Die Dauer der schulischen Bildungsgänge ist von Land zu Land unterschiedlich.

Deutschland

In Deutschland ist die Dauer der Schulzeit aufgrund der Kulturhoheit der Länder durch Landesrecht geregelt, es besteht jedoch eine grundsätzliche Schulpflicht, die in den meisten Ländern neun Jahre Vollzeitschule und drei Jahre Teilzeitschule (Berufsschule) umfasst.

Hauptschulabschluss

Zum Erreichen des Hauptschulabschlusses (Berufsschulreife) sind überall in Deutschland mindestens neun Jahre erforderlich.

Mittlere Reife

Um die mittlere Reife (Fachoberschulreife/Realschulabschluss) zu erreichen, sind zehn Schuljahre erforderlich.

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die Schulzeit bis zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) betrug in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert 13 Jahre.

In der DDR wurde die Hochschulreife bereits nach zwölf Jahren erreicht. Sachsen und Thüringen haben die zwölfjährige Schulzeit nach dem Ende der DDR beibehalten. Dieser Präzedenzfall sowie der Vergleich mit der fast durchweg kürzeren Schulzeit in anderen Staaten und die Finanznot der Bundesländer hatten in den 1990er und frühen 2000er Jahren einen bundesweiten Trend zur Planung der Verkürzung der Schulzeit auf zwölf Jahre ausgelöst (siehe auch: Abitur nach zwölf Jahren).

Die zwölfjährige Schulzeit wurde von der DDR übernommen in folgenden Bundesländern:

Umstellung auf G8

Die Umstellung auf zwölf Jahre (G8) war beschlossen in:

In Rheinland-Pfalz gibt es eine zwölfeinhalbjährige Schulzeit (Mainzer Studienstufe), um den Schülern den Einstieg ins Sommersemester der Universitäten zu ermöglichen. Die schriftlichen Abiturprüfungen liegen somit in der Regel im Januar. Anfang März gibt es die regulären Zeugnisse der Klasse 13, Mitte März liegen die mündlichen Abiturprüfungen, und Ende März ist meist die Entlassungsfeier der Abiturienten, bei der die Abiturzeugnisse ausgeteilt werden.

Optional kann das Abitur in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an ausgewählten Schulen auch nach 13 Jahren abgelegt werden.

Rückkehr zu G9

In fast allen Bundesländern, die das Abitur nach 12 Jahren, also das achtjährige Gymnasium in den 2000er Jahren eingeführt haben, wird nach den gemachten Erfahrungen eher die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums befürwortet und es gibt lebhafte Initiativen dafür. In mehreren Bundesländern, etwa Niedersachsen, Bayern und NRW, ist die Rückkehr vom G8 zum G9 bereits beschlossen. Die Rückkehr zu G9 als Regelschulzeit für künftige Abiturienten ist aktuell in folgenden Bundesländern geplant oder in der Durchführung:

  • Niedersachsen, begonnenes Schuljahr 2015/2016, 8. Jahrgangsstufe, G9 ab Abiturjahrgang 2021
  • Bayern, begonnenes Schuljahr 2018/2019, 6. Jahrgangsstufe, reguläres G8 letztmals 2024, G9 ab Abiturjahrgang 2026
  • Schleswig-Holstein, begonnenes Schuljahr 2019/2020, 6. Jahrgangsstufe, G9 ab Abiturjahrgang 2026
  • Nordrhein-Westfalen, begonnenes Schuljahr 2019/2020, 5. und 6. Jahrgangsstufe, G9 ab Abiturjahrgang 2027

Die Option, zwischen G8 und G9 auch an allgemeinbildenden Gymnasien zu wählen, bieten:

Während der COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020 forderte der Philologenverband in Baden-Württemberg eine Verlängerung der Schulzeit aller Klassenstufen von 5 bis 10 von zwölf auf dreizehn Regelschuljahre.

Österreich

Pflichtschulabschluss

In Österreich ist die minimale Schulzeit neun Jahre. Sie bestehen aus vier Klassen Volksschule, vier Klassen Mittelschule (bis 2018/19 auch noch Hauptschule) oder der Unterstufe Gymnasium und einem weiteren Jahr einer Polytechnischen Schule.

Matura

Das Polytechnikum kann aber durch andere Möglichkeiten ersetzt werden:

Ab der neunten Schulstufe beginnt die Oberstufe des Gymnasiums (auch Allgemeinbildende höhere Schule, kurz: AHS) und endet mit der Matura nach der zwölften Schulstufe.

Man kann aber auch eine berufsbildende höhere Schule, kurz BHS, besuchen, die nach der 13. Schulstufe mit einer Reife- und Diplomprüfung abschließt und zum Besuch einer Hochschule ermächtigt.

Eine dritte Möglichkeit ist der Besuch der berufsbildenden mittleren Schule, die in vielen Fällen von der neunten bis zur elften (manchmal zwölften) Schulstufe dauert. Der Abschluss kann in manchen Fällen für einen dem Fach entsprechenden Lehrabschluss angerechnet werden. Nach dieser Schule besteht ebenso die Möglichkeit mittels eines gewöhnlich 3-jährigen Aufbaulehrgangs die Hochschulreife zu erlangen.

Lehre + Matura

Eine Kombination einer Lehre mit Vorbereitungslehrgängen für die Matura ist eine weitere Möglichkeit der Erlangung der allgemeinen Hochschulreife.

