Gefreiter (FA)
Luftwaffe
Maat (BA) Marine
Dienstgrad und Uniformträgerbereich

Der Feldwebelanwärter ist ein Soldat der Bundeswehr, der Anwärter auf einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portepee ist.

Definition

Feldwebelanwärter der Bundeswehr sind Soldaten auf Zeit, die einen in der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten definierten Dienstgrad der Mannschaften oder Unteroffiziere ohne Portepee führen und gemäß Soldatenlaufbahnverordnung in Verbindung mit der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 20/7 einer der Laufbahnen der Feldwebel angehören. Entsprechende Marineuniformträger werden gewöhnlich als Bootsmannanwärter bezeichnet. Reservisten in den entsprechenden Dienstgraden und Laufbahnen der Reserve werden als Reservefeldwebel-Anwärter bezeichnet; entsprechende Marineuniformträger häufig als Reservebootsmann-Anwärter.

Je nach Kontext umfasst die Bezeichnung Feldwebelanwärter auch entsprechende Marineuniformträger und Reservisten; entsprechend umfasst die Bezeichnung Bootsmannanwärter häufig auch die Reserve-Bootsmannanwärter.

Es handelt sich um eine laufbahnrechtliche Einstufung der Soldaten. Hinsichtlich Besoldung, Befehlsgewalt im Sinne der Vorgesetztenverordnung, der zulässigen und üblichen Dienststellungen usw. sind Feldwebelanwärter den entsprechenden Mannschaftsdienstgraden und Unteroffizieren ohne Portepee (der entsprechenden Wehrdienstverhältnisse) gleichgestellt.

Ausbildung und Dienstgradabfolge

Während ihrer Ausbildung durchlaufen die Feldwebelanwärter nacheinander die Mannschafts- und die Unteroffiziersdienstgrade in den für alle Mannschaften und Unteroffiziere ohne Portepee üblichen Fristen und regelmäßig in der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen Dienstgradreihenfolge niedrigster Dienstgrad-Gefreiter-Obergefreiter-Unteroffizier bzw. Maat-Stabsunteroffizier bzw. Obermaat. Die Beförderung zum Feldwebel oder Bootsmann erfolgt dann in der Regel nach der Feldwebelprüfung und einer Dienstzeit von 36 Monaten. Eine Einstellung (bzw. Nachbeförderung) mit einem höheren Dienstgrad in die Laufbahnen der Feldwebel ist bei Nachweis einschlägiger Qualifikation oder nach Wechsel aus der Laufbahn der Mannschaften oder Fachunteroffiziere möglich; die Frist bis zur Ernennung zum Feldwebel reduziert sich entsprechend.

Feldwebelanwärter müssen vor Ernennung in einer der Dienstgrade der Unteroffiziere mit Portepee eine Feldwebelprüfung ablegen, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammensetzt. Die mehrmonatige militärfachliche Ausbildung muss in Form von Lehrgängen durchgeführt werden. Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren Berufsabschluss ersetzt werden. Eine Fachunteroffizierprüfung ist vor Ernennung in einen der Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Unteroffiziere ohne Portepee nicht nötig.

Ausbildung im Heer

Die Ausbildung der Unteroffizier- und Feldwebelanwärter wird seit Januar 2014 in drei Feldwebel-/Unteroffizieranwärterbataillonen durchgeführt:

Im Vordergrund steht dort das Erlernen grundlegender militärischer Fertigkeiten und die truppengattungsunabhängige Ausbildung zum Vorgesetzten, Gruppenführer und Ausbilder. Daneben findet meist in der künftigen Stammeinheit der Feldwebelanwärter, teils auch in weiteren Lehrgängen in Ausbildungseinheiten oder Truppenschulen, die truppengattungsspezifische Fachausbildung statt, wie sie auch andere Mannschaften erhalten, um einen Dienstposten der Truppengattung (vgl. Dienststellungen für Mannschaften) ausfüllen zu können. An den Truppenschulen werden Feldwebelanwärtern weitere truppengattungsspezifische Kenntnisse vermittelt. Die allgemeinmilitärischen Unterweisungen für angehende Feldwebel erfolgen an der Unteroffizierschule des Heeres. Dort absolvieren die angehenden Feldwebel den Feldwebellehrgang AMT(Allgemein Militärischer Teil) und den Sprachlehrgang Englisch in insgesamt 6 Monaten. Für die späteren Feldwebel der Infanterie folgt der Feldwebellehrgang MFT (Militärischer Fach Teil) A und B in der II. Inspektion Hörsaal 7–11 an der Infanterieschule Hammelburg. Der Teil A nennt sich Feldwebellehrgang MFT Truppendienst Infanterie Teil A. Teil B nennt sich Feldwebellehrgang MFT Truppendienst Infanterie Teil B.

