Der informelle Begriff Gauverbot hat in der Zeit des Nationalsozialismus im Besonderen in der Ostmark ein Arbeitsverbot in der Verwaltungseinheit Gau des Geburts- oder Heimatlandes des Betroffenen bewirkt, jedoch einen Aufenthalt mit Verdienstmöglichkeit in der Fremde zugelassen.

Beschreibung

Das Gauverbot war eine informelle Schikane der Gestapo und für höher gebildete Personen eine Vorstufe vor der schärferen Anwendung von Haft, Wehrmacht oder Konzentrationslager. Ein Gauverbot wurde insbesondere für Personen aus dem rechten oder christlichen Lager ausgesprochen, wo eine langsame Unterwerfung unter die Weltanschauung des Nationalsozialismus erwartet wurde, während für Personen aus dem sozialistischen oder kommunistischen Lager ein Gauverbot nicht berichtet wird.

Nennungen des Gauverbotes

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Literatur

Einzelnachweise

  1. Georg Rinnerthaler ortedesgedenkens.at, abgerufen am 28. Juli 2023.
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