Georg Nüßlein (* 10. April 1969 in Krumbach) ist ein ehemaliger deutscher Politiker (parteilos, bis März 2021 CSU) und Kaufmann, der seit 1993 im deutschen Bankwesen arbeitet. Von 2002 bis 2021 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Von Januar 2014 bis März 2021 war er stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Am 7. März 2021 verkündete er im Zuge gegen ihn gerichteter Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Anfangsverdachts der Abgeordnetenbestechlichkeit und damit verbundener möglicher Steuerhinterziehung seinen Austritt aus der Unionsfraktion. Einige Tage zuvor ließ er sein Fraktionsamt bereits ruhen und erklärte, sich nach der Bundestagswahl 2021 aus der Politik zurückzuziehen. Am 8. März 2021 erklärte er seinen Austritt aus der CSU, er behielt sein Abgeordnetenmandat bis zum Ende der Legislaturperiode.

Im Rahmen der Maskenaffäre wurde Georg Nüßlein am 12. Juli 2022 vom BGH vom Vorwurf der Bestechlichkeit entlastet. Die Richter des BGH kritisierten, wie schon das OLG München, die aktuelle Gesetzeslage und forderten die Politik abschließend auf, sich eigene Regeln aufzuerlegen, um in Zukunft diese Geschäfte zu unterbinden.

Leben und Beruf

Nach dem 1988 am Simpert-Kraemer-Gymnasium in Krumbach abgelegten Abitur studierte Nüßlein bis 1993 Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität Augsburg. 1998 wurde er ebenfalls in Augsburg zum Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.) promoviert. Nüßleins Doktorvater war Herbert Buchner. Nüßlein veröffentlichte seine Doktorarbeit unter dem Titel Konzernkonstituierende Leitung: zugleich ein Vergleich des juristischen und betriebswirtschaftlichen Konzernverständnisses.

1993 begann er berufliche Tätigkeiten im Bank- und Finanzwesen; er war mehrere Jahre beim Bankhaus Reuschel & Co., einer Privatbank in München. Außerdem war er bis zu seiner Wahl in den Deutschen Bundestag Mitglied des Aufsichtsrates bei Verona Pooths Kosmetikfirma Verona’s Dreams und betreute nebenberuflich geschäftliche Belange der Dessous-Linie Pooths. Wegen dieses Engagements erhielt Nüßlein in der Berliner CSU-Landesgruppe den Spitznamen „Strapsenschorsch“. 2012 gründete Nüßlein die Tectum Holding, die 2016 in eine GmbH umgewandelt wurde.

Georg Nüßlein ist römisch-katholisch. Über sein Privatleben ist wenig bekannt. Er ist aktiver Jäger, Revierinhaber und seit 2003 Mitglied des Bayerischen Jagdverbandes (BJV).

Politische Karriere

Nüßlein trat 1984 in die Junge Union (JU) und 1987 auch in die CSU ein. Er war von 1994 bis 2001 Vorsitzender des JU-Kreisverbandes im Landkreis Günzburg. Von 1995 bis 1997 war er Mitglied im JU-Deutschlandrat und Mitglied im Landesausschuss der JU Bayern. Von 1997 bis 2001 war Nüßlein stellvertretender Vorsitzender des JU-Bezirksverbandes Schwaben.

Nüßlein gehört seit 1996 dem Marktgemeinderat in Münsterhausen an und war von 1996 bis 2002 und wieder seit 2008 Kreisrat im Kreistag des Landkreises Günzburg. Nüßlein war bis 2002 wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe.

Bei der Bundestagswahl 2002 wurde er im Bundestagswahlkreis Neu-Ulm direkt gewählt und zog erstmals in den Bundestag ein. Bei den Wahlen 2005, 2009, 2013 und 2017 wurde er dort ebenfalls direkt gewählt.

Von 2014 bis 2021 war er als einer der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zuständig für Gesundheit, Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Im 19. Deutschen Bundestag war Nüßlein stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, im Ausschuss für Gesundheit, sowie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Im Dezember 2016 verlieh der Bundespräsident ihm das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) für sein langjähriges politisches und ehrenamtliches Engagement.

Während der COVID-19-Pandemie in Deutschland forderte Nüßlein im Januar 2021 angesichts der negativen Auswirkungen der Lockdown-Politik, die Schulen, Kinder, psychische Probleme und Einschnitte im sozialen und ökonomischen Bereich beträfen, ein Lockdown-Ende bis Mitte Februar 2021. Gleichwohl warb er im November 2020 auch um Verständnis für harte Einschränkungen insbesondere „im Freizeitbereich und der Gastronomie“ zugunsten eines besseren Schutzes vor Corona während der bevorstehenden Wintermonate – unter Verweis darauf, dass diese noch „bis März 2021“ andauern würden.

Am 8. März 2021 trat Nüßlein in Folge der Maskenaffäre aus der CSU aus, behielt aber bis zum Ende der Legislaturperiode weiter sein Bundestagsmandat.

Honorare für Maskenbeschaffung

Im Dezember 2020 erreichte die Münchner Generalstaatsanwaltschaft ein Rechtshilfeersuchen aus Liechtenstein. Den Ermittlern dort war bei einer Privatbank eine Überweisung von 660.000 Euro im Zusammenhang mit einer „politisch exponierten Person“ aufgefallen und sie hatten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Vorteilszuwendung beziehungsweise der Vorteilsannahme zur Beeinflussung eingeleitet.

Am 25. Februar 2021 hob der Deutsche Bundestag auf einstimmigen Vorschlag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Nüßleins politische Immunität einstimmig auf. Noch am selben Tag gab es polizeiliche Durchsuchungen seiner Büros in Berlin und Günzburg, seines Hauses sowie von elf weiteren Objekten in Deutschland und Liechtenstein. Er soll über seine Firma Tectum Holding GmbH alleinvertretungsbefugt gegen Geld einen Hersteller medizinischer Schutzmasken aus Hessen an das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das bayerische Gesundheitsministerium und die Bayerische Staatsregierung vermittelt haben. Für diese Vermittlungstätigkeit soll Nüßlein bei der Textilfirma aus der Nähe von Offenbach am Main eine Rechnung über 660.000 Euro gestellt haben. Nach Informationen der Augsburger Allgemeinen hätten an Nüßlein sogar rund 1,2 Millionen Euro gehen sollen. Die damit betraute Liechtensteiner Bank habe aber nach Erhärtung eines Verdachts die Überweisungen gestoppt und stattdessen ihre Finanzaufsicht informiert. Den Mitgliedern des Immunitätsausschusses teilte die ermittelnde Generalstaatsanwaltschaft München mit, Nüßlein habe keine Umsatzsteuervoranmeldung für die Summe vorgenommen. Es bestehe der Anfangsverdacht der Abgeordnetenbestechlichkeit und Steuerhinterziehung.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe, die er als haltlos bezeichnete, ließ Nüßlein mitteilen, das Amt des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden ruhen zu lassen. Außerdem trat er aus der Unionsfraktion aus und ließ über seinen Anwalt mitteilen, bei der Bundestagswahl im September 2021 nicht mehr zu kandidieren. Dass er sein Abgeordnetenmandat nicht sofort niederlegen möchte, wurde von führenden Unionspolitikern sowie weiteren Politikern anderer Parteien kritisiert. Der FDP-Abgeordnete Christoph Hoffmann kritisierte etwa, dass Nüßlein somit bis zum Ende der Legislaturperiode weiterhin Abgeordnetendiäten erhalte. Der CSU-Vorsitzende Markus Söder wie auch SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil forderten, Nüßlein solle das Geld spenden.

Am 8. März 2021 trat Nüßlein aus der CSU aus. Entgegen Forderungen auch aus der Union behielt er aber sein Bundestagsmandat. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, räumte anschließend Fehler in der Affäre ein. Als Lehre daraus sollten laut Brinkhaus die Vorgänge aufgeklärt und Nebentätigkeiten von Abgeordneten strenger geregelt werden. Entsprechend dazu kündigte er zusammen mit CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt den Unionsabgeordneten einen neuen Verhaltenskodex an. Der CDU-Bundesvorsitzende Armin Laschet kritisierte mit Blick auf das Verhalten Nüßleins und vergleichbares Vorgehen des CDU-Abgeordneten Nikolas Löbel eine „Raffke-Mentalität“ in der Union und distanzierte sich von Abgeordneten, „die nichts im Kopf hätten, als Geld zu verdienen.“

Der Spiegel berichtete am 10. März 2021, aus einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss gehe hervor, dass das mutmaßliche Schmiergeld über das Liechtensteiner Bankkonto einer Offshorefirma in der Karibik nach St. Vincent und die Grenadinen geflossen sein soll. Laut Informationen des Rechercheverbundes NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung (veröffentlicht am 23. März 2021) sollten für Nüßlein, Sauter und deren drei Partner durch Deals mit Corona-Schutzmasken aus China für mehrere Ministerien in Deutschland insgesamt zwischen fünf und sechs Millionen Euro Provision fließen. Eine hessische Textilfirma soll mit Hilfe der zwei einflussreichen Abgeordneten Nüßlein und Sauter Masken für rund 60 Millionen Euro an staatliche Abnehmer verkauft haben. Für Provisionen u. ä. sollen rund 20 Millionen Euro, davon rund 11,5 Millionen Euro an eine sechsköpfige Gruppe um Sauter und Nüsslein gegangen sein.

Am 15. April 2021 hob der Bundestag Nüßleins Immunität erneut auf, da die Staatsanwaltschaft über den ursprünglichen Untersuchungsbeschluss hinausgehende Schritte unternehmen wolle, und zwar gerichtliche Vermögensarrest- und Durchsuchungsbeschlüsse. Gegen die vom Oberlandesgericht München daraufhin angeordneten Durchsuchungsbeschlüsse und den Vermögensarrest legte Georg Nüßlein über seine Anwälte im Juni 2021 Beschwerde ein. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien „haltlos“, sagte er. Sein Anwalt nannte sie „unbegründet“. Seitens der Staatsanwaltschaft München wurde der Presse Einsicht in die Ermittlungsakten gegen Georg Nüßlein gewährt und die Zeugenaussage von Jens Spahn zur Maskenaffäre ganz oder in Auszügen weitergegeben und anschließend veröffentlicht.

Urteil OLG München

Im November 2021 urteilte das Oberlandesgericht München, dass Nüßlein, Alfred Sauter und dem Unternehmer Thomas Limberger keine Bestechlichkeit oder Bestechung von Mandatsträgern vorzuwerfen seien. Das OLG hob alle Arrestbeschlüsse auf und erklärte weiterhin die sechs bei Alfred Sauter angeordneten Hausdurchsuchungen für rechtswidrig. Der Vorwurf der Korruption sei nach Ansicht des OLG München unbegründet, weil die Abgeordneten bei ihrer Vermittlungstätigkeit kein „parlamentarisches Mandat“ ausgeübt, sondern nur ihre Kontakte genutzt hätten. Nach dem „eindeutigen Willen“ des Bundestags sei es kein Gesetzesverstoß, wenn ein Abgeordneter die „Autorität seines Mandats“ und seine Kontakte nutze, um Entscheidungen außerhalb des Parlaments zu beeinflussen. Das sei so „hinzunehmen“.

Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigte an, gegen die Entscheidung des OLG beim BGH vorzugehen, da die zugrundeliegende Rechtsfrage bislang nicht höchstrichterlich entschieden sei und die Begründung des OLG nach Meinung der Generalstaatsanwaltschaft nicht überzeuge.

Am Gründonnerstag 2022 wurde bekannt, dass nach einer „Stellungnahme der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe und einer Entscheidung des Landgerichts München I“ die Provisionen für Georg Nüßlein, Alfred Sauter, und Andrea Tandler, die die Maskenaffäre ausgelöst hatten, vermutlich legal waren.

Urteil des BGH

Am 12. Juli 2022 entschied auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass Georg Nüßlein und Alfred Sauter straffrei bleiben. Die Gerichte sahen mit Verweis auf die aktuelle Gesetzgebung den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung durch die Annahme von Provisionen für die Vermittlung von medizinischen Masken an deutsche Behörden als nicht erfüllt an. Die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft München wurde somit abgewiesen.

Georg Nüßlein äußerte sich kurz darauf in einem Interview erstmals zur Sache und stellte den Hergang des Falles aus eigener Sicht dar. Er fände es bedauerlich, dass sich viele von ihm abgewandt hätten. Er kritisierte ferner, dass sich immer mehr Personen in die Politik drängten, die nichts von ihrem Handwerk verstünden und man sich heutzutage als Politiker nicht mehr unternehmerisch engagieren dürfte.

Commons: Georg Nüßlein – Sammlung von Bildern

Quellen

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  3. Timo Frasch: Nüßlein tritt aus der CSU aus. In: FAZ.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8. März 2021, abgerufen am 8. März 2021.
  4. Im Bundestag trotz Maskenaffäre: Nüßlein will Mandat nicht vorzeitig niederlegen. In: ntv. 7. März 2021, abgerufen am 1. April 2021: „Der CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein … ignoriert … Rücktrittsforderungen von CSU-Chef Söder und CDU-Chef Laschet. Die Vorwürfe bestreitet er nach wie vor.“
  5. CSU Maskenaffäre: Bundesgerichtshof sieht Tatbestand der Bestechlichkeit nicht erfüllt. In: Focus.de. 12. Juli 2022, abgerufen am 12. Juli 2022 (deutsch).
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  26. 1 2 Immunität aufgehoben – Durchsuchungen bei CSU-Abgeordnetem Nüßlein. In: n-tv.de. 25. Februar 2021, abgerufen am 25. Februar 2021.
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  40. Uwe Lueb: Maskenaffäre in der Union: Kann es Laschet noch richten? Kommentar. In: Tagesschau. ARD, 9. März 2021, abgerufen am 9. März 2021.
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  43. Andreas Glas und Klaus Ott: Corona-Deals von Sauter & Co: Es hätte noch mehr Geld fließen sollen. Süddeutsche Zeitung, 23. März 2021, abgerufen am 24. März 2021.
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  45. Maskenaffäre: Nüßleins Immunität erneut aufgehoben. In: Tagesschau. ARD, 15. April 2021, abgerufen am 15. April 2021.
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  47. Der Fall Georg Nüßlein: Wer ist der CSU-Politiker, der 660.000 Euro für die Beschaffung von Corona-Masken kassiert haben soll? Der Spiegel, 26. Februar 2021, abgerufen am 16. März 2021.
  48. Lena Kampf: Mehr als mahnende Worte? In: Tagesschau. WDR, 21. Oktober 2021, abgerufen am 21. Oktober 2021.
  49. OLG München: Keine Bestechlichkeit in Maskenaffäre. In: Tagesschau. 18. November 2021, abgerufen am 18. November 2021.
  50. Geld freigegeben: Oberlandesgericht München sieht in Maskenaffäre keine Bestechlichkeit. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 18. November 2021]).
    Siehe auch Thomas Holl: Gesetzeslücke genutzt. Kommentar. In: faz.net. 18. November 2021, abgerufen am 18. November 2021.
  51. Klaus Ott: Maskenaffäre: Nüßlein und Sauter siegen vor Gericht. In: SZ.de. Süddeutsche Zeitung, 18. November 2021, abgerufen am 19. Juli 2022.
  52. Nach OLG-Beschluss: BGH muss sich mit Maskenaffäre befassen. In: tagesschau.de. 18. November 2021, abgerufen am 19. November 2021.
  53. Klaus Ott: Millionen-Provisionen für Sauter, Nüßlein und Tandler wohl legal. In: SZ.de. Süddeutsche Zeitung, 14. April 2022, abgerufen am 21. April 2022.
  54. BGH: Nüßlein und Sauter haben sich nicht schuldig gemacht. In: swp.de. Südwest Presse, 12. Juli 2022, abgerufen am 13. Juli 2022.
  55. Rudi Wais: Georg Nüßlein: „Ich habe viel verloren, was mir wichtig war“. Interview. In: augsburger-allgemeine.de. Augsburger Allgemeine, 15. Juli 2022, abgerufen am 16. Juli 2022.
    Siehe dazu auch Holger Sabinsky-Wolf: Maskenaffäre: Nüßlein verteidigt sein Verhalten in der Maskenaffäre als zum Wohle der Steuerzahler. Augsburger Allgemeine, 16. Juli 2022, abgerufen am 19. Juli 2022.
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