Der Friede von Küçük Kaynarca (teilweise auch Küçük Kaynarci geschrieben), häufig auch Frieden von Kütschük Kainardschi genannt, besiegelte am 10. Julijul. / 21. Juli 1774greg. das Ende des Russisch-Türkischen Krieges 1768–1774. In dem in Kajnardscha (bulgarisch Кайнарджа; heutiges Nordost-Bulgarien) geschlossenen Vertrag erkannte der osmanische Sultan Abdülhamid I. seine Niederlage an. Er trat die Große und Kleine Kabardei im Kaukasus, die Stadt Asow, die Seefestungen Kertsch, Jenikale und Kinburn sowie das Gebiet zwischen Bug und Dnepr an der Mündung des letzteren Flusses an das von Kaiserin Katharina II. regierte Russische Kaiserreich ab. Dieses wurde somit die bedeutendste Seemacht am Schwarzen Meer. Das Krim-Khanat wurde unabhängig und durfte seinen eigenen Khan wählen, doch annektierte es Russland im Jahr 1783.
Des Weiteren wurde Russland der freie Schiffsverkehr auf dem Schwarzen Meer und die Durchfahrt von Handelsschiffen durch den Bosporus und die Dardanellen ins Mittelmeer garantiert. Zudem wurden von nun an die christlich-orthodoxen Bürger im Osmanischen Reich durch Russland protegiert, was häufige innenpolitische Einmischungen zur Folge hatte. Dies betraf vor allem Griechen, Georgier und Armenier. Im Gegenzug durfte Abdülhamid I. die religiöse Oberhoheit über die Muslime der Krim ausüben.
Außerdem wurde die Bukowina an Österreich abgetreten, wie offiziell behauptet wurde, als „Dank für dessen Vermittlungsbemühungen“.
Literatur
- M. Cavid Baysun: Abd al-Hamid I. , in: Encyclopaedia of Islam, 2. Auflage, Bd. 1 (1960), S. 62.
- Vincent Cronin: Katharina die Große, Claassen Verlag, Düsseldorf 1978. Neuausgabe: Piper, München 1998, ISBN 3-492-22319-2, S. 235.
Weblinks
- Küçük Kaynarca Antlaşması (Wikisource)
- Кючук-Кайнарджийский мирный договор (1774) (Wikisource)
- Кючук-Кайнарджийский мирный договор между Россией и Турцией (Russisch; ХРОНОС)
- Italienische Originalversion des Vertrags mit französischer Übersetzung in G. Fr. Martens: Recueil des principaux traités de l’Europe 1 7 Bde. Göttingen 1791–1801. Bd IV, S. 606–638.