FFH-Gebiet Dannauer See und Hohensasel und Umgebung

Dannauer See

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 341 ha
Kennung 1729-391
WDPA-ID 555517910
Natura-2000-ID DE1729391
FFH-Gebiet 341 ha
Geographische Lage 54° 14′ N, 10° 32′ O
Meereshöhe von 23,3 m bis 54 m
Einrichtungsdatum Juni 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG

Das FFH-Gebiet Dannauer See und Hohensasel und Umgebung ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön in den Gemeinden Rantzau, Dannau und Malente. Es liegt am Schnittpunkt der drei Landschaften Holsteinische Schweiz (Landschafts-ID 70208), Bungsberggebiet (Landschafts-ID 70204) im Nordosten und Probstei und Selenter See-Gebiet (Landschafts-ID 70203), alle in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland.

Es hat eine Größe von 341 Hektar und liegt sechs Kilometer nördlich von Malente. Seine größte Ausdehnung liegt mit 3,2 Kilometer in Nordostrichtung.

Das FFH-Gebiet befindet sich in leicht hügeligem Gelände auf einer Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit.

Die höchste Erhebung mit 54 Meter über Normalhöhennull (NHN) ist der Fuchsberg in Hohensasel, der niedrigste Bereich ist der Wasserspiegel des Dannauer Sees mit 23,3 Meter über Normalnull (NN) im Norden des FFH-Gebietes. Das FFH-Gebiet entwässert über die Kossau nach Norden und über den Großen Binnensee in die Ostsee.

Das FFH-Gebiet besteht zum größten Teil aus einem noch immer militärisch genutztem Truppenübungsplatz mit angrenzenden nicht militärisch genutzten Flächen. Im Osten ist es ein Sumpfgebiet, im Norden der 12,86 Hektar große Dannauer See mit seinen feuchten bis sumpfigen Uferbereichen aus Bruchwald und Grünland. Bei dem Truppenübungsplatz handelt es sich um den Standortübungsplatz (StOÜbPl) Hohensasel, der von der Marineunteroffizierschule Plön genutzt wird (Stand 13. Dezember 2017). Er hat eine Fläche von 254 Hektar, wovon 97,5 % der Fläche zum FFH-Gebiet gehört. Für die Allgemeinheit besteht für diese Fläche Betretungsverbot.

Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen – Flächenanteil (SDB)
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Das FFH-Gebiet besteht zu gut zwei Dritteln aus der FFH-Lebensraumklasse Feuchtes und mesophiles Grünland, gefolgt von einem Fünftel Laubwald, siehe Diagramm 1.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2017 aktualisiert. Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im Juni 2010 veröffentlicht.

Da es sich hier um einen Bundeswehrstandort im Bundesbesitz handelt, die Verwaltung von FFH-Gebieten aber in Deutschland zu den Aufgaben der Bundesländer gehört, wurde zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesland Schleswig-Holstein eine Vereinbarung geschlossen, die die Funktion des „Vereinbarungsgebietes“ als Standortübungsplatz mit den Anforderungen als NATURA 2000-Gebiet möglichst in Einklang bringt. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) GS II 4 mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)- Sparte Bundesforst hat im Einvernehmen mit dem Bundesland Schleswig-Holstein zum einen einen „Naturschutzfachlichen Grundlagenteil für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1729-391 ‚Dannauer See und Hohensasel und Umgebung Teilgebiet StOÜbPl Hohensasel (Vereinbarungsgebiet)‘“ erstellt, wie er in Schleswig-Holstein in Form des Managementplans für FFH-Gebiete üblich ist und zum anderen einen „Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Hohensasel - Wirtschaftseinheit - Nr.: WE 0161“, wie er für alle NATURA 2000-Flächen des Bundes erstellt wird. Beide Papiere bilden den Managementplan für das FFH-Gebiet Dannauer See und Hohensasel und Umgebung.

Das FFH-Gebiet liegt vollständig im Schwerpunktraum 629 „Dannauer See“ des landesweiten Biotopverbundsystems. Der Norden des FFH-Gebietes liegt zum Teil im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Mittleres Kossautal und Umgebung. Nördlich des StOÜbPl Hohensasel befindet sich das Naturschutzgebiet (NSG) Dannauer See und Umgebung vollständig im FFH-Gebiet. Das FFH-Gebiet wiederum liegt fast vollständig im Naturpark Holsteinische Schweiz. Im militärischen Teil des FFH-Gebietes liegt das Großsteingrab Hohensasel aus der Jungsteinzeit.

Mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes nach § 20 LNatSchG wurde durch das LLUR noch keine Institution beauftragt (Stand November 2022). Lediglich für das NSG Dannauer See und Umgebung wurde der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. mit der Betreuung beauftragt. Das LLUR hat im September 2009 für das Naturschutzgebiet ein Faltblatt des landesweiten Besucher-Informationssystems BIS herausgegeben. Um den See führen mehrere Rad- und Wanderwege herum, an denen insgesamt sechs BIS-Infotafeln aufgestellt sind. Dort befinden sich robuste Spender für die Faltblätter.

FFH-Erhaltungsgegenstand

Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen – Flächengröße [ha] (SDB)
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Diagramm 3: Schutzstatus – Flächenanteil (Biotopkartierung Frühjahr 2016)
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Diagramm 4: Gesamtbeurteilung der FFH-LRT – Fläche [ha]
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Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2017 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:

Das FFH-Gebiet ist nur zu gut einem Zehntel mit FFH-Lebensraumtypen bedeckt. Der Rest ist keinem LRT zugeordnet, siehe Diagramm 2. Im militärischen Sperrgebiet befindet sich am Fuchsberg ein Bestand mit Waldmeister-Buchenwald und einige eutrophe Stillgewässer. Im nicht militärisch genutzten Teil bildet der eutrophe Dannauer See und weiter südlich dreizehn eutrophe Stillgewässer den Hauptanteil als FFH-LRT. Diese wurden im Rahmen des europäischen LIFE-Bombina-Projektes zur Wiederansiedelung der Rotbauchunke angelegt. Südlich und nördlich des Dannauer Sees sind zwei Streifen mit Waldmeister-Buchenwald bedeckt.

Bezüglich der drei Arten, die zum FFH-Erhaltungsgegenstand erklärt wurden, ist die Datenqualität bei der Erfassung der Population der Rotbauchunke und der Rohrweihe gut. Mit einem Brutpaar ist der Bestand der Rohrweihe allerdings sehr gefährdet. Beim Kammmolch liegt weder eine Zählung noch eine Schätzung der Populationsgröße vor.

Vom Sommer 2018 bis zum 1. Januar 2021 wurde eine Nachkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt. Danach sind nur knapp sieben Prozent der Gebietsfläche mit FFH-Lebensraumtypen belegt, davon ist der größte Teil auch als gesetzlich geschütztes Biotop kartiert, siehe Diagramm 3. Die mit knapp einem Zehntel der Gesamtfläche ausschließlich als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesenen Flächen im FFH-Gebiet bestehen hauptsächlich aus feuchten Standorten mit Erlen-Buchenwald (WBe), Weidenbruchwald (WBw) und Nährstoffreichem Nassgrünland (GNr).

FFH-Erhaltungsziele

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:

  • 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
  • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren
  • 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
  • 1166 Kammmolch
  • 1188 Rotbauchunke

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:

  • 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder

FFH-Analyse und Bewertung

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Fast 95 % aller FFH-Lebensraumflächen haben im SDB einen guten Erhaltungszustand zugesprochen bekommen, siehe Diagramm 4. Das FFH-Gebiet befindet sich überwiegend im öffentlichen Besitz. Drei Viertel des FFH-Gebietes befindet sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland und beschränkt sich auf den Standortübungsplatz Hohensasel. Der Dannauer See und dessen unmittelbare Umgebung sind im Besitz der Gemeinde Dannau. Den Rest teilen sich die Gemeinde Rantzau, die Evangelische-Lutherische Kirchengemeinde Neukirchen, die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und mehrere Privatpersonen. Auf Grund der gegebenen Besitzverhältnisse ist für den größten Teil des FFH-Gebietes sichergestellt, dass sowohl das Verschlechterungsverbot für FFH-Flächen, als auch die Biotopverordnung weitgehend eingehalten und durchgesetzt werden.

Beim Dannauer See handelt es sich um einen ehemaligen Toteissee als Relikt der letzten Eiszeit. Dieser ursprünglich eutrophe See droht durch Überdüngung aus den umliegenden Grünlandflächen zu verlanden. Im neunzehnten Jahrhundert reichte die Uferlinie des Sees im Norden viel weiter an die Wohnbebauung von Dannau heran, siehe Bild 1. Die Verlandung eines solchen Sees ist ein natürlicher Vorgang, lässt sich aber durch geeignete Maßnahmen verlangsamen. In der Vergangenheit wurden durch die Kläranlage am Westufer des Sees Nährstoffe eingetragen. Diese Verbindung wurde mittlerweile getrennt. Um den See mit mehr Frischwasser zu versorgen, wurde der Bach Krusbek, der aus dem südlich gelegenen Truppenübungsplatz heraus früher einmal um den See herumverlegt wurde, wieder in den See geleitet. Der Naturschutzverein „Natur-, Fisch- und Vogelfreunde Gemeinde Dannau e.V.“ hat durch regelmäßige Mahd der umliegenden Grünlandflächen dafür gesorgt, dass deren Artenvielfalt erhalten blieb.

