Der Gastgarten ist ein unter freiem Himmel befindlicher Gebäudeteil oder urbaner Freiraum, der der Bewirtung und Verpflegung in der Gastronomie dient. Meist ist er ein Zusatzangebot zu einer gastronomischen Betriebsform, wie Gasthaus, Restaurant oder Café.

Der Betrieb eines Gastgartens erfordert durchweg spezielle behördliche Bewilligungen und unterliegt meist zusätzlichen Regelungen, z. B. zu Sperrstunde, Lärm und Betriebssicherheit. Die Lokalbetreiber haben meist eine Hausordnung, etwa was die Konsumation mitgebrachter Speisen und Getränke betrifft. Manchmal wird der Gastgarten auch für andere Angebote als zur reinen Verabreichung von Speisen und Ausschank genutzt, etwa für musikalische Darbietungen.

Spezielle Formen sind:

Einzelnachweise

  1. Vergl. hierzu bspw. Gastgewerbe & Betriebsarten. Infoblatt der Wirtschaftskammer Niederösterreich, 2016, Gastgärten § 76a GewO 1994, S. 3 (pdf (Memento des Originals vom 10. Januar 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., wko.at).
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