Freizeitausgleich (abgekürzt auch FZA genannt) beschreibt die Vergütung von Überstunden durch zusätzliche freie Tage zuzüglich zu dem normalen Urlaub von Arbeitnehmern. Der Ausgleich kann als Gegenleistung für die über die normale Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (Mehrarbeit) in Anspruch genommen werden.

  • Rechtliches Beispiel aus dem Bundespolizeibeamtengesetz: § 11

Einzelnachweise

  1. Julian Schick: Überstunden: Auszahlen, Freizeitausgleich, Verweigern – alle Infos. 22. Oktober 2019 (welt.de [abgerufen am 10. Januar 2020]).
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