Berufsreifeprüfung (BRP)

Für Personen mit beruflicher Erstausbildung (z. B. Fachschulen, Berufsbildende mittlere Schulen, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, Lehrabschluss …) gibt es auch die Möglichkeit eine Berufsreifeprüfung abzulegen. Sie besteht aus vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache, Fachbereich) ermöglicht den allgemeinen Hochschulzugang und ist einer Matura gleichgestellt.

Da eine Berufsreifeprüfung meist nach einer gewissen Zeit beruflicher Tätigkeit auf dem zweiten Bildungsweg gemacht wird, kann diese auch bei einem staatlich anerkannten Weiterbildungsinstitut absolviert werden. Weiterbildungsinstitute bieten für die entsprechenden Teilprüfungen kostenpflichtige Vorbereitungskurse an. Der Lehrgang im Fachbereich kann bei bereits bestandener beruflicher Tätigkeit in diesem Bereich entfallen. Eine der vier Teilprüfungen muss jedoch außerhalb des gewählten Ausbildungsinstitutes vor einer externen Berufsreifeprüfungskommission mit externen Beisitzern z. B. an einer Partnerschule stattfinden. Diese Schule ist bei positiv absolvierter Prüfung berechtigt ein offizielles Berufsreifeprüfungszeugnis auszustellen, welches mit einem Maturazeugnis mit allen Rechten wie dem allgemeinen Hochschulzugang oder einem Einstellungskriterium bei Jobausschreibungen völlig gleichgestellt ist.


Weitere Details zur Struktur des österreichischen Bildungssystems finden sich auf der Webseite bildungssystem.at.

Schweiz

In der Schweiz gibt es – abhängig vom jeweiligen Kanton – Gymnasien, die mit dem Abschluss der 12. oder 13. Klasse enden. Neun Jahre Pflichtschulzeit sind dabei die Regel, wobei bereits das letzte Kindergartenjahr verpflichtend ist. Nach den Pflichtschuljahren können noch drei bis vier Jahre Gymnasium folgen.

Die Einschulung findet meistens zwischen dem sechsten und siebenten Lebensjahr statt.

Kanton St. Gallen

Im Kanton St. Gallen wird mindestens ein Jahr Kindergarten vorgeschrieben. Danach muss die sechsjährige Primarschule besucht werden. Die Oberstufe beinhaltet entweder drei Jahre Realschule oder drei Jahre Sekundarschule, wobei die schulisch stärkeren Schüler die Sekundarschule besuchen. Damit ist die obligatorische Schulzeit abgeschlossen. Das zehnte Schuljahr ist fakultativ und oft eine willkommene Überbrückung, wenn keine geeignete Lehrstelle gefunden werden kann.

Die Maturitätslehrgänge der Kantonsschule schließen an die zweite Klasse der Sekundarschule an und dauern vier Jahre. Zudem kann in St. Gallen nach dem sechsten Primarschuljahr ein Progymnasium besucht werden, welches dann zum prüfungsfreien Übertritt in die Kantonsschule berechtigt.

Alternativ dazu kann auch die Berufsmittelschule (BMS) während oder nach einer Lehre besucht werden. Diese dauert während einer Lehre drei bis vier Jahre und ermöglicht den prüfungsfreien Eintritt in eine Hochschule. Die BMS kann auch nach der Lehre als Vollzeitschule innerhalb von neun Monaten abgeschlossen werden.

Mit einem Maturitätsausweis oder einem Berufsmaturitätsausweis ist der Eintritt in eine Fachhochschule bzw. Universität normalerweise ohne Aufnahmeprüfung möglich. Ein Numerus clausus besteht aber beispielsweise beim Studium der Medizin, für das eine gesonderte Prüfung abgelegt werden muss. Das Hochschulstudium dauert in der Regel sechs Semester, wobei man weiterführende Studiengänge anhängen kann.

Australien

Die Bildungspflicht in Australien besteht vom sechsten bis zum 15. Lebensjahr (bis 16 Jahre in Tasmanien). Jeder Staat und jedes Territorium hat seine eigenen Schulgesetze.

Neben den öffentlichen Schulen gibt es in allen Stufen auch private Schulen. In den privaten Schulen sind acht Schlüsselfächer vorgeschrieben, in denen je 60 Unterrichtsstunden je Semester zum Erlernen der grundlegenden Fähigkeiten vorgeschrieben sind.

Für die meisten Kinder beginnt die Grundschulzeit mit fünf Jahren. Die Grundschulzeit dauert bis ins siebte oder achte Schuljahr. Dann wechselt man in die weiterführenden Schulen, die bis zum zehnten Schuljahr besucht werden müssen. Die Vorschule und das elfte und zwölfte Schuljahr sind keine Pflicht.

Das Schuljahr läuft vom Januar bis Dezember.

Belege

  1. Archivlink (Memento vom 15. Oktober 2009 im Internet Archive)
  2. Archivlink (Memento vom 10. November 2007 im Internet Archive)
  3. Archivlink (Memento vom 16. August 2011 im Internet Archive)
  4. Thüringer Kultusministerium - Schulsystem. 12. Oktober 2009, archiviert vom Original am 12. Oktober 2009; abgerufen am 18. Mai 2019.
  5. Süddeutsche de GmbH, Munich Germany: NRW kehrt zu G9-Gymnasium zurück - Politik-News. Süddeutsche Zeitung, 11. Juli 2018, abgerufen am 13. August 2020.
  6. Folgen des Coronavirus – Alle Schüler ins nächste Schuljahr: Debatte um Versetzung. bnn.de, 21. April 2020, abgerufen am 27. April 2020.
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