gleichnamigen Institution in Deutschland kein Organ, das sich nur auf die Wahl des Bundespräsidenten beschränkt, sondern sie hat noch eine Vielzahl weiterer Funktionen. Außerdem hat der Bundespräsident der Schweiz nicht den Status eines Staatsoberhaupts.
  2. Die Lok Sabha hat zwei Mitglieder, die nicht gewählt, sondern durch den Präsidenten ernannt werden (Anglo-Inder), die Rajya Sabha hat 12 nicht gewählte Mitglieder. Diese sind nicht im Electoral College wahlberechtigt.
  3. 1 2 3 4 Election to the Office of the President 2012. (PDF) Indische Wahlkommission, 2012, abgerufen am 18. Februar 2015 (englisch, ausführliche Erläuterung des Wahlverfahrens anhand der Wahl 2012).
  4. Die Abgeordneten der Unionsterritorien hatten ursprünglich kein Stimmrecht. Durch den 70sten Verfassungszusatz aus dem Jahr 1992 wurde dies geändert, so dass seitdem auch Abgeordnete von gewählten Legislativen der Unionsterritorien volles Stimmrecht haben. Siehe: THE CONSTITUTION (SEVENTIETH AMENDMENT) ACT, 1992. Abgerufen am 14. April 2015 (englisch).
  5. Archive of General Election 2014 > Statewise numbers of electors. Indische Wahlkommission (Indian Election Commission), abgerufen am 19. Dezember 2014 (englisch).
  6. 1 2 Constitution of India. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 23. Februar 2015; abgerufen am 19. Februar 2015 (englisch, PART V: THE UNION CHAPTER I. THE EXECUTIVE, The President and Vice-President, Artikel 55).
  7. ELECTION TO THE OFFICE OF PRESIDENT OF INDIA 2017. (PDF) Election Commission of India, abgerufen am 14. Juni 2017 (englisch).
  8. THE CONSTITUTION (SEVENTIETH AMENDMENT) ACT, 1992. 12. August 1992, abgerufen am 28. Februar 2015 (englisch).
  9. THE CONSTITUTION (EIGHTY FOURTH AMENDMENT) ACT, 2002. 8. November 2000, abgerufen am 18. Februar 2015 (englisch).
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