Als Geodateninfrastruktur (GDI) wird eine Infrastruktur bestehend aus Geodaten, Metadaten und Geodatendiensten, Netzdiensten und -technologien, Vereinbarungen über gemeinsame Nutzung, über Zugang und Verwendung sowie Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen, -prozesse und -verfahren bezeichnet (§ 3 Abs. 5 LGeoZG).
Ziel einer Geodateninfrastruktur ist die Bereitstellung von Geodaten verschiedener Herkunft in einer webbasierten und auf Standards und Normen basierenden Infrastruktur.
Technische Bestandteile einer GDI
Auf der technischen Seite setzt sich eine Geodateninfrastruktur aus Geodaten, Geodatendiensten, Metadaten und Netzwerken zusammen, die auf international gültigen Normen und Standards beruhen:
- Geodaten umfassen alle digitalen, raumbezogenen Daten, denen auf der Erdoberfläche eine bestimmte räumliche Lage zugewiesen werden kann. Unterschieden wird dabei zwischen Geobasisdaten und Geofachdaten. Geobasisdaten werden vor allem von den Vermessungs- und Katasterverwaltungen unterschiedlicher administrativer Ebene (in Deutschland: Bund, Ländern oder Kommunen) erhoben und bereitgestellt. Sie umfassen die Geodaten des amtlichen Vermessungswesens, welche die Landschaft und die Liegenschaften anwendungsneutral darstellen und beschreiben. In der Schweiz ist der Begriff Geobasisdaten eingeschränkt auf Geodaten, die auf einem rechtsetzenden Erlass des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde beruhen. Mit den Geofachdaten hingegen werden alle raumbezogenen Daten bezeichnet, die von der Fachverwaltung, der Wirtschaft oder der Wissenschaft mit speziellem fachlichen Bezug, wie Umweltschutz, Bodenkunde oder Verkehr erhoben und bereitgestellt werden.
- Geodatendienste bieten den standardisierten Zugriff auf die zur Verfügung stehenden Geodaten. Sie ermöglichen das Abrufen und Darstellen von Kartenausschnitten im Internetbrowser oder in Geographischen Informationssystemen und bieten Such- und Analysefunktionen.
- Metadaten ermöglichen die strukturierte Beschreibung vorhandener Geodaten, Geodatendienste oder anderen Ressourcen wie z. B. bestimmte Fachanwendungen. Metadaten enthaltenen strukturierte Angaben (wie z. B. der Name, der Verwendungszweck, die Nutzungsbedingungen, mögliche Entgelte, die Bezugsquellen), die eine Beurteilung der Geodaten und -dienste erlauben.
Rahmenbedingungen einer funktionierenden GDI
Normen und Standards sind notwendig, um einen Austausch von Daten unterschiedlicher Anbieter sicherzustellen und ermöglichen es, Geodaten quellen- und systemunabhängig in beliebigen Anwendungen zu nutzen (Interoperabilität). Eine wichtige Funktion hierbei nimmt das Open Geospatial Consortiums (OGC) ein. Ziel des OGC ist die Entwicklung offener Standards auf Grundlage frei verfügbarer Spezifikationen, mit denen Schnittstellen innerhalb einer GDI definiert werden können.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE)
Zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) wurden durch den Bund und die Länder der Bundesrepublik Deutschland Geodatenzugangsgesetze erlassen.
Rechtliche Grundlagen der Geodateninfrastruktur Schweiz
Organisation
Organisation der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE)
In der Bundesrepublik Deutschland wurde auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) ins Leben gerufen. Unter dem Dach der GDI-DE werden alle Aktivitäten zum Betrieb der Geodateninfrastrukturen Deutschland gebündelt und koordiniert. In einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern sind der Aufbau und Betrieb der GDI-DE geregelt.
Die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) besteht aus folgenden Komponenten:
- GDI-D, auf Ebene des Bundes,
- GDI-Länder, auf Ebene der Länder und
- GDI-Kommune, auf Ebene der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft.
Mit der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE), wie sie seit 2007 aufgebaut wird, werden nicht nur die Voraussetzungen für die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Deutschland geschaffen, sondern auch gemeinsame Vorhaben im Interesse von Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger vorangebracht.
Organisation Geodateninfrastrukturen in der Schweiz
Hierarchische Gliederung in der öffentlichen Verwaltung:
- NGDI (Nationale Geodateninfrastruktur), auf der Ebene Bundesverwaltung der Schweiz, Schweizer Kantone, Gemeinden und Dritten
- Programm e-geo.ch
- BGDI (Bundes Geodateninfrastruktur), auf Ebene der Bundesverwaltung der Schweiz
- Koordinationsorgan für Geoinformation des Bundes (GKG)
- KGDI (Kantonale Geodateninfrastruktur), auf Ebene der Kantone der Schweiz
Weblinks
- Deutschland
- Österreich
- Schweiz
Einzelnachweise
- ↑ Landesrecht BW LGeoZG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten für Baden-Württemberg (Landesgeodatenzugangsgesetz - LGeoZG) vom 17. Dezember 2009 | gültig ab: 24.12.2009. Abgerufen am 27. Januar 2021.
- ↑ GDI Grundlagen - Geoportal BW. Abgerufen am 27. Januar 2021.
- 1 2 Geodatenportal Niedersachsen: Was ist Geodateninfrastruktur (GDI)? Abgerufen am 10. Dezember 2018.
- ↑ Programm e-geo.ch
- ↑ Koordinationsorgan für Geoinformation des Bundes (GKG)