Ernst und Martha Ott-Stiftung
Rechtsform: Stiftung des bürgerlichen Rechts
Zweck: Unterstützung schwangerer Frauen und allein erziehender Mütter, von Jugendlichen in Not und von Kindern aus sozial schwachen Familien, die schulische oder erzieherische Hilfe benötigen
Vorsitz: Ulrike Förster
Bestehen: seit 1994
Stifter: Martha Ott
Sitz: Ichenhausen

Die Ernst und Martha Ott-Stiftung wurde im Jahr 1994 von der Unternehmerin Martha Ott zum Gedenken an ihren verstorbenen Ehemann Ernst Ott errichtet. Sie hat die Rechtsform einer allgemeinen (d. h. nicht kommunalen oder kirchlichen) Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ichenhausen.

Zweck der Stiftung ist „die Unterstützung schwangerer Frauen und allein erziehender Mütter, von Jugendlichen in Not und von Kindern aus sozial schwachen Familien, die schulische oder erzieherische Hilfe benötigen“.

Vorsitzender der Stiftung war zunächst der Günzburger Landrat Georg Simnacher. Nach dem Tod der Stiftungsgeberin Martha Ott im Jahr 2007 übernahm deren Enkelin Ulrike Förster dieses Amt.

In den 20 Jahren ihres Bestehens konnte die Ernst und Martha Ott-Stiftung zwischen 1994 und 2014 knapp 1,6 Millionen Euro an Fördergeldern für soziale Zwecke im schwäbischen Landkreis Günzburg ausschütten.

Einzelnachweise

  1. 1 2 Stiftungsverzeichnis des Freistaates Bayern
  2. 1 2 100 Mal im Jahr Hilfe für Menschen in Not, Artikel von Irmgard Lorenz, Augsburger Allgemeine, 28. Dezember 2014
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