Der Finanzausgleich in Frankreich ist ein Ausgleich zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften. Seit 2003 ist der Finanzausgleich im Artikel 72-2 der Verfassung der Fünften Französischen Republik festgelegt.

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten des Finanzausgleichs in Frankreich:

Im Jahr 2011 stellte der Finanzausgleich 28 % (52,5 Mrd. €) der Mittel der Gebietskörperschaften dar, während 60 % ihrer Einkünfte aus eigenen Mitteln (Lokale Steuern und andere Abgaben) kamen.

Einzelnachweise

  1. Bericht der „Observatoire des finances locales“ für 2012 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 5,3 MB)
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