Franz-Peter Weixler (* 31. August 1899 in München; † 23. April 1971 in Bad Reichenhall) war ein deutscher Fotograf und Kriegsberichterstatter. Bekannt wurde er durch seine Fotos von Geiselerschießungen auf Kreta im Zweiten Weltkrieg.
Erste Jahre
Nach dem Besuch der Realschule studierte Weixler Bankwissenschaften an der Handelshochschule Berlin. CSU-Protokolle weisen aus, dass Weixler einer christlichen Gewerkschaft angehörte und im katholischen Vereinswesen tätig war. Nach seinem Kriegsdienst im Ersten Weltkrieg schloss er sich 1919 dem Freikorps Epp an, das zu diesem Zeitpunkt an der Niederschlagung der Münchner Räterepublik beteiligt war. Von 1922 bis 1924 arbeitete er in Berlin bei der Creditbank für Industrie und Landwirtschaft. Anschließend war er bis 1926 als Direktor der Reichsbundbank AG und von 1926 bis 1930 als Mitinhaber der Baukommandite Weixler & Co in Berlin tätig. Ab 1930 leitete er die Filiale der Preußischen Landespfandbriefanstalt in München.
Zeit des Nationalsozialismus
1933 wurde Weixler Mitglied der NSDAP und der SS. 1934 wurde er dort aus politischen Gründen ausgeschlossen und beteiligte sich an Widerstandsgruppen. 1934 wurde er verhaftet. Ein Sondergerichtsverfahren gegen ihn wurde im Zuge einer Amnestie eingestellt. 1937 verlor er ebenfalls aus politischen Gründen seinen Posten bei der Bank und arbeitete von 1937 bis 1939 freiberuflich als Fotograf und Autor.
1939 kam er als Kriegsberichterstatter zur deutschen Wehrmacht und nahm am Balkanfeldzug 1941 mit der Luftlandeschlacht um Kreta teil. Neben seiner normalen Kamera arbeitete er zusätzlich mit einer stereoskopischen Kamera und benutzte zeitweise damals noch seltene Farbfilme. Kriegsberichterstattern war die Aufgabe zugedacht, dem nationalsozialistisch geführten Propagandaministerium Fotos zu liefern, die ausschließlich ein positives, möglichst heroisches Bild der deutschen Sicht des Krieges zeichneten. Franz-Peter Weixler hielt sich nicht unbedingt daran.
Am 2. Juni 1941 dokumentierte er mit einer Fotoserie die Erschießung von 23 unbewaffneten griechischen Zivilisten in dem kleinen kretischen Dorf Kondomari durch deutsche Soldaten, die von ihnen als Vergeltung für angebliche griechische Gräueltaten an deutschen Fallschirmjägern benannt wurde.
Derartige Fotos zu erstellen und noch dazu unzensiert Unbefugten zu zeigen, galt als Wehrkraftzersetzung und sollte nach damaligem Kriegsrecht mit dem Tode bestraft werden. Weixler wurde denunziert, verhaftet und im März 1944 unter dem Vorwurf Hochverrat und fortgesetzte Wehrkraftzersetzung ins Münchner Gefängnis Neudeck verbracht. Nachdem diesbezügliche Akten während der Kriegsereignisse verbrannt waren, verzögerte sich der Prozess bis zum Kriegsende und der Fotograf entging einer Verurteilung.
Nach dem Kriegsende
Im November 1945 übergab Franz-Peter Weixler eine schriftliche Zeugenaussage und seine dokumentarischen Fotos der Exekutionen von Kondomari dem Gericht der Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesse.
In seinem Wohnort Krailling gehörte er zu den Gründungsmitgliedern der örtlichen Union CSU. Er starb am 23. April 1971 in Bad Reichenhall.
Das Deutsche Historische Museum in Berlin verwahrt rund eintausend Fotos von Weixler, die das gesamte Spektrum seiner Arbeiten zeigen.
Publikationen
- Anno Santo 1950. Raumbild-Verlag, Oberaudorf a. Inn 1950.
- Damals und heute an der Westfront. Verlag Scherl, Berlin 1938.
Literatur
- Stephan D. Yada-Mc Neal: Franz-Peter Weixler – Die Invasion von Griechenland und Kreta durch die Kamera eines Propagandafotografen. Verlag: Books on Demand, Norderstedt 2018.
- Barbara Fait, Alf Mintzel, Thomas Schlemmer: Die CSU 1945–1948 – Protokolle und Materialien zur Frühgeschichte der christlich-sozialen Union. Institut für Zeitgeschichte. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1989.
- Marlen von Xylander: Die deutsche Besatzungsherrschaft auf Kreta 1941–1945. Rombach, Freiburg 1989, 153 S., ISBN 3-7930-0192-X
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Peter Kalmbach: Eine „Hauptwaffe gegen Defaitismus“ – Der Tatbestand der „Wehrkraftzersetzung“ als Instrument der NS-Justiz. In: Neue Zeitschrift für Wehrrecht, Bd. 54, 2012, S. 25, 27 f
- ↑ Weixlers Zeugenaussage