Emmersbergtunnel
Südportal bei der Rheinbrücke Feuerthalen in Schaffhausen (2016)
Nutzung Eisenbahntunnel
Verkehrsverbindung Bahnstrecke Schaffhausen–Etzwilen
Ort Schaffhausen
Länge 761 mdep1
Anzahl der Röhren 1
Bau
Bauherr NOB
Baubeginn 1893
Betrieb
Freigabe 1. November 1894
Lage
Koordinaten
Nordportal beim Bahnhof 689998 / 284103
Südportal bei der Rheinbrücke 690424 / 283525

Der Emmersbergtunnel ist ein 761 m langer Eisenbahntunnel. Er liegt unter dem Stadtgebiet von Schaffhausen in der Schweiz an der Bahnstrecke Schaffhausen–Etzwilen, der heutigen Seelinie.

Der Tunnel führt vom Portal nahe dem Bahnhof Schaffhausen in einer Rechtskurve in südöstlicher Richtung zum Rhein. Gleich danach folgt die 262 m lange Rheinbrücke Feuerthalen.

Geschichte

Der Bau der Bahnstrecke zwischen Etzwilen und Feuerthalen wurde 1870 beschlossen, die Eröffnung durch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) war am 1. November 1894. Der Abschnitt zwischen Feuerthalen und Schaffhausen wurde am 2. April 1895 nach Fertigstellung des Emmersbergtunnels und der Rheinbrücke in Betrieb genommen.

Mit dem Bau des Emmersbergtunnels wurde 1893 begonnen. Die Arbeiten verzögerten sich aufgrund von Wassereinbrüchen und einem Tagbruch aber bis 1895. Um die Probleme zu meistern, wurde ein neues Verfahren angewendet: Mit Hilfe eines Kompressors und einer Druckschleuse wurde ein Überdruck im Stollen aufgebaut, um den Wasser- und Sandeinbrüchen entgegenzuwirken. Am 13. Dezember 1894 erfolgte der Durchstich und schon knapp vier Monate später die Inbetriebnahme.

Im Sommer 2004 wurde der Tunnel umfassend saniert. Dabei wurde auch das Gleis etwas tiefer gelegt, um das für Doppelstockzüge erforderliche Lichtraumprofil zu erhalten.

Literatur

  • Schienennetz Schweiz, herausgegeben 1980 vom Generalsekretariat SBB, Bern
  • Hans G. Wägli: Schienennetz Schweiz und Bahnprofil Schweiz CH+, in Schuber AS Verlag, Zürich, 2010, ISBN 978-3-909111-74-9
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.