Dienstgradbezeichnungen und Zusätze

Feldwebelanwärter tragen die gewöhnlichen Mannschafts- und Unteroffiziersdienstgrade. Im Schriftverkehr führen sie hinter ihrer Dienstgradbezeichnung die Zusätze „(Feldwebelanwärterin)“, „(Feldwebelanwärter)“ oder kurz „(FA)“ bzw. „(Reservefeldwebel-Anwärterin)“, „(Reservefeldwebel-Anwärter)“ oder kurz „(RFA)“. Entsprechend sind für Marineuniformträger folgende Zusätze üblich: „(Bootsmannanwärterin)“, „(Bootsmannwärter)“ oder kurz „(BA)“ bzw. „(Reservebootsmann-Anwärterin)“, „(Reservebootsmann-Anwärter)“ oder kurz „(RBA)“.

Abweichend von den Bestimmungen der Soldatenlaufbahnverordnung werden bei den Kurzbezeichnungen in der Praxis die Klammern häufig weggelassen.

Dienstgradabzeichen

Feldwebelanwärter tragen im Grunde dieselben Dienstgradabzeichen wie alle anderen Mannschaften und Unteroffiziere ohne Portepee. Feldwebelanwärter in Heeres- und Luftwaffenuniform kennzeichnet eine auf alle Schulterklappen aufgezogene altgoldfarbene Kordel aus Metallgespinst in Form einer Überziehschlaufe. Zwei waagerechte, parallele Balken auf allen Schulterklappen, Aufschiebeschlaufen und bei allen Ärmelabzeichen in derselben Farbe und Ausführung wie die Dienstgradabzeichen kennzeichnet die Laufbahnzugehörigkeit entsprechender Marineuniformträger. Soldaten im niedrigsten Dienstgrad tragen entsprechende Querbalken und Kordeln gegebenenfalls auf sonst leeren Schulterklappen, Aufschiebeschlaufen oder Ärmeln.

Die hellaltgoldene Kordel auf den Schulterklappen findet sich beim Dienstanzug in der Variante für Heeres- und Luftwaffenuniformträger als Kragenpaspelierung wieder; beim Gesellschaftsanzug entsprechender Gruppen als Schulterklappenpaspelierung. Es erinnert an das Portepee, das der Dienstgradgruppe seinen Namen gibt.

Geschichte

Die Aufteilung der Laufbahngruppe der Unteroffiziere in die Laufbahnen der Fachunteroffiziere und der Laufbahnen der Feldwebel mit jeweils eigenen Anwärtern wurde mit der Neufassung der Soldatenlaufbahnverordnung 2002 geschaffen. Zuvor gab es nur Unteroffizieranwärter.

