Als Entschuldigungsgründe werden im deutschen Strafrecht bestimmte Umstände bezeichnet, bei deren Vorliegen die individuelle Vorwerfbarkeit sehr weit herabgesetzt ist und die Tat daher nicht mehr strafwürdig erscheint. Im Gegensatz dazu lässt ein Schuldausschließungsgrund den Schuldgehalt der Tat vollständig entfallen (Exkulpation).

Diese Entschuldigungsgründe sind insbesondere:

Beispiele für Schuldausschließungsgründe:

Anders als bei den Entschuldigungsgründen entfällt bei Eingreifen eines Rechtfertigungsgrundes (Hauptbeispiel: Notwehr) bereits die Rechtswidrigkeit der Tat.

Einzelnachweise

  1. Entschuldigungsgründe/Schuldausschließungsgründe lexeakt.de, abgerufen am 26. April 2020.

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