Fürstprimas von Ungarn (ungarisch Hercegprímás) war ein Titel, den die Erzbischöfe von Gran bis 1951 führten.

Geschichte

Seit 1715 waren die Erzbischöfe von Gran gleichzeitig Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation und durften deshalb den Titel Fürstprimas (Princeps Primas Hungariae) führen. Der Gebrauch des Titels wurde im zweiten Gesetzesartikel (1715:2) des Jahres 1715 in der ungarischen Verfassung festgeschrieben. Der Dank der Stände an den Kaiser Karl VI. (III. Károly als König von Ungarn) war:

„Status et ordines Suae Majestati Sacratissimae referunt gratias, quod futuros moderni Domini Archi-Episcopi Strigoniensis in officio successores dignitate Sacri Romani Imperii principis condecorare dignata est.“
„Die weltlichen und geistlichen Stände sagen Ihrer hochheiligen Majestät Dank, dass Sie die Gnade hatte, die künftigen Amtsnachfolger des gegenwärtigen Herrn Erzbischofs von Gran mit der Würde eines Fürsten des Heiligen Römischen Reichs auszuzeichnen.“

Der erste Träger des Titels war Christian August von Sachsen-Zeitz (1666–1725) in seiner Eigenschaft als Erzbischof von Gran. Aber auch als 1806 das Heilige Römische Reich erlosch, führten die Erzbischöfe von Gran in ununterbrochener Reihenfolge den Titel weiter. Nach dem Zweiten Weltkrieg, als Ungarn „Volksrepublik“ wurde, wurde der Gebrauch dieses Titels durch die kommunistischen Machthaber per Gesetz verboten. Kardinal József Mindszenty war der letzte Fürstprimas. Auch Papst Pius XII. löschte den Titel, der seither auch in Ungarn nicht mehr benutzt wird.

Seither führen die Erzbischöfe von Gran wieder den althergebrachten Titel „Primas von Ungarn“, den bereits 1279 Papst Nikolaus III. im Einverständnis mit dem ungarischen König Ladislaus IV. konstituiert hatte.

Einzelnachweise

  1. Im Jahre 1714 führte Kaiser Karl VI. den Titel „Fürstprimas“ für alle Nachfolger als dauerhaften Titel ein.
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