Anmerkungen

  1. Aus Platzgründen verkürzte Bilduntertitel. Gemeint sind Heeres-, Marine- und Luftwaffenuniformträger. Die neben der Aufschiebeschlaufe für Heeresuniformträger abgebildete jägergrüne Flachlitze ist bei Heeresuniformträgern das Kennzeichen für die Zugehörigkeit zur Truppengattung Spezialkräfte, Panzergrenadiertruppe oder einer Truppengattung der Infanterie. Das Laufbahnabzeichen lässt auf die Zugehörigkeit zur Verwendungsreihe Marineführungsdienst (20er) schließen. Die verschiedenen Dienstgradabzeichentypen werden die im Artikel →„Dienstgradabzeichen der Bundeswehr“ ausführlicher dargestellt.
  2. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (HTML [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).)
  3. 1 2 3 Die Bezeichnungen Bootsmannanwärter und Reserve-Bootsmannanwärter werden in der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) nicht explizit genannt, haben ihre Grundlage jedoch in § 1 Satz 2 SLV, wonach für die Marine entsprechende Zusätze zu den in der SLV genannten Dienstgradzusätzen für Heeres- und Luftwaffenuniformträger mitumfasst sind.
  4. Gemäß Soldatenlaufbahnverordnung müssen die Dienstgrade Obergefreiter, Unteroffizier und Stabsunteroffizier (und entsprechende Dienstgrade für Marineuniformträger) nicht durchlaufen werden. In der Praxis werden diese Dienstgrade meist auch von Feldwebelanwärtern bekleidet. Die Dienstgrade Hauptgefreiter, Stabsgefreiter und Oberstabsgefreiter können ebenfalls von Feldwebelanwärtern geführt werden. In der Praxis ist dies jedoch eher die Ausnahme. Meist handelt es sich dabei um Soldaten, die erst später aus einer Laufbahn der Laufbahngruppe der Mannschaften in eine der Laufbahnen der Feldwebel gewechselt sind.
  5. An die Dienstzeit für Reserve-Feldwebelanwärter werden geringere Voraussetzungen gestellt. Sie sind aber soweit aktiven Soldaten gleichgestellt, als dass Beförderungen erst nach Ablauf einer Zeit zulässig sind, die im Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit als Mindestdienstzeit vorausgesetzt wird.

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 Zusendung der ZDv 37/10 mit Anlagen. In: FragDenStaat.de. Open Knowledge Foundation Deutschland, 13. April 2014, abgerufen am 4. August 2014 (Anfrage gem. IFG/UIG/VIG. Antwort des BMVg enthält u. a. ZDv 37/10 mit Stand vom 27. Januar 2014 und Ergänzungen 01/- und 02/2014). Im Einzelnen:
    1. Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung, SKA DvZentraleBw (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. DSK F110100003. Bonn, Euskirchen 27. Januar 2014, S. 293 (Digitalisat [PDF; 3,1 MB; abgerufen am 4. August 2014] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996; zuletzt geändert am 27. Januar 2014 (Änderung Nr. 7) durch SKA DvZentraleBw).
    2. Zentrum Innere Führung. Dezernat Recht und Soldatische Ordnung (Hrsg.): Ergänzung/Änderung 01/2014 zur ZDv 37/10. Koblenz 28. Januar 2014, S. 16 (Digitalisat [PDF; 3,1 MB; abgerufen am 4. August 2014]).
    3. Zentrum Innere Führung. Dezernat Recht und Soldatische Ordnung (Hrsg.): Ergänzung/Änderung 02/2014 zur ZDv 37/10. Koblenz 28. April 2014, S. 30 (Digitalisat [PDF; 3,1 MB; abgerufen am 4. August 2014]).
  2. vgl. Art. 1, Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (PDF Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
  3. 1 2 3 4 5 Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (HTML [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).
  4. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  5. 1 2 3 4 5 Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008). [[Zentrale Dienstvorschrift|ZDv]] 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten (Memento des Originals vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  6. 1 2 Sascha Lawrenz, Stephan Nakszynski: Dienstgrade in der Bundeswehr. Bundesministerium der Verteidigung, Leiter des Presse- und Informationsstabes, 3. Dezember 2013, abgerufen am 16. März 2014.
  7. Dienstgrade der Marine. Bundesministerium der Verteidigung, Leiter des Presse- und Informationsstabes, abgerufen am 25. März 2014 (Unterseiten beachten).
  8. Das Einrücken hat begonnen. In: Kyffhäuser Nachrichten. Peter-Stefan Greiner, 2. Januar 2014, abgerufen am 11. Dezember 2014.
  9. Dienstgrade der Marine. Bundesministerium der Verteidigung, Leiter des Presse- und Informationsstabes, abgerufen am 25. März 2014 (Unterseiten beachten).
  10. Presse- und Informationszentrum Streitkräftebasis: Abkürzungen für Dienstgrade. Bundesministerium der Verteidigung, der Leiter des Presse- und Informationsstabes, 25. November 2013, abgerufen am 26. März 2014.
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