Mit einer Gegenäußerung kann die Bundesregierung auf eine Stellungnahme des Bundesrates zu einem ihrer Gesetzesvorschläge im Bundestag antworten.

Die Gegenäußerung ist damit ein Verfahrensschritt des Gesetzgebungsverfahren in Deutschland.

Einzelnachweise

  1. Bundesrat: Der Ablauf des Verfahrens. Abgerufen am 15. Februar 2021.

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