FFH-Gebiet NSG Vogelfreistätte Lebrader Teich | ||
Lebrader Teich | ||
Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 144 ha | |
Kennung | 1728-305 | |
WDPA-ID | 555517906 | |
Natura-2000-ID | DE1718305 | |
FFH-Gebiet | 144 ha | |
Geographische Lage | 54° 13′ N, 10° 26′ O | |
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Meereshöhe | von 30 m bis 33 m | |
Einrichtungsdatum | Februar 1996 | |
Verwaltung | Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
Das FFH-Gebiet NSG Vogelfreistätte Lebrader Teich ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön im Nordosten der Gemeinde Lebrade. Es liegt im Naturraum „Holsteinische Schweiz“ (Landschafts-ID 70208), in der Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) rechnet das FFH-Gebiet in seinem Landschaftssteckbrief zur Landschaft Holsteinische Schweiz. Es hat eine Größe von 144 Hektar.
Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes besteht mit 2,45 Kilometer in Ostwestrichtung. Die höchste Erhebung liegt mit 33 Meter über Normalhöhennull (NHN) am Südrand des Lebrader Teiches, der niedrigste Punkt mit 30 Meter über NHN ist der mittlere Wasserspiegel des Lebrader Teiches, siehe Karte 2. Der Lebrader Teich wird von der Landesstraße 53 (L 53) auf einem Damm durchquert. Beide Gewässerteile sind durch zwei Seedurchlässe miteinander verbunden. Der Teich wird durch das namenlose Fließgewässer Nummer 42 des Gewässerunterhaltungsverbandes Kossau von West nach Ost durchflossen, das schließlich in den Tresdorfer See mündet. In der Karte des Deutschen Reiches von 1893 ist der Teich ohne eine offene Wasserfläche als Trocken- und Feuchtwiese, sowie Bruch und Moor gekennzeichnet und zeigt den Zustand im Winterhalbjahr, wenn der Teich trockengelegt ist, siehe Bild 1.
Das FFH-Gebiet besteht laut NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) vom Mai 2017 zu drei Vierteln aus der FFH-Lebensraumklasse Binnengewässer, siehe Diagramm 1.
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Februar 1996 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im August 2000 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Dezember 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2017 aktualisiert. Der Managementplan wurde noch nicht veröffentlicht (Stand März 2023).
Das FFH-Gebiet NSG Vogelfreistätte Lebrader Teich ist flächenmäßig identisch mit dem Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Lebrader Teich und ist Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes Teiche zwischen Selent und Plön. Es liegt im Naturpark Holsteinische Schweiz und im Schwerpunktbereich 262 des landesweiten Biotopverbundsystems.
Mit der Gebietsbetreuung des Vogelschutzgebietes „Teiche zwischen Selent und Plön“ wurde nach § 20 LNatSchG durch das LLUR der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein betraut.
FFH-Erhaltungsgegenstand
Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2017 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung C)
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung B)
- 91D0* Moorwälder (Gesamtbeurteilung C)
Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:
- 1188 Rotbauchunke (Gesamtbeurteilung B)
Als größter FFH-Lebensraumtyp des FFH-Gebietes nimmt mit knapp drei Vierteln der Gebietsfläche der FFH-LRT 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften ein, siehe Diagramm 2. Die Übergangs- und Schwingrasenmoore umgeben den Moorwald im äußersten Südosten des FFH-Gebietes. Dieser Bereich ist auch das Refugium der Rotbauchunke.
Von August 2017 bis September 2018 wurde eine Biotopkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt. Dabei zeigen sich gravierende Unterschiede zu den Angaben im Standarddatenbogen (SDB) für die Umweltagentur der EU, siehe Tabelle 1. Die Biotopkartierung stuft nur noch knapp die Hälfte der FFH-Gebietsfläche als FFH-LRT3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften ein, siehe Diagramm 3. Der Anteil des FFH-LRT Moorwald wird um ein Drittel der Gesamtfläche erhöht, siehe Tabelle 1. Gut zwei Hektar werden in der Biotopkartierung als FFH-LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen neu aufgenommen. Sie befinden sich auf einer Halbinsel am Nordrand des Lebrader Teiches (Lage ) und knapp ein Hektar FFH-LRT 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche wird neu aufgenommen. Diese Fläche liegt unmittelbar an der Ostseite der L 53 (Lage ).
