Unter einer Freiauslösung versteht man in der elektrischen Energietechnik einen Mechanismus, welcher das von außen unbeeinflussbare 'freie' bzw. unblockierbare Auslösen eines elektrischen Schalters gewährleistet. Die Funktion wird in dem Schaltschloss realisiert und üblicherweise in elektrischen Schutzeinrichtungen wie Leitungsschutzschaltern, Fehlerstrom-Schutzschaltern oder Motorschutzschaltern eingebaut.
Durch die Freiauslösung kann der Schalter, beispielsweise ein Fehlerstrom-Schutzschalter, auch dann auslösen, wenn der Schalthebel bzw. -drücker in der EIN-Stellung fixiert wird – z. B. durch Festhalten, Festkleben oder Verkeilen. Die Sicherungsfunktion kann durch diese Maßnahmen nicht eingeschränkt werden.
Nach der DIN VDE 0660 wird ein Schaltschloss für elektrische Schutzschalter, welches mit einer Freiauslösung versehen ist, die über eine Mechanik zum Abschalten verfügen, gefordert. Der Begriff Freiauslösung leitet sich davon ab, dass der Schutzschalter frei in der Auslösung (Abschaltung) ist.
Funktionsweise
Die Funktion der Freiauslösung wird dabei gemeinsam mit einem Sprungschaltmechanismus für das Einschalten im Schalter kombiniert. Den Sprungschaltmechanismus stellt sicher, dass die Schließgeschwindigkeit der elektrischen Kontakte unabhängig von der Geschwindigkeit ist, mit der der Druckknopf, Wippe oder Kipphebel zum Einschalten vom Anwender bewegt wird. Die elektrischen Schaltkontakte werden dabei mechanisch solange zurückgehalten, bis am Betätigungselement ein bestimmter Kraftwert in Schließrichtung aufgebaut ist, dann erfolgt schlagartig das Einschalten der elektrischen Schaltkontakte und gleichzeitig erfolgt die mechanische Entkopplung vom Betätigungselement, was die Freiauslösung sicherstellt. Durch den Sprungschaltmechanismus wird unabhängig von der Freiauslöung auch sichergestellt, dass der Kontaktabbrand minimal ist und so die Standzeit des Schutzschalters maximiert wird. Wird nun beispielsweise der Leitungsschutzschalter zum Einschalten in einen bestehenden Kurzschluss verwendet, löst unmittelbar nach dem Einschaltvorgang die elektromagnetische Überstromauslösung im Schutzschalter aus und öffnet die elektrischen Schaltkontakte. Die Auslösung ist damit unabhängig von der Stellung des Betätigungselementes, was die Funktion der Freiauslösung sicherstellt. Für ein erneutes Einschalten muss das Betätigungselement zunächst in die AUS-Stellung gebracht werden bzw. darin zurück fallen und der Schalter kann erst danach durch Aufbauen eines bestimmten Kraftwertes wieder eingeschaltet werden.
Literatur
- Wilfried Knies, Klaus Schierack: Elektrische Anlagentechnik. 5. Auflage, Carl Hanser Verlag, München und Wien, 2006, ISBN 3-446-40574-7 (!! fehlerhafte Erklärung !!)
- Div. Autoren: Fachkunde Elektrotechnik. div. Auflagen, Verlag Europa-Lehrmittel, ISBN 978-3-8085-3435-9
Einzelnachweise
- ↑ Freiauslösung und Betätigungsarten. E-T-A, abgerufen am 19. Juni 2023.