Geobia subterranea

Geobia subterranea

Systematik
Klasse: Strudelwürmer (Turbellaria)
Ordnung: Tricladida
Familie: Landplanarien (Geoplanidae)
Unterfamilie: Geoplaninae
Gattung: Geobia
Art: Geobia subterranea
Wissenschaftlicher Name der Gattung
Geobia
Diesing, 1857
Wissenschaftlicher Name der Art
Geobia subterranea
(Schultze & Müller, 1861)

Geobia subterranea ist eine Art der Landplanarien, die in Südamerika beheimatet ist. Die Art ist der einzige Vertreter der Gattung Geobia.

Merkmale

Geobia subterranea hat einen länglichen Körper und weist verschiedene Anpassungen an das unterirdische Leben auf, beispielsweise fehlen Augen, Pigmente und eine Kriechsohle. Auf der Bauchseite befinden sich im Gegensatz zu anderen verwandten Gattungen vereinzelte Zilien. Die Hautmuskulatur ist stark ausgebildet, vor allem am Vorderende, was möglicherweise Anpassung an die grabende Lebensweise ist.

Der Kopulationsapparat von Geobia subterranea hat einen permanenten, aber kleinen Penis und längliche prostatische Vesikel. Der weibliche Kanal mündet rückenseitig ins weibliche Atrium genitale.

Verbreitung

Geobia subterranea wurde in Regionen der Mata Atlântica in Brasilien gefunden. Zu den bekannten Verbreitungsgebieten gehören die Bundesstaaten Rio de Janeiro, São Paulo und Santa Catarina.

Ernährung

Die Art ernährt sich von Regenwürmern. Wenn sie ihre Beutetiere fangen, bringen sie ihren Körper an den des Regenwurms, bringen Verdauungsenzyme in den Körper der Beute und saugen diesen im Anschluss aus. Nach einer Mahlzeit schimmert der normalerweise farblose Körper aufgrund des Darminhalts pink oder braun.

Einzelnachweise

  1. Robert E. Ogren & Masaharu Kawakatsu: Index to the species of the family Geoplanidae (Turbellaria, Tricladida, Terricola) Part I: Geoplaninae. In: Bulletin of Fujis Women’s College. Band 29, 1990, S. 79–166.
  2. 1 2 3 Claudio Gilberto Froehlich: Sobre Morfologia e Taxonomia de Geoplanidae. In: Boletim da Faculdade de Filosofia, Ciências e Letras da Universidade de São Paulo, Série Zoologia. Band 19, 1955, S. 195279.
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