FFH-LRT | Quelle SDB Oktober 2017 | Quelle aktuelle Biotopkartierung (Stand 2018) |
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3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften | 102,6 | 71,3704 |
6510 Magere Flachland-Mähwiesen | - | 2,154 |
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore | 8,9 | 6,4732 |
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche | - | 0,9757 |
91D0* Moorwälder | 8,1 | 11,3473 |
SUMME | 119,6 | 92,3206 |
FFH-Erhaltungsziele
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:
- 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
- 91D0* Moorwälder
- 1188 Rotbauchunke
Damit sind alle FFH-Erhaltungsgegenstände als FFH-Erhaltungsziele übernommen worden.
FFH-Analyse und Bewertung
Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.
Die im FFH-Gebiet ausgewiesenen FFH-LRT-Flächen haben überwiegend eine ungenügende Gesamtbewertung im SDB erhalten, siehe Diagramm 4. Hierbei handelt es sich um den FFH-Lebensraumtyp 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften und 91D0* Moorwälder. Das Übergangsmoor hat eine gute Gesamtbewertung erhalten.
Auf Grund seiner geringen Größe unterliegt der Lebrader Teich nicht der Berichtspflicht über seinen chemischen und ökologischen Zustand an die Europäische Union nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Lediglich das den Teich durchströmende Fließgewässer „Zufluss Lebrader Teiche (Fließgewässer)“ mit der WRRL-Kennung DERW_DESH_KO_06 wird ein Datensatz der elektronischen Berichterstattung 2022 zum 3. Bewirtschaftungsplan WRRL regelmäßig erstellt. Ihm wird darin ein mäßiger ökologischer und ein nicht guter chemischer Zustand bescheinigt. Ausschlaggebend für die schlechte Beurteilung des chemischen Zustandes ist die Überschreitung der zulässigen Grenzwerte bei Bromiertem Diphenylether (BDE) und Quecksilber und Quecksilberverbindungen.
Als Erhaltungsziel von besonderer Bedeutung ist die Rotbauchunke genannt. Ihre Population ist im Gebiet nicht bekannt. Es liegt laut SDB auch keine grobe Schätzung vor. Für die nachhaltige Reproduktion ist für diese Art ein fischfreies Gewässer erforderlich. Ein aktiver Besatz der Teiche mit Karpfen wird seit 1995 nicht mehr durchgeführt. Pächter des Teiches ist seitdem die Marius-Böger-Stiftung, mit dem Ziel, den Teich für den Schutz von Wasservögeln zu entwickeln. Die Leerung des Teiches im Winterhalbjahr wird beibehalten, um überschüssige Nährstoffe zu entfernen und einer Verschlammung des Teiches entgegenzuwirken. Durch den Verzicht auf künstlichen Fischbesatz stehen mehr Wasserpflanzen und Kleinstlebewesen im Sommerhalbjahr als Nahrung für Enten und andere gründelnde und tauchende Vögel zur Verfügung. Die Vogelbestände haben sich seit dieser Verfahrensweise wieder deutlich erhöht.
Im Niedermoorbereich und den Grünflächen im Süden und Westen des FFH-Gebietes werden große Teile nach den Regeln des Vertragsnaturschutzes „Weidewirtschaft Moor ohne Düngung“ bewirtschaftet. Der Moorwald im Osten und der Eichenwald an der L 53 stehen unter Vertragsnaturschutz nach dem Vertragsmuster „Vertragsnaturschutz im Wald“.
FFH-Maßnahmenkatalog
Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Ein mit den Eigentümern abgestimmter Maßnahmenkatalog ist noch nicht veröffentlicht worden, Stand März 2023.
