Georg Böhme (* 16. März 1926 in Hildesheim; † 1. Juli 2016 ebenda) war ein deutscher Verwaltungsbeamter und Politiker (CDU).
Leben
Nach dem Besuch der Volks- und Mittelschule absolvierte Böhme eine Verwaltungslehre und war anschließend kurzzeitig als Regierungsinspektor-Anwärter im preußischen Staatsdienst tätig. Er wurde 1944 zur Wehrmacht eingezogen und nahm als Soldat am Zweiten Weltkrieg teil. Bei Kriegsende geriet er in US-amerikanische Gefangenschaft, aus der er 1945 entlassen wurde.
Böhme arbeitete nach 1945 zunächst im Bauhandwerk. 1954 trat er als Regierungsinspektor in den niedersächsischen Staatsdienst ein. Daneben unternahm er Studienreisen ins europäische Ausland, in die Vereinigten Staaten sowie nach Israel.
Georg Böhme beantragte am 15. Februar 1944 die Aufnahme in die NSDAP und wurde zum 20. April desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 9.883.487). Böhme, der bereits zuvor im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) mitarbeitete, trat 1951 in die CDU ein. Er schloss sich gleichzeitig der Jungen Union an (JU) und war seit 1953 Vorsitzender des JU-Bezirksverbandes Hildesheim. 1958 wurde er zum stellvertretenden Landesvorsitzenden der JU Hannover gewählt.
Böhme war von 1961 bis 1965 Mitglied des Deutschen Bundestages. Er war über die Landesliste Niedersachsen ins Parlament eingezogen.
Literatur
- Rudolf Vierhaus, Ludolf Herbst (Hrsg.), Bruno Jahn (Mitarb.): Biographisches Handbuch der Mitglieder des Deutschen Bundestages. 1949–2002. Bd. 1: A–M. K. G. Saur, München 2002, ISBN 3-598-23782-0, S. 82.
Einzelnachweise
- ↑ Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/3520626
- ↑ Helmut Gewalt: Angehörige des Bundestags / I.-X. Legislaturperiode: Ehemalige NSDAP- & / oder Gliederungsmitgliedschaften. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) Willi-Bredel-Gesellschaft Geschichtswerkstatt e.V., 20. Oktober 2005, S. 1, archiviert vom am 4. Dezember 2022; abgerufen am 20. Januar 2020. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.