Die Erbschaftsteuer (auch Erbschaftssteuer, insbesondere in Österreich und der Schweiz) besteuert den Übergang von Vermögenswerten einer verstorbenen natürlichen Person an den Erben; die normalerweise mit ihr gleichlaufende Schenkungsteuer besteuert unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden.

Im Gegensatz zu natürlichen Personen kommt bei juristischen Personen keine Erbschaftsteuer zur Anwendung, da juristische Personen nicht sterben.

Die Erbschaftsteuer kann als Nachlasssteuer erhoben werden, wo sie ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Erben unmittelbar den Nachlass besteuert, so vor allem noch im anglo-amerikanischen Rechtskreis. Von den meisten anderen Ländern wie auch in Deutschland und in fast allen Kantonen der Schweiz wird sie als Erbanfallsteuer erhoben, in Liechtenstein jedoch sowohl als Nachlass- als auch als Erbanfallsteuer. Bei der Erbanfallsteuer ist der Gegenstand der Besteuerung der Erwerb beim Erwerber. In Österreich wird keine Erbschaftsteuer erhoben.

Nationale Erbschaftsteuer

Internationales und sonstiges ausländisches Erbschaftsteuerrecht

Siehe auch

Wiktionary: Erbschaftsteuer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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