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden am 19. März 2010 veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt. Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie. Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel. Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU) (PDF; 588 KB), Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Bundesamt für Naturschutz, 24. Oktober 2019 (HTML)
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) (PDF; 150 kB), Bundesamt für Naturschutz, 15. Oktober 2019
- Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein (PDF; 9,4 MB), 6. Fassung, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), April 2021
- BIS-Faltblatt Vogelfreistätte Lebrader Teiche, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Januar 2005
- Marius-Böger-Stiftung, Lebrader Teiche – Vogellebensraum von internationaler Bedeutung, März 2023
Einzelnachweise
- ↑ FFH-Gebiet NSG Vogelfreistätte Lebrader Teich. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. Februar 2023.
- ↑ Naturräumliche Einordnung des FFH-Gebietes NSG Vogelfreistätte Lebrader Teich. Untereinheit Holsteinische Schweiz, Haupteinheit Ostholsteinisches Hügelland. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. Februar 2023.
- ↑ Landschaftssteckbriefe. Holsteinische Schweiz. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 16. Februar 2023.
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 42 kB) DE1728-305 NSG Vogelfreistätte Lebrader Teich. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, abgerufen am 27. Februar 2023.
- ↑ Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Lebrader Teich. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. Februar 2023.
- ↑ Europäisches Vogelschutzgebiet DE 1728-401 „Teiche zwischen Selent und Plön“. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. Februar 2023.
- ↑ Naturpark Holsteinische Schweiz. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. Februar 2023.
- ↑ Schwerpunktbereich Nummer 262 des Biotopverbundsystems in Schleswig-Holstein. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. Februar 2023.
- ↑ Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein. (PDF) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, April 2017, abgerufen am 26. Februar 2023.
- ↑ Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 42 kB) DE1728305 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 3, abgerufen am 23. Februar 2023.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 35–37, abgerufen am 7. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 91D0* Moorwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 215, abgerufen am 23. Juli 2020.
- 1 2 Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN DE1728305. (PDF; 42 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 4, abgerufen am 23. Februar 2023.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) 1188 Rotbauchunke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 257–258, abgerufen am 6. März 2022.
- ↑ FFH-Folgemonitoring Berichtsperiode 2007-2012. (PDF; 2173 kB) Karte 1 von 2 der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet NSG Vogelfreistätte Lebrader Teich. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. März 2010, abgerufen am 28. Februar 2023.
- ↑ FFH-Folgemonitoring Berichtsperiode 2007-2012. (PDF; 2150 kB) Karte 2 von 2 der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet NSG Vogelfreistätte Lebrader Teich. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. März 2010, abgerufen am 28. Februar 2023.
- ↑ Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1728-305 „NSG Vogelfreistätte Lebrader Teiche“. (PDF; 150 kB) Auszug aus: Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für die gesetzlich geschützten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und flächengleiche Europäische Vogelschutzgebiete - Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 28. Februar 2023.
- ↑ Wasserkörpersteckbrief Zufluss Lebrader Teiche. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 14. April 2022, abgerufen am 28. Februar 2023.
- ↑ Erläuterung zum Vertragsmuster „Weidewirtschaft Moor“. In: Vertragsnaturschutz. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 18. März 2021, abgerufen am 1. September 2020.
- ↑ FFH-Gebiet NSG Vogelfreistätte Lebrader Teich. Weidewirtschaft Moor ohne Düngung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 28. Februar 2023.
- ↑ FFH-Gebiet NSG Vogelfreistätte Lebrader Teich. Vertragsnaturschutz im Wald. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 28. Februar 2023.
- ↑ Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 919 kB) Textbeitrag zum FFH-Gebiet NSG Vogelfreistätte Lebrader Teich (1728-305). In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. NLU – Projektgesellschaft mbH & Co. KG, 17. Februar 2010, abgerufen am 28. Februar 2023.
- ↑ Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
- ↑ Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
- ↑ Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
- ↑ Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
- ↑ Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.