Als Gegenstandskatalog (GK) wird der Prüfungsinhalt der Staatsexamina in den Studiengängen Humanmedizin und Pharmazie bezeichnet. Er wird vom IMPP (Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen) in Mainz erstellt. Der GK1 in der Humanmedizin umfasst den Prüfungsstoff des ersten Staatsexamens (Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, umgangssprachlich Physikum genannt), der GK2 den Prüfungsstoff des zweiten Staatsexamens (Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, umgangssprachlich Hammerexamen genannt).
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