Auf dem Truppenübungsplatz besteht seit langem ein Verbot des Einsatzes von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln. Die vorwiegend vorhandenen Grünlandflächen werden regelmäßig gemäht. Ein Problem für die moorigen Flächen stellt die zu starke Entwässerung des Gebietes dar. Diese trocknen aus und mineralisieren, was zur Freisetzung des klimaschädlichen Gases Kohlenstoffdioxid CO2 führt. Die durch den Übungsbetrieb gelegentlich vorkommende Freilegung der Krautschicht hat einen positiven Effekt auf die Artenvielfalt.

FFH-Maßnahmenkatalog

Ziviler Teilbereich des FFH-Gebietes

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan für den zivilen Teilbereich führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Die Maßnahmen sind in einer Karte für die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen, eine für die weitergehenden Entwicklungsmaßnahmen und eine für die sonstigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen festgehalten, sowie zur Maßnahmenverfolgung in dreiundzwanzig Maßnahmenblättern eingetragen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen folgende Schwerpunkte:

  • Verhinderung von Nährstoffeinträgen durch die das Gebiet umgebenden intensiv genutzten Flächen.
  • Anlage von Schutzstreifen zu intensiv genutzten Flächen.
  • Angepasste Mahd von nicht mehr genutzten Flächen mit Verbringung des Mähgutes aus dem FFH-Gebiet
  • Waldumbau des Mischwaldes zum Lebensraumtyp Waldmeister-Buchenwald
  • Beseitigung des Riesenbärenklaus
  • Keine Entnahme von Totholz aus den Waldbereichen

Militärischer Teilbereich des FFH-Gebietes

Der Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) für den militärischen Teilbereich des FFH-Gebietes geht in seinem Kapitel 3 „Umsetzung“ das Thema anders an. Zunächst wird die Fläche in „Freigeländeflächen“ und „Waldfunktionsflächen“ aufgeteilt. Danach werden beide in „Pflegeeinheiten“ unterteilt. Eine Pflegeeinheit kann aus mehreren räumlich getrennten Flächen von gleichen Typus bestehen, die mit den gleichen Methoden gepflegt werden. In diesem Fall bestehen die Freigeländeflächen aus folgenden Pflegeeinheiten:

  • Mesophiles Grünland
  • Gewässer und Quellen
  • Landlebensräume Amphibien
  • Gewässerneuanlage
  • Knickwälle
  • Grabenanstau
  • Sumpfgebiete
  • Hochstaudenfluren
  • Knick-Neuanlage
  • Waldneubildung

Für jede Pflegeeinheit sind die durchzuführenden Tätigkeiten in den Freigeländeflächen festgelegt und deren Umfang und Zeitplan in einem Maßnahmenblatt beschrieben.

Die Waldfunktionsflächen bestehen aus folgenden Pflegeeinheiten:

  • Buchen-(Eichen-)Wälder (LRT 9130) & weitere Laubwälder
  • Jüngere Nadelwälder
  • Ältere Nadelwälder
  • Offene Gewässer bzw. Nassstellen im Buchenwald (LRT 3150)
  • Erlen-Eschen-Bruchwälder und Sumpfwälder (§ geschütztes Biotop)
  • Sukzessionsflächen auf mineralischen Standorten
  • Sukzessionsflächen auf feuchten-nassen Standorten

Für jede Pflegeeinheit sind die durchzuführenden Tätigkeiten in den Waldfunktionsflächen festgelegt und deren Umfang und Zeitplan in einem Maßnahmenblatt beschrieben.

Die Hauptmaßnahmen für den Erhalt der FFH-Erhaltungsgegenstände nach dem Verschlechterungsverbot sind in einer Karte festgehalten. Es handelt sich um Gewässerpflege, Mahd und Waldpflege. Die Freiflächen werden hauptsächlich durch Mulchmahd oder Beweidung erhalten. Darüber hinaus wurden für die Weiterentwicklung der militärischen Teilflächen dreizehn Einzelmaßnahmen in einer Karte beschrieben, sowie Nebenmaßnahmen wie die Neuanlage von sechs Waldflächen, zwölf Amphibiengewässern, Verfüllung von Gräben im Sumpfgebiet sowie Anlage von 1,2 Kilometer neuer Knicks.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden noch nicht veröffentlicht (Stand November 2022).

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt. Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie. Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel. Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.

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Einzelnachweise

  1. Eider-Moränengebiet. Landschaftssteckbrief. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 30. Oktober 2022.
  2. Landschaften des FFH-Gebietes Dannauer See und Hohensasel und Umgebung. In: DigitalerAtlasNord. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. November 2022.
  3. Karte der Geologischen Einheiten im FFH-Gebiet Dannauer See und Hohensasel und Umgebung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 7. November 2022.
  4. Höchster Punkt im FFH-Gebiet Dannauer See und Hohensasel und Umgebung. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 6. November 2022.
  5. Managementplan FFH 1729-391 "Dannauer See und Hohensasel". (PDF; 501 kB) Karte 1 - Übersicht -. In: Umweltanwendungen.Schleswig-Hostein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 14. Juli 2016, abgerufen am 6. November 2022.
  6. Managementplan FFH 1729-391 "Dannauer See und Hohensasel". (PDF; 2571 kB) Karte 2a - Bestand Biotoptypen -. In: Umweltanwendungen. Schleswig-Hostein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 27. Juli 2016, abgerufen am 6. November 2022.
  7. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 49 kB) DE1729-391. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, November 2016, abgerufen am 6. November 2022.
  8. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1729-391 „Dannauer See und Hohensasel und Umgebung“ Teilgebiet nicht-militärische Flächen. (PDF; 2134 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, November 2016, abgerufen am 6. November 2022.
  9. VEREINBARUNG zwischen dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Land - und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Bund - über den Schutz von Natur und Landschaft auf den sich aus den naturschutzfachlichen Grundlagenteilen ergebenden militärisch genutzten Flächen des Bundes. (PDF; 30 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 3. Mai 2007, abgerufen am 16. März 2021.
  10. Naturschutzfachlicher Grundlagenteil für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE 1729-391 „Dannauer See und Hohensasel und Umgebung“ Teilgebiet StOÜbPl Hohensasel (Vereinbarungsgebiet). (PDF; 909 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr GS II 4 und Bundesanstalt für Immobilenaufgaben - Sparte Bundesforst, Mai 2016, abgerufen am 6. November 2022.
  11. TEXTTEIL Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Hohensasel Wirtschaftseinheit - Nr.: WE 0161. (PDF; 360 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel Referat K 6 -BAIUDBw KompZ BauMgmt Kiel K 6, 12. Dezember 2017, abgerufen am 6. November 2022.
  12. FFH-Gebiet Dannauer See und Hohensasel und Umgebung - Biotopverbundsystem. Schwerpunktraum 629 Dannauer See. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 6. November 2022.
  13. Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Mittleres Kossautal und Umgebung". In: www.kreis-ploen.de. Der Landrat des Kreises Plön als untere Naturschutzbehörde, 21. Juli 2017, abgerufen am 6. November 2022.
  14. NSG Dannauer See und Umgebung. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 6. November 2022.
  15. Naturpark Holsteinische Schweiz. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 6. November 2022.
  16. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.17 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 6, abgerufen am 10. August 2022.
  17. Dannauer See und Umgebung. (PDF) Faltblatt 57-18. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), September 2009, abgerufen am 7. November 2022.
  18. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  19. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  20. 1 2 Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 49 kB) DE1729391 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 3, abgerufen am 7. November 2022.
  21. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  22. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 53–56, abgerufen am 7. Oktober 2020.
  23. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume) Stand: Oktober 2017. (PDF) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 112, abgerufen am 23. Juli 2020.
  24. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  25. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
  26. 1 2 Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 49 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 4, abgerufen am 1. November 2022.
  27. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) 1188 Rotbauchunke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 257–258, abgerufen am 6. März 2022.
  28. Rohrweihe - Circus aeruginosus. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 11. Juni 2021.
  29. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1166 Kammmolch. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 298–300, abgerufen am 27. Januar 2021.
  30. Naturschutzfachlicher Grundlagenteil FFH-Gebiet (DE 1729-391) "Dannauer See und Hohensasel und Umgebung" auf dem Standortübungsplatz Hohensasel. (PDF; 2228 kB) - Lebensraumtypen/Erhaltungszustand -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel Referat K 6 -, Februar 2016, abgerufen am 10. November 2022.
  31. Managementplan FFH 1729-391 "Dannauer See und Hohensasel". (PDF; 2432 kB) Karte 2b - Bestand Lebensraumtypen -. In: Umweltanwendungen.Schleswig-Hostein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 27. Juli 2016, abgerufen am 10. November 2022.
  32. LIFE-Bombina-Projekt. In: www.stiftungsland.de. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), 2009, abgerufen am 7. November 2022.
  33. Biotopkartierung in Schleswig-Holstein. In: Themenportale ZeBIS Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. August 2022.
  34. Kartieranleitung und Standardliste der Biotoptypen Schleswig-Holsteins. (PDF) 2.3.7 WBe Erlen-Bruchwald und 2.4.7 WEe Erlen-Eschen-Sumpfwald. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Juli 2022, S. 117–118, abgerufen am 4. November 2022.
  35. 1 2 Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1729-391 „Dannauer See und Hohensasel und Umgebung“. (PDF; 94 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 7. November 2022.
  36. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1729-391 „Dannauer See und Hohensasel und Umgebung“ Teilgebiet nicht-militärische Flächen. (PDF; 2134 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, November 2016, S. 14–18, abgerufen am 8. November 2020.
  37. Managementplan FFH 1729-391 "Dannauer See und Hohensasel". (PDF; 2409 kB) Karte 4 - Eigentümer (öffentlich) -. In: Umweltanwendungen. Schleswig-Hostein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 26. Juli 2016, abgerufen am 8. November 2020.
  38. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura-2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
  39. Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 13. Mai 2019, abgerufen am 4. August 2022.
  40. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1729-391 „Dannauer See und Hohensasel und Umgebung“ Teilgebiet nicht-militärische Flächen. (PDF; 2134 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, November 2016, S. 18–27, abgerufen am 9. November 2022.
  41. Managementplan FFH 1729-391 "Dannauer See und Hohensasel". (PDF; 2380 kB) Karte 3a - Notwendige Erhaltungsmaßnahmen - ziviles Teilgebiet. In: Umweltanwendungen.Schleswig-Hostein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 23. November 2016, abgerufen am 9. November 2022.
  42. Managementplan FFH 1729-391 "Dannauer See und Hohensasel". (PDF; 2964 kB) Karte 3b - Weiterg. Entwicklungsmaßnahmen - ziviler Teilbereich. In: Umweltanwendungen. Schleswig-Hostein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 23. November 2016, abgerufen am 9. November 2022.
  43. Managementplan FFH 1729-391 "Dannauer See und Hohensasel". (PDF; 3071 kB) Karte 3c - Sonstige Pflege-u. Entwicklungsmaßnahmen - ziviler Teilbereich. In: Umweltanwendungen. Schleswig-Hostein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 23. November 2016, abgerufen am 6. November 2022.
  44. Managementplan FFH 1729-391 "Dannauer See und Hohensasel". (PDF; 310 kB) Maßnahmenblätter - ziviler Teilbereich. In: Umweltanwendungen.Schleswig-Hostein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 14. Juli 2016, abgerufen am 6. November 2022.
  45. 1 2 TEXTTEIL Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Hohensasel. (PDF; 5106 kB) Karte 1 - Hauptmaßnahmen Erhalt. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel Referat K 6 -, 20. November 2017, abgerufen am 9. November 2022.
  46. TEXTTEIL Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Hohensasel. (PDF; 909 kB) Landschaftspflegerische Maßnahmen* im Freigelände. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel Referat K 6 -, 12. Dezember 2017, S. 29–30, abgerufen am 9. November 2022.
  47. TEXTTEIL Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Hohensasel. (PDF; 909 kB) Landschaftspflegerische Maßnahmen* der Waldfunktionsflächen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel Referat K 6 -, 12. Dezember 2017, S. 40–41, abgerufen am 9. November 2022.
  48. TEXTTEIL Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Hohensasel. (PDF; 5481 kB) MPE-Erhaltungsmaßnahmen. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel Referat K 6 -, November 2017, abgerufen am 10. November 2022.
  49. TEXTTEIL Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Hohensasel. (PDF; 5104 kB) Karte 4 - Beweidung -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel Referat K 6 -, 20. November 2017, abgerufen am 9. November 2022.
  50. TEXTTEIL Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Hohensasel. (PDF; 5083 kB) - MPE-Entwicklungsmaßnahmen -. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel Referat K 6 -, November 2017, abgerufen am 10. November 2022.
  51. TEXTTEIL Maßnahmen-, Pflege- und Entwicklungsplan (MPE-Plan) StOÜbPl Hohensasel. (PDF; 4415 kB) Karte 3 Nebenmaßnahmen Entwicklung. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel Referat K 6 -, 20. November 2017, abgerufen am 10. November 2022.
  52. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  53. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  54. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  55. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  56. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
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