Als Feuerstellung im allgemeinen Sinn wird ein Geländeabschnitt bezeichnet, in dem ein oder mehrere Waffensysteme der Artillerie, Panzer- bzw. Flugabwehr, Raketenwaffen, Mörser oder Raketenwerfer mit dem dazugehörigen Führungs- und Unterstützungsorganen in Stellung gehen. Da der Begriff Feuerstellung auch den Platz bezeichnet, von dem aus ein einzelnes dieser Waffensysteme seine Feueraufträge ausführt bzw. den Feuerkampf führt, spricht man im Zusammenhang mit der Raumordnung für das Gefecht auch von Feuerstellungsräumen.

Struktur

Feuerstellungen werden grundsätzlich vorerkundet. Die Feuerstellungen der Artillerie werden je nach Gefechtsart so gewählt, dass ca. ein bis zwei Drittel der Schussentfernung ins Feindgebiet hinein reichen. In und bei der Feuerstellung der herkömmlichen Artillerie und Mörser befinden sich neben den Waffensystemen auch der Batterieoffizier/-chef, die Zugführer, die Feuerleitstelle, Munitionsfahrzeuge, der Sanitätstrupp und der Erkunder- oder Richtkreistrupp. Letzterer hat die Feuerstellung nach Lage und Höhe vermessen, die Waffensysteme eingerichtet und so zu sicheren Schießgrundlagen beigetragen. Für autonome Waffensysteme wie z. B. der PzH 2000 und des MARS entfällt die Vermessung und das Einrichten. In Lagekarten erfolgt eine Darstellung mittels militärischer Symbole.

Literatur

  • Oberst W. Speisebecher Taschenbuch für Artilleristen, 2. Folge, Verlag Wehr und Wissen, 1974, ISBN 3-8033-0231-5

Siehe auch

Quellen

  • Heeresdienstvorschrift 100/100 Führung im Gefecht (TF/G) – Verschlusssache Nur für den Dienstgebrauch (nicht öffentlich), Bonn 1962, 1974, 1998, (Neuausgaben und ständige Fortschreibung), ab 2007 Heeresdienstvorschrift 100/100 Truppenführung von Landstreitkräften
  • Heeresdienstvorschrift 100/900: Führungsbegriffe

Einzelnachweise

  1. Taschenbuch für Artilleristen S. 17 und 166
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