Fluginstrument ist der Überbegriff der elektronischen und mechanischen Geräte, die sich im Cockpit eines Flugzeugs befinden. Mit ihnen kann sich der Pilot oder der Navigator orientieren und die gewünschte Flugroute auch bei schlechter Sicht steuern. Die Instrumente beschreiben die Raumlage in der Luft, die Navigation sowie die primären und sekundären Informationen über das Flugzeug selbst. Zu letzteren zählt vor allem die Überwachung des Flugwerks (Steuerruder, Landeklappen, Fahrwerk usw.) und des Triebwerks (diverse Temperaturen und Drücke) sowie Tankbefüllung und Treibstoffverbrauch.

Je nach Flugregeln (Sicht- oder Instrumentenflug) und Tageszeit sind verschiedene Instrumente verpflichtend, was besonders die Flugüberwachungs- und Navigationsinstrumente betrifft.

Minimalausrüstung

Kontrollierter Sichtflug

Unter CVFR-Flugbedingungen werden zusätzlich folgende Instrumente benötigt (§11a DVO LuftBO):

Nachtflug

Unter NVFR-Flugbedingungen werden zusätzlich folgende Instrumente benötigt (§15 DVO LuftBO):

  • Zwei Landescheinwerfer oder ein gemeinsamer Scheinwerfer mit getrennten Glühdrähten und Absicherung
  • Beleuchtung der Fluginstrumente (außerhalb dieses Paragraphen)

Instrumentenflug

Zum Instrumentenflug werden zusätzlich folgende Instrumente bzw. Einrichtungen benötigt (§11 DVO LuftBO):

Weitere Instrumente

Verkehrsflugzeuge besitzen darüber hinaus weitere Instrumente wie Fluglagecomputer, ILS-Empfänger, Machmeter, TCAS oder Wetterradar. Leichtflugzeuge, insbesondere Segelflugzeuge, werden heute zunehmend mit dem Kollisionswarnsystem FLARM ausgerüstet. Letztere verfügen, wenn sie für den Streckenflug eingesetzt werden, außerdem häufig über einen (oft GNSS-gestützten) Endanflugrechner.

Siehe auch

Commons: Aircraft